Nebenjob als Auszubildender | FAQ

Veröffentlicht: 7. Mai 2022
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Trotz Ausbildungsvergütung und finanzielle Hilfen für Auszubildende, ist das monatliche Einkommen für die jungen Menschen manchmal einfach zu wenig. Deshalb erreicht mich hin und wieder die Frage, ob Auszubildende denn einen Nebenjob aufnehmen dürfen und was dabei beachtet werden sollte.

Dürfen Auszubildende einem Nebenjob nachgehen?

Generell steht einer Nebentätigkeit als Auszubildender nichts entgegen. Doch hierbei sollten nur folgende Aspekte beachtet werden (die Liste umfasst nur die wichtigsten Punkte und keine Ausnahmen):

Regelungen für minderjährige Auszubildende

  • Jugendliche Auszubildende dürfen nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten1
  • die Arbeitszeit aller Arbeitgeber muss addiert werden2 und
  • darf 8 Stunden/ Tag bzw. 40 Stunden/ Woche nicht überschreiten3
  • nach Arbeitsende steht minderjährigen Auszubildenden eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden zu4
  • Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden5
  • an Samstagen und Sonntagen dürfen minderjährige Auszubildende nicht beschäftigt werden6
  • am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden7

Regelungen für minderjährige Auszubildende

  • Volljährige Auszubildende dürfen Sonntags und an Feiertagen nicht beschäftigt werden8
  • die Arbeitszeit aller Arbeitgeber muss addiert werden9 und
  • darf 8 Stunden/ Tag bzw. 48 Stunden/ Woche nicht überschreiten10
  • sie kann nur auf bis zu 10 Stunden pro Tag verlängert werden, wenn die tägliche Arbeitszeit von durchschnittliche 8 Stunden innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen nicht überschritten werden11
  • nach Arbeitsende steht minderjährigen Auszubildenden eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 11 Stunden zu12
  • die Ruhepausen (mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden) müssen eingehalten werden13

Werden diese Aspekte beachtet, steht einer Nebentätigkeit nichts entgegen.

⚠️ Meine persönliche Meinung

Ich aber sagen, dass ich kein Freund einer Nebentätigkeit bin. Die Ausbildung ist in den meisten Fällen bereits ein 180°-Wandel zum Leben als Schüler, die den jungen Menschen körperlich, seelisch und emotional viel abfordert. Ein Nebenjob ist einfach eine zusätzliche Belastung, die nicht zu unterschätzen ist. Darüber hinaus führt eine Nebentätigkeit meistens zu einem Leistungsabfall, durch den die Lernpflicht (die oberste Pflicht des Auszubildenden im Rahmen des Ausbildungsvertrages) beeinflusst wird.

Ganz abgesehen davon sind, die sich daraus ergebenden rechtlichen Hindernisse nicht zu unterschätzen.

Mögliche rechtliche Konsequenzen für Ausbildungsbetriebe

Das Problem an der Sache: wenn im Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag keine entsprechende Klausel über die Pflicht zur Information über Nebentätigkeiten vereinbart ist, muss der Auszubildende euch das Antreten des Nebenjobs nicht mitteilen.

Als Ausbildender oder Ausbilder musst du aber dafür sorgen, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden – andernfalls kommt es schnell zu Verstößen gegen § 4 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) oder andere rechtliche Vorgaben. Dies wiederum kann als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gewertet, was mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann.

💡 Tipp: Sollte euch eine entsprechende Strafe drohen, empfehle ich euch das Konsultieren eines Fachanwalts für Arbeitsstrafrecht. Diese Anwälte sind auf Fälle rund um Bußgeld- und Strafvorschriften spezialisiert und können euch speziell hierfür beraten. Das ist nichts, was euer Unternehmen auf die leichte Schulter nehmen sollte, denn letztlich kann es auch dafür sorgen, dass dem Ausbildungspersonal die persönliche Eignung nach § 29 Berufsbildungsgesetz (BBiG) abgesprochen wird.

Dürfen Nebenjobs im Ausbildungsvertrag untersagt werden?

Ein gänzlicher Ausschluss ist rechtlich wahrscheinlich schwierig. Daher empfehle ich meinen werdenden Ausbildern immer, großen Wert auf die Individualisierung des Ausbildungsvertrages zu legen und eine Informations-Klausel einzufügen:

Ent­gelt­li­che selbstständige Ne­bentätig­kei­ten und Ne­bentätig­kei­ten in ei­nem an­de­ren Ar­beits­verhält­nis sind dem Ausbildenden an­zu­zei­gen.

Darf der Nebenjob von Auszubildenden untersagt werden?

