Bildungsurlaub in der Ausbildung

Bildungsurlaub in der Ausbildung bringen viele unserer Teilnehmer mit dem, der ausgelernten Fachkräften in Verbindung. Doch wusstest du, dass auch Auszubildende je nach Bundesland ebenfalls Anspruch auf diese Art der Fortbildungsfreistellung in der Ausbildung haben? Hier beleuchten wir dieses Thema etwas genauer.

❗Wir haben bereits einen Beitrag über Bildungsurlaub in der Ausbildung. Allerdings ist dieser eher mit praktischen Tipps und Umsetzungsmöglichkeiten versehen. In diesem Artikel hier geht es mehr um rechtliche und pädagogische Komponente.

Was ist die Bildungsfreistellung in der Ausbildung?

Bildungsauszeit kann eine tolle Möglichkeit sein, um sich weiterzubilden und neue Fähigkeiten zu erlernen. In Deutschland haben Arbeitnehmer das Recht auf bezahlten Bildungsurlaub, um ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu verbessern. Dieses Recht gilt auch für Auszubildende. Während der Fortbildungsfreistellung können Auszubildende an Kursen, Seminaren oder Workshops teilnehmen, die von staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen angeboten werden. Der Bildungsurlaub dient also dazu, sich außerhalb des regulären Unterrichts weiterzubilden und zusätzliches Wissen zu erlangen.

❗️ Wichtig: Hierbei handelt es sich natürlich nicht um einen Erholungsurlaub. Mitarbeiter müssen nachweisen, dass sie sich in der Zeit weiterbilden.

Welche Vorteile bietet ein Lernurlaub in der Ausbildung?

Eine Bildungsfreistellung in der Ausbildung bietet zahlreiche Vorteile, die sich auf lange Sicht auszahlen können. Einer der größten Vorteile ist die Möglichkeit, während des Arbeitsverhältnisses neue Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben. Das trägt dazu bei, dass man als Auszubildender wertvoller für das Unternehmen wird und langfristig bessere Karrieremöglichkeiten und/oder Übernahmechancen hat.

Weiterhin ermöglicht die Bildungsfreistellung der Ausbildung auch eine persönliche Weiterentwicklung, indem man seine Fähigkeiten verbessern und sein Wissen erweitern kann.  Ein weiterer Vorteil von Bildungsurlaub in der Ausbildung ist die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen, von anderen Teilnehmern zu lernen und das erste persönliche Netzwerk aufzubauen. Durch den Austausch mit anderen gibt es neue Perspektiven und der eigene Horizonte wird erweitern. 

Haben Auszubildende immer einen Anspruch auf Bildungsfreistellung?

In Deutschland haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf Bildungsurlaub, dazu zählen auch Auszubildende. Da die Entscheidung aber Ländersache ist, solltest du speziell für dein Bundesland nach Regelungen suchen oder dich direkt an die zuständige Stelle wenden.

Grundsätzlich gilt, dass der Ausbildende die Bildungsfreistellung gewähren muss, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Auszubildende hat jedoch die Pflicht, den Antrag rechtzeitig zu stellen und dem Ausbildenden die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme nachzuweisen.

❗️ Wichtig: Der Betrieb kann aus zwingenden, betrieblichen Gründen den Antrag ablehnen. Allerdings ist er dann in der Nachweispflicht, was diese Gründe angeht. 

Sollte es jedoch zu Schwierigkeiten kommen, kann man sich an den Betriebsrat (wenn vorhanden), das Arbeitsgericht oder eine Gewerkschaft (wenn Mitglied) wenden. Es ist zu beachten, dass auch während des Bildungsurlaubs die Ausbildungsvergütung gezahlt werden muss, da es sich um eine Freistellung handelt. Auch Urlaubstage dürfen nicht abgezogen werden. Und wie immer beim Thema Ausbildung: Es dürfen auch sonst keine Nachteile für den Auszubildenden entstehen.

Wie sieht die rechtliche Lage in Deutschland aus?

In Deutschland haben Arbeitnehmer ein Recht auf Bildungsurlaub, welches sich aus den jeweiligen Landesgesetzen ergibt. Dabei handelt es sich um eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, um sich beruflich oder persönlich fortzubilden. In den meisten Bundesländern steht Arbeitnehmern ein Anspruch auf fünf Tage pro Jahr zu, wobei dieser in manchen Ländern auch auf zehn Tage pro zwei Jahre zusammengenommen werden kann.

Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Anspruch besteht:

  • Die Fortbildung muss inhaltlich relevant für die berufliche Tätigkeit sein
  • Die Inhalte dürfen nicht bereits im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden
  • Der Mitarbeiter/Auszubildende muss mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein
  • Ein formloser Antrag auf Lernurlaub muss rechtzeitig gestellt werden

Dürfen Ausbildende das Thema vorgeben?

Nein, Ausbildende oder Ausbilder dürfen das Thema der Weiterbildung bei Bildungsurlaub nicht vorgeben. Der Schulungsurlaub soll dem persönlichen Interesse des Auszubildenden dienen und ihn in seiner beruflichen Entwicklung unterstützen. Es ist jedoch möglich, dass der Betrieb eine bestimmte Art von Weiterbildung bevorzugt und dies als Empfehlung ausspricht. Letztendlich liegt die Entscheidung aber beim Auszubildenden selbst, welches Thema er wählt und welche Ziele er damit verfolgt. Eine gute Kommunikation zwischen beiden Parteien kann hierbei helfen, um mögliche Missverständnisse zu klären und ein optimales Ergebnis für alle Beteiligten zu erreichen.

Wie kannst du eine Bildungsfreistellung beantragen?

Zunächst solltest du dich über die Regelungen in deinem Bundesland informieren, da diese meist unterschiedlich sind. Du kannst einen formlosen Antrag auf Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber einreichen. Hierbei solltest du beachten, dass der Antrag so früh wie möglich gestellt wird und dein Arbeitgeber genügend Zeit hat, um deine Abwesenheit zu planen.

Du solltest auch das Thema und den Anbieter der Weiterbildung anzugeben sowie begründen, warum diese für deine Ausbildung relevant ist. Dein Arbeitgeber muss den Antrag innerhalb einer bestimmten Frist genehmigen oder ablehnen. