AdA Unterweisung Muster – darf ich Vorlagen einfach verwenden?

Holla 🙂

Vor einigen Tagen ging mein letzter Vorbereitungskurs für die Ausbildereignungsprüfung für dieses Jahr zu Ende. Bestandteil des Seminars war nicht nur die Vermittlung der Inhalte, sondern auch die Vorbereitung auf die praktische AdA Prüfung – samt dem schriftlichen Entwurf, den die Kammern im Rahmen der IHK Ausbildereignungsprüfung und HWK Ausbildereignungsprüfung fordern.

Mir ist bewusst, dass die rechtliche Lage rund um die schriftlichen Entwürfe für das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung ohnehin umstritten ist – das soll aber nicht Gegenstand dieses Artikels sein.

Wie so oft kam das Gespräch hierbei auch auf die Nutzung von Vorlagen. Seien es Muster für den schriftlichen Unterweisungsentwurf aus dem Internet, von Kollegen oder Freunden – denn natürlich stellen sich viele Prüflinge folgende Fragen:

  • Welches Thema hatten andere werdende Ausbilder in meiner Branche?
  • Wie haben sie das Ganze didaktisch umgesetzt?
  • Warum sollte ich mich nicht davon inspirieren lassen?

Soweit ist das alles auch legitim. Wenn das Wörtchen “Aber” nicht wäre.

AdA Unterweisung Muster – Abschreiben ist ein No-Go

Solange man sich wirklich nur thematisch und inhaltlich inspirieren lässt – den Planungsentwurf für die praktische Durchführung oder Präsentation aber selbst schreibt, ist das alles völlig im Rahmen. Was aber sowohl moralisch als auch rechtlich ein No-Go ist, ist abschreiben oder weitgehend kopieren.

Mir ist bewusst, dass das Nahe liegt, schließlich ist es in Zeiten des Internets so herrlich einfach geworden. Google auf → Thema aussuchen → Öffnen/ herunterladen → Abtippen. Aber ganz ehrlich? Es ist auf fünferlei Art … scheiße.

Vielleicht denkst du jetzt, dass sich auf der Internetseite einer Dozentin keine Fäkalwörter finden sollten, aber Kopieren oder Abschreiben ist einfach scheiße. Punkt. Was sagt es über einen Menschen und dessen Fähigkeit, junge Menschen auf ihrem Weg in das Leben zu begleiten aus, wenn man schon vor dem Beginn seiner Ausbildertätigkeit betrügt?

1. Es gibt keine Entschuldigung für Abschreiber

Ich höre hin und wieder Argumente wie „Politiker betrügen doch auch!“ oder „In der Praxis würde man so ein Aufstand vor einer Unterweisung eh nicht machen!“ – Mag sein. Aber sind das Entschuldigungen?

  • Zum einen für unzureichend geplante Ausbildung und
  • zum anderen dafür, das geistige Eigentum anderer für den eigenen Erfolg zu nutzen?

2. Du brichst dein Ehrenwort

Du unterschreibst dafür, dass du deine AdA Unterweisung selbst geplant und geschrieben hast. Zugegeben, es ist in der Regel kein Verstoß gegen § 156, 158 & 161 Strafgesetzbuch (StGB). Aber man gibt damit ein Versprechen ab, indem die Ehrenwörtliche bzw. Selbstständigkeitserklärung auf den meisten Deckblättern der IHK oder HWK unterschrieben wird. Wenn also an dieser Stelle ein Ehrenwort schon keinen Wert mehr hat … Ach lassen wir das. Du weißt, was ich sagen möchte.

3. Du riskierst durchzufallen

Auch wenn das Durchschnittsalter der Prüfer relativ hoch ist: Sie sind nicht dumm. Die prüfenden Stellen behalten im Normalfall mindestens ein Exemplar jedes Unterweisungsentwurfs ein und archivieren dieses. Inzwischen (je nach Modernität) der Kammer sogar digital. Daher ist es ein leichtes, Plagiate ausfindig zu machen.

