Update des Artikels 2024
Die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) hat sich seit 2016 weiterentwickelt, um den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden. Besonders ab Juli 2024 treten signifikante Änderungen in Kraft, die sowohl die Prüfungsstruktur als auch die Inhalte betreffen. Folgende Punkte sind dabei besonders hervorzuheben:
Neue Prüfungsinhalte
Mit dem aktualisierten Rahmenplan wurden Themen wie digitale Transformation, Nachhaltigkeit, gesellschaftliche Heterogenität und der Fachkräftemangel stärker in den Fokus gerückt. Diese Anpassungen spiegeln die aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen in der Berufsbildung wider und sollen die Ausbilderinnen und Ausbilder besser darauf vorbereiten, auf diese einzugehen.
Angepasste Gewichtung der Handlungsfelder
Die Gewichtung der einzelnen Handlungsfelder in der Prüfung wurde neu justiert. Dabei erhält das Handlungsfeld 3, welches sich mit der Förderung der beruflichen Handlungskompetenz befasst, nun 40-50 % der Bewertung.
Praktische Prüfung und Terminplanung
Die Organisation und Durchführung der praktischen Prüfung bietet jetzt mehr Flexibilität und berücksichtigt die moderne Lern- und Arbeitsumgebung. Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich auf eine Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation vorbereiten, die ein aktuelles Verständnis der Ausbildungsmethodik und -didaktik erfordert.
Integration von Nachhaltigkeit
Ein zentrales neues Thema in der Ausbildereignungsprüfung ist die Nachhaltigkeit. Kandidatinnen und Kandidaten müssen Kenntnisse über Effizienz, Konsistenz und Suffizienz in der Ausbildung sowie deren Umsetzung in der Praxis nachweisen.
E-Learning-Angebote
Angesichts der digitalen Transformation sind auch flexible Lernformate wie E-Learning-Kurse zunehmend relevant. Diese ermöglichen eine individuelle Vorbereitung auf die Prüfung und ermöglichen, Lerninhalte zeit- und ortsunabhängig zu bearbeiten.
Ab hier startet der originale Artikel aus 2016
Wichtig: Ähnlich wie bei der Ausbildereignungsprüfung der Handwerkskammer, musst du auch bei der Industrie- und Handelskammer eine schriftliche und praktische Prüfung absolvieren. Informationen zur Ausbildereignungsprüfung HWK findest du in diesem Artikel. Interessierst du dich allerdings für die Vorbereitung und Durchführung der Ausbildereignungsprüfung IHK, bleib einfach hier. 🙂
Die Ausbildereignungsprüfung IHK – der schriftliche Teil
Während die Handwerkskammer (HWK) auf Single-Choice-Fragen setzt, nutzt die Industrie- und Handelskammer in den meisten Fällen Multiple-Choice-Fragen, von denen ca. 70 beantworten werden müssen. Multiple-Choice bedeutet, dass du zu einer Frage verschiedene Antworten vorgegeben bekommst und davon mehrere Antwortmöglichkeiten richtig sein können. Doch keine Sorge: Neben der Frage steht eine kleine Zahl, die andeutet, wie viele Antwortmöglichkeiten angekreuzt werden müssen.
Hast du beispielsweise fünf Antwortmöglichkeiten und dort steht eine drei, so müssen drei Antwortmöglichkeiten richtig sein.
Offene Fragen werden nur von wenigen Industrie- und Handelskammern genutzt – dennoch solltest du dich vorab bei deiner zuständigen Stelle (sprich der IHK, wo du deine Prüfung ablegen möchtest) über den Prüfungsablauf informieren.
Kurzfassung: Die Aufgaben in der Ausbildereignungsprüfung IHK setzen sich wie folgt zusammen:
- fallbezogene programmierte Aufgaben mit mehreren Auswahllösungen pro Handlungsfeld
Die Ausbildereignungsprüfung IHK – der praktische Teil
Nach der schriftlichen Ausbildereignungsprüfung IHK folgt eine praktische Prüfung, deren Abschlussbewertung sich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzt:
- einem Planungsentwurf für eine Ausbildungseinheit
- der Durchführung der vorab geplanten Ausbildungseinheit (z. B. Präsentation oder Vier-Stufen-Methode) sowie
- einem ca. 15-minütigen Fachgespräch, in dem du verschiedene Fragen beantworten musst.
Jeder dieser Teile geht bei vielen Kammern in die Gesamtwertung für das Prüfungsergebnis der praktischen AEVO-Prüfung mit ein:
- Entwurf: darf offiziell nicht bewertet werden
- Praktische Durchführung: 50 Prozent
- Prüfungsgespräch: 50 Prozent
Achtung: Wie Reinhold Vogt auf seiner Seite AEVO-Lernkartei.de schon darlegt, ist die Bewertung deines Unterweisungsentwurfs seitens der Kammer rechtswidrig! Mehr dazu erfährst du hier.
Der Planungsentwurf für die Ausbildereignungsprüfung IHK
Im Rahmen der praktischen Ausbildereignungsprüfung musst du unter Beweis stellen, dass du über das notwendige didaktische und pädagogische Handwerkszeug verfügst, um künftig dein Wissen an (junge) Menschen weiterzugeben. In Vorbereitung darauf sollst du zunächst einen umfangreichen Planungsentwurf erstellen.
Keine Sorge, das klingt schwieriger als es ist! Sofern du einen Vorbereitungskurs auf die Ausbildereignungsprüfung besuchst, erhältst du dort umfassende Informationen zum Aufbau und der Ausgestaltung deines Planungsentwurfs. Dennoch möchte ich dir kurz umreißen, wie du vorgehen kannst:
- Zunächst musst du dich gilt es zu entscheiden, auf welche Ausbildungsmethode du zurückgreifen möchtest. Grundsätzlich steht bei vielen Kammern die praktische Durchführung einer Ausbildungseinheit oder eine Präsentation zur Auswahl. Erstere ist bei vielen Prüfern deutlich beliebter, da während der Prüfung eine Lernerfolgskontrolle durchgeführt wird, wodurch die Prüfer bewerten können, ob und wie du das Thema erfolgreich vermittelt hast. Bei einer Präsentation stellst du eher dar, WIE du eine Unterweisung vornehmen würdest – von der Planung, über die Realisierung bis hin zur besagten Kontrolle. Eine Art klassischer Vortrag ist nicht zulässig.
- Anschließend suchst du dir ein passendes Thema aus deinem Beruf aus. Generell bist du bei der Wahl deines Themas frei, es gibt nur eine Voraussetzungen (na gut, zwei ^^): Das Thema sollte in der Ausbildungsordnung deines Ausbildungsberufes vorkommen und in 15 Minuten realisierbar sein. Denke dabei bitte nicht so kompliziert – es geht weniger darum, dass du ein umfangreiches Thema wählst und das bis zur Erschöpfung vermittelst: im Fokus steht eher die Durchführung deiner Unterweisung.
- Sofern nicht vorliegend, besorge dir die Ausbildungsordnung für deinen Beruf. Die kannst du entweder beim Bertelsmann Verlag aus Bielefeld bestellen oder lädst sie kostenlos beim Bundesinstitut für Berufsbildung runter.
- Nun machst du dich ans eigentliche Ausarbeiten deines Planungsentwurfs und behandelst dabei folgende Aspekte:
- Unterweisungsthema samt Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan
- Angaben zum Auszubildenden (wie etwa Alter, Ausbildungsjahr, Ausbildungsstand, Vorkenntnisse)
- Motivation deines Auszubildenden
- Beschreibung der zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse bzw. Lernziele
- sowie deines methodischen Vorgehens
- Begründung der Methodenwahl
- Arbeitszergliederung in Lernabschnitte (anhand der relevanten Präsentationsschritte oder vier Stufen)
- Zeitrahmen und -Verteilung der einzelnen Unterweisungsschritte
- Festlegung der benötigten Arbeitsmittel
- Hinweise auf Unfallverhütungsvorschriften (sofern nötig)
- geeignete Lernerfolgskontrolle
- Welche Inhalte Pflicht sind, erfährst du auf der Seite deiner zuständigen Kammer.
- Im Anschluss solltest du deinen Planungsentwurf dem Leiter deines Vorbereitungskurses vorlegen und gegenlesen lassen. Alternativ kannst du ihn natürlich auch mir zur Durchsicht schicken.
- Von der Industrie- und Handelskammer erhältst du bei der Prüfungsanmeldung in der Regel ein zu benutzendes Deckblatt, dass für den Planungsentwurf ausgefüllt werden muss.
- Im Normalfall musst du deinen Planungsentwurf am Tag der schriftlichen Prüfung mitbringen und abgeben. Da meistens drei Prüfer in einem Prüfungsausschuss sitzen, solltest das Unterweisungskonzept in dreifacher Ausfertigung einreichen.
- Solltest du auch ein Exemplar bei der Unterweisung liegen haben wollen, natürlich vierfach!
Auch wenn die Arbeitsmittel-Liste so unscheinbar ist, solltest du sie rechtzeitig erstellen und alle wichtigen Arbeits- und Ausbildungsmittel schon mal zusammenpacken.
Meinen Teilnehmern empfehle ich schon einen Korb zu packen, sobald sie mit dem Schreiben des Planungsentwurfes beginnen und daher wissen, welches Thema sie behandeln wollen. Die Zeit vergeht so schnell, dass sonst das Risiko besteht, dass noch wichtige Utensilien fehlen.
Falls du spezielle Ausbildungs- und Arbeitsmittel benötigen solltest, rate ich dir, vorher bei der Industrie- und Handelskammer anzurufen, ob diese vor Ort verfügbar sind. In der Regel sind lediglich eine Tafel, Kreide, Projektor sowie ein Flipchart verfügbar. Ob auch ein Beamer zur Verfügung steht, solltest du vorher direkt erfragen. Ansonsten gilt:
Wenn du ein Arbeitsmittel nicht dabei hast, kannst du es nicht benutzen. Es ist nicht Aufgabe des Prüfungsausschusses, dir irgendwie unter die Arme zu greifen. Falls du im schlimmsten Fall Teile deiner Unterweisung nicht durchführen kannst, wirkt sich das negativ auf deine Prüfungsbewertung aus.