Ausbildende können die Nebentätigkeit übrigens in folgenden Fällen untersagen:

  • die Höchstgrenzen der Arbeitszeit werden überschritten, wodurch der Schutz der Ge­sund­heit des Auszubildenden nicht mehr gewährleistet ist
  • während des Urlaubs wird gearbeitet14
  • während einer krank­heits­be­ding­ten Ar­beits­unfähig­keit wird gearbeitet15
  • wenn der Auszubildende durch die Ne­bentätig­keit so sehr be­an­sprucht wird, dass er die Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag nicht oder nicht aus­rei­chend erfüllen kann
  • eine Tätigkeit bei einem Konkurrenz-Unternehmen ist unzulässig16

✔ Checkliste mit Tipps für Ausbilder zu Nebentätigkeiten von Auszubildenden

Mir ist wichtig, dass du dich nicht nur theoretisch auf die AEVO-Prüfung vorbereitest, sondern auch als Ausbilder für die Praxis gewappnet bist. Daher fasse ich dir nachfolgend noch mal alle Punkte zusammen, die ihr im Unternehmen ansprechen und beachten solltet:

  • Verfügt euer Ausbildungsvertrag über eine Informations-Klausel für Nebentätigkeiten? Falls nein, überlegt, diese aufzunehmen.
  • Enthält euer Ausbildungsvertrag eine Klausel darüber, dass Nebentätigkeiten zugestimmt werden muss? Falls ja, bitte entfernen – diese ist unzulässig. 17
  • Dem Auszubildenden muss bewusst sein, dass die Ausbildung immer Priorität hat und die Erreichung des Ziels der Ausbildung, nicht durch die Nebentätigkeit gefährdet werden darf. Der Auszubildende hat Pflichten, die weiterhin gelten – dies schließt die Lernpflicht ein.
  • Vielen Auszubildenden ist die rechtliche Lage gar nicht bewusst, daher empfehle ich das Thema schon prophylaktisch, während der Einweisung in den ersten Tagen im Betrieb aufzugreifen.
  • Plant der Auszubildende, eine Nebentätigkeit anzunehmen, könntest du mit ihm über die Hintergründe sprechen. Fehlt es beispielsweise an Geld? Hier können staatliche Ausbildungsbeihilfen helfen.

Nebenjob als Auszubildender FAQ – alles Wichtige über Nebentätigkeiten auf einen Blick

Zum Abschluss findest du hier prüfungsrelevanten Fragen und Antworten zum Thema Nebenjobs bei Auszubildenden – kurz und knackig auf den Punkt gebracht.

Dürfen Auszubildende einen Nebenjob annehmen?

Generell ja – unter Beachtung der Vorschriften aus dem Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und jeglichen anderen Gesetzen/ Verordnungen usw.

Wer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben?

In Zweifel der Ausbildungsbetrieb – daher ist es wichtig, immer genau im Bilde darüber zu sein, ob Auszubildende einen Nebenjob haben und falls ja, wie umfangreich diese Nebentätigkeit ist.

Dürfen Ausbildungsbetriebe eine Nebentätigkeit untersagen?

Ja, wenn beispielsweise die maximal zulässige Arbeitszeit überschritten wird, während des Erholungsurlaubs gearbeitet werden soll, wenn die Leistung von Auszubildenden durch den Nebenjob sinkt oder es sich um ein konkurrierendes Unternehmen handelt. Pauschal ist ein Verbot einer Nebentätigkeit allerdings nicht zulässig.

Quellen:

  1. Quelle: § 15 Fünf-Tage-Woche Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  2. Quelle: § 4 Arbeitszeit Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  3. Quelle: § 8 Dauer der Arbeitszeit Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  4. Quelle: § 13 Tägliche Freizeit Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  5. Quelle: § 14 Nachtruhe Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  6. Quelle: § 16 Samstagsruhe und § 17 Sonntagsruhe Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  7. Quelle: § 18 Feiertagsruhe Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  8. Quelle: § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  9. Quelle: § 2 Begriffsbestimmungen Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  10. Quelle: § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  11. Quelle: § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  12. Quelle: § 5 Ruhezeit Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  13. Quelle: § 4 Ruhepausen Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  14. Quelle: § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs Bun­des­ur­laubs­ge­setz (BUrlG).
  15. Quelle: Kün­di­gung we­gen Ne­ben­tä­tig­keit trotz Krank­heit: https://www.hensche.de/Kuendigung_Nebentaetigkeit_Krankheit_Kuendigung_wegen_Nebentaetigkeit_trotz_Krankheit_LAG_Koeln_11Sa915-12.html; abgerufen am 28.06.2017
  16. Quelle: § 60 Handelsgesetzbuch (HGB), § 242 Leistung nach Treu und Glauben Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  17. Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist, auf https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/top-thema-nebenbeschaeftigung/nebentaetigkeit-und-arbeitsrecht-was-erlaubt-ist_76_418602.html; zuletzt abgerufen am 7. Mai 2022

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