Darauf achten Prüfer: Praktischer Teil der Ausbildereignungsprüfung

Praktischer Teil der Ausbildereignungsprüfung

Falls du dich gerade auf die Ausbildereignungsprüfung vorbereitest, hast du dich sicher schon mal gefragt, worauf die Prüfer im praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung achten. Damit verbunden ist direkt die erste gute Nachricht: Ziemlich wahrscheinlich werden sie dich nicht durchgehend anstarren – denn dafür sind sie im Normalfall viel zu sehr mit dem Ausfüllen eines Beurteilungsbogens für deinen Prüfungsverlauf beschäftigt. Dieses Protokoll wird am Ende vom Prüfungsausschuss unterschrieben und in deine Prüfungsakte (die gibt es wirklich) gelegt.

Ein praktischer Teil der Ausbildereignungsprüfung ist die praktische Durchführung. Hier kannst du mehr darüber erfahren.

Wie genau dieses Protokoll aussieht, variiert von Kammer zu Kammer – denn es gibt keine gesetzlich geregelten Bewertungskriterien. Dies ist auf die (leider sehr) schwammige Formulierung in der Ausbilder-Eignungsverordnung zum Nachweis der Eignung für den Ausbilderschein zurückzuführen:

Der praktische Teil der Ausbildereignungsprüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden. Im Bereich der Landwirtschaft und im Bereich der Hauswirtschaft besteht der praktische Teil aus der Durchführung einer vom Prüfungsteilnehmer in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss auszuwählenden Ausbildungssituation und einem Fachgespräch, in dem die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu begründen sind. Die Prüfung im praktischen Teil soll höchstens 60 Minuten dauern.

Das ist Fluch und Segen zugleich und ein Grund dafür, wieso jede Ausbildereignungsprüfung bei jeder Kammer anders abläuft. Doch im Laufe der letzten Jahre haben wir viele verschiedene Prüflinge bei verschiedenen Kammern begleitet und dabei die Erfahrung gemacht, dass einige Punkte ähnlich sind. Diese Gemeinsamkeiten möchten wir dir im Folgenden verraten.

Praktischer Teil der Ausbildereignungsprüfung: wichtige Kriterien während der Präsentation bzw. praktischen Durchführung

Um die gängigsten Bewertungskriterien für den ersten Teil der praktischen AEVO Prüfung nachvollziehen zu können, musst du dir bewusst machen, was das Ziel dieses Prüfungsteils ist: Du sollst unter Beweis stellen, dass du bereit bist, künftig auszubilden und die berufliche Handlungskompetenz deiner Auszubildenden zu fördern. Diese gilt als oberstes Ziel der Berufsausbildung, um qualifizierte Nachwuchskräfte zu schaffen, die nach der Ausbildung ihrem Beruf nachgehen können.

Ist das für dich eine Selbstverständlichkeit? Herzlichen Glückwunsch! Doch nicht für alle. Es gibt immer noch Unternehmen, in denen Auszubildende als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden. Diese bekommen, wenn nicht im praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung, spätestens im Berufsleben zu spüren, wie schlecht sie ausgebildet wurden. Es gibt zwar Paragrafen im Berufsbildungsgesetz (z. B. § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung – BBiG) und Bürgerlichen Gesetzbuch (z. B. § 280 Schadensersatz – BGB), aber in beiden Fällen ist der Auszubildende beweispflichtig, ob der Ausbildende seiner Lehrpflicht wirklich nicht nachgekommen ist. Ganz abgesehen davon, dass viele junge Menschen diese Schutzmechanismen nicht kennen oder den Weg zum Anwalt scheuen.

Ferner trägst du (sofern du aktiv ausbilden wirst) schon bald nicht mehr nur die Verantwortung für die fachliche, sondern auch die persönliche Entwicklung der jungen Menschen. Auszubildende sind “Arbeitnehmer besonderer Art” und müssen entsprechend anders behandelt werden als reguläre Mitarbeiter.

Vorbereitung und Durchführung der praktischen Prüfung

Als Nachweis deiner Eignung musst du in den meisten Fällen zunächst einen schriftlichen Entwurf für deine praktische Durchführung bzw. Präsentation erstellen. Diese darf genau genommen nicht in das Ergebnis der AdA Prüfung einfließen, doch nicht selten wird sie zur Bewertung herangezogen. In Anlehnung an diesen Planungsentwurf musst du im praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung diesen umsetzen.