Die Unterweisungsprobe im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung IHK
Der zweite Teil der praktischen Prüfung ist die Realisierung der Unterweisungsprobe. Hierzu darfst du leider selten einen „Auszubildenden“ deiner Wahl mitbringen, sondern bekommst in der Regel anderen Lehrgangsteilnehmer oder ein Mitglied des Prüfungsausschusses zur Seite gestellt. Im schlimmsten Fall musst du deine Unterweisung also mit jemandem durchführen, der aus einer ganz anderen Fachrichtung kommt und von deinem Thema keine Ahnung hat. Daher ist es ungemein wichtig, dass du bei der Planung deiner Unterweisung davon ausgehst, dass dein Mitprüfling nicht aus demselben Beruf kommt
Ein Beispiel? Als ich meine Ausbildereignungsprüfung ablegte, gab es in meinem Lehrgang einen Förster, der unbedingt das Blatt einer Kettensäge wechseln wollte während seiner Ausbildereignungsprüfung. Zur Seite bekam er zwar ein Mitglied aus unserem Kurs – aber die junge Dame hatte noch nie eine Kettensäge in der Hand und hat sich daher sichtlich schwer.
Keine Sorge, der junge Mann ist trotzdem Ausbilder geworden – aber diese kleine Geschichte soll dir verdeutlichen, dass du dir immer vor Augen halten musst, dass dein Thema eben nicht für jeden selbstverständlich ist. Übe deine praktische Unterweisung daher nicht unbedingt mit Kollegen im Vorfeld, sondern frage Freunde oder Verwandte aus anderen Fachrichtung.
Aus diesem Grund empfehlen viele Kammern auch ein Thema aus dem 1. Ausbildungsjahr – dabei ist selten fundiertes Vorwissen erforderlich.
Nun aber zur Prüfung selbst: Die Unterweisungsprobe sollte einen Zeitraum von 10 bis 15 Minuten nicht unter- oder überschreiten, denn falls du zu lange brauchst, wirst du durch den Prüfungsausschuss höchstwahrscheinlich dazu angewiesen, zum Ende kommen. In seltenen Fällen wird die Unterweisung schon in dem Fall vorher abgebrochen, dass der Prüfungsausschuss von deinen Fähigkeiten überzeugt ist. Versuche währenddessen ruhig zu bleiben, lächle, setze deine Medien/ Arbeitsmittel gezielt ein und sprich deutlich. Sollte dein Mitprüfling Fragen haben, werde nicht panisch, sondern antworte und zeig einfach, dass du dieser Herausforderung gewachsen bist! Falls du eine Präsentation vorführen möchtest, geht es dabei weniger um dein Können in Sachen PowerPoint oder Keynote. Wichtiger sind deine sprachlichen Fähigkeiten und der Medieneinsatz.
Das Fachgespräch im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung IHK
Im Anschluss an deine Unterweisungsprobe folgt ein etwa 15-minütiges Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss. Um dich entsprechend darauf vorbereitet zu sein, nimm dir vor dem Prüfungstag nochmal deinen Planungsentwurf zur Hand und lies ihn dir noch mal in Ruhe durch. In der Regel kommen in dem Fachgespräch Fragen in Anlehnung an deinen Entwurf – du verschenkst also Potenzial, wenn du nicht überlegst, welche Fragen dazu kommen könnten. Klassiker sind beispielsweise:
- Weibliche Auszubildende → Mutterschutzgesetz
- Jugendlicher Auszubildender → Jugendarbeitsschutzgesetz
- Zeitpunkt der Unterweisung → Biorhythmus
- Bestandteile einer Ausbildungsordnung
- Lernziele
- Didaktische Prinzipien
- Bestandteile des Berufsausbildungsvertrages
Versuche die Fragen der Prüfungskommission ruhig und umfassend zu beantworten. Falls dir die Antwort nicht direkt einfällt, bitte darum, die Frage noch mal anders zu formulieren. Du kannst auch einige Sekunden Bedenkzeit erbitten, falls du deine Antwort erst zurechtlegen möchtest.
Meinen Teilnehmern empfehle ich bei der Prüfungsvorbereitung immer, so viel wie möglich selbst zu erzählen, um etwaigen Nachfragen durch den Prüfungsausschuss aus dem Weg zu gehen. Je mehr du selbst erzählst, umso schneller ist das Fachgespräch vorbei.
Puh, geschafft!
Nachdem du diese drei Prüfungsteile absolviert hast, wirst du höchstwahrscheinlich kurz aus dem Raum gebeten. In der Zeit berät der Prüfungsausschuss normalerweise über dein Ergebnis. Wenn du reingebeten wirst, bekommst du im besten Fall ein positives Prüfungsergebnis mitgeteilt und kannst dir selbst auf die Schulter klopfen.
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