Möchte man wirklich mit der Ungewissheit in die Prüfung gehen, ob die Prüfer wissen, dass man zu tief in einen fremden Entwurf geschaut hat? Auch wenn die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) eine Bewertung des schriftlichen Planungsentwurf nicht vorsieht: es gibt genug andere Möglichkeiten jemanden durchfallen zu lassen. Besonders beliebt sind total unsinnige Fragen im Fachgespräch, auf die es nicht mal eine eindeutige Antwort gibt – ein Kinderspiel kurz gesagt.

4. Du schreibst möglicherweise Mist ab

Man läuft Gefahr, Fehler abzuschreiben und praktisch umzusetzen, die einem im Fachgespräch das Genick brechen. Denn: wenn man Unfug während der praktischen Durchführung macht oder während der Präsentation erzählt, kann man natürlich darauf von den Prüfern angesprochen werden und das wiederum darf auch in die Bewertung mit einfließen. Wenn ich mir so manchen Entwurf von fremden Prüflingen ansehe, wird mir bei der Adressatenanalyse und didaktischen Vorgehensweise ganz übel – ein Laie hingegen kann im Normalfall gar nicht richtig einschätzen, wie hochwertig ein Muster für die AdA Unterweisung im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung überhaupt ist.

5. Du kennst deinen eigenen Unterweisungsentwurf nicht

Sollte man einen Entwurf nicht bei jemandem anders abkupfern, sondern ihn von einem Dritten schreiben lassen, macht es das übrigens nicht besser. In diesem Fall läuft man sogar nicht nur Gefahr, dass da irgendwelcher Mist drin steht, sondern man vielleicht nicht mal richtig weiß, was drin steht. Da Prüfer oft mit seichten Fragen zum Entwurf starten, katapultiert man sich schlimmstenfalls direkt selbst ins Aus.


Hier erfährst du übrigens mehr darüber, worauf Prüfer im praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung achten.

AdA Unterweisung Muster – Kurzfassung: Was geht und was nicht?

Total legitim und empfehlenswert Brisant und nicht empfehlenswert
  • sich bei anderen Prüflingen thematisch inspirieren zu lassen
  • Entwürfe anderer einsehen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie das Ganze auszusehen hat
  • selbst schreiben und zusammenstellen
  • sich vor der Abgabe bei der Kammer Feedback für den schriftlichen Unterweisungsentwurf abholen
Entwürfe anderer Prüflinge (egal ob Fremde, Bekannte oder Freunde) weitgehend oder gänzlich

  • zu kopieren
  • abzuschreiben

Entschuldige bitte, dass ich mich gerade so in Rage geschrieben habe. Ich hoffe allerdings, dich mit meinen Zeilen davon überzeugt zu haben, dass sich der Aufwand für den Planungsentwurf lohnt.

Falls du gar nicht weißt, wo du anfangen sollst, kontaktier mich einfach und wir brainstormen zusammen!

Ansonsten kannst du dir unseren kostenfreien Kurs mit Tipps und Tricks ansehen – oder direkt zu unserer (kostenpflichtigen) Schritt-für-Schritt-Anleitung springen.

2 Kommentare

  1. Dieter

    Was für ein hirnloser Beitrag

    Antworten
    • Katja Schönefeld

      Huhu Dieter,

      danke für dein Feedback. Tut mir leid, dass der Artikel dir deine Frage anscheinend nicht beantwortet hat. Für mich ist das Thema nicht hirnlos – sondern sehr wichtig, da ich in Kursen immer wieder die Frage bekomme, ob man sich nicht einfach eine fertige Unterweisung kaufen kann – merkt ja angeblich keiner. Aber das ist eben nicht so. Der technische Fortschritt ermöglicht eine Überprüfung von Plagiaten innerhalb von Sekunden.

      Wenn ich dir noch irgendwie helfen kann, schreib mir gern über das Kontaktformular oder hier. 🙂

      Liebe Grüße
      Katja

      Antworten

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  1. AdA Unterweisungsentwurf - darf ich einen Ghostwriter engagieren? - AdA2go.de - […] fragte nach einem Linktausch. Falls du bereits meinen Artikel zu der Frage “AdA Unterweisung Muster – darf ich Vorlagen…

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