Egal, ob Durchführung oder Präsentation: auf diese Dinge solltest du bei der Prüfungsvorbereitung achten:

  • Adressatenanalyse: Hast du eine Adressatenanalyse vorgenommen?
  • Didaktische und methodische Kriterien: Hast du die Ausbildungssituation anhand didaktischer und methodischer Kriterien konstruiert?
  • Ausbildungsrahmenplan: Kommt das Thema im Ausbildungsrahmenplan vor?
  • Ausbildungsmittel: Hast du alle Ausbildungsmittel dabei? Sind sie funktionstüchtig?
  • Begrüßung: Hast du dir eine passende Begrüßung überlegt?
  • Beschreibung: Beschreibst du das Thema ausführlich genug?
  • Gliederung: Ist deine Unterweisung sinnvoll gegliedert?
  • Handlungskompetenz: Förderst du die Handlungskompetenz?
  • Motivation: Motivierst du deinen Auszubildenden? Was ist seine Motivation, sich mit dem Thema überhaupt zu beschäftigen?
  • Medien: Nutzt du Medien? Sind diese anschaulich strukturiert?
  • Übung: Hast du eine Übung eingeplant?
  • Lernerfolgskontrolle: Hast du eine Lernerfolgskontrolle eingeplant?
  • Ausbildungsnachweis: Weist du deinen Auszubildenden/ Mitprüfling darauf hin, das Thema im Ausbildungsnachweisheft einzutragen?
  • Ablaufplanung: Hältst du deine Ablaufplanung ein?
  • Zeitmanagement: Hältst du den vorgegebenen Zeitrahmen ein?
  • Blickkontakt: Hältst du Blickkontakt mit deinem Auszubildenden/ Mitprüfling/ dem Prüfungsausschuss?
  • Freies Sprechen: Sprichst du frei?
  • Mimik und Gestik: Ist deine Mimik und Gestik der Situation angemessen?

Praktischer Teil der Ausbildereignungsprüfung: Häufige Fehler

Um im praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung erfolgreich zu sein, ist es wichtig, häufige Fehler zu vermeiden. Hier sind einige typische Stolpersteine:

  • Unzureichende Vorbereitung: Mangelnde Vorbereitung ist einer der häufigsten Gründe für schlechte Leistungen. Stelle sicher, dass du genügend Zeit für die Vorbereitung einplanst.
  • Überladenes Konzept: Vermeide es, zu viele Informationen in deine Präsentation zu packen. Konzentriere dich auf die wesentlichen Punkte.
  • Technische Probleme: Prüfe im Vorfeld alle technischen Hilfsmittel, die du benötigst. Es gibt nichts Schlimmeres als einen technischen Defekt während der Prüfung.
  • Zeitmanagement: Achte darauf, dass du den vorgegebenen Zeitrahmen einhältst. Überziehungen können zu Punktabzügen führen.
  • Nervosität: Nervosität ist normal, aber versuche, sie so gut wie möglich zu kontrollieren. Atemübungen und gute Vorbereitung können dabei helfen.

Praktischer Teil der Ausbildereignungsprüfung: wichtige Kriterien während des anschließenden Fachgesprächs

Auf die möglichen Themen während des Fachgesprächs werde ich noch in einem anderen Blogbeitrag ausführlich eingehen. Unabhängig von den Fragen im mündlichen Teil der AEVO Prüfung solltest du dir bewusst sein, dass viele Prüfer auf folgende Dinge Wert legen:

  • Selbsteinschätzung: Kannst du eine Selbsteinschätzung in Bezug auf deine praktische Durchführung bzw. Präsentation vornehmen?
  • Selbstreflexion: Zeigen deine Antworten auf Fragen, dass du dich selbst reflektierst?
  • Umgang mit Kritik: Gehst du mit Kritik, Hinweisen und Einwendungen angemessen um?
  • Auftreten: Ist dein Auftreten bzw. Verhalten der Situation angemessen?

Die Vorbereitung auf den praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung kann schwer sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und einem klaren Fokus auf die genannten Kriterien kannst du die Prüfung erfolgreich meistern. Viel Erfolg!

Dieser Artikel wurde im Juli 2024 neu gefasst. Hier kannst du den originalen Artikel bei Bedarf suchen (einfach die URL in das Suchfeld kopieren).

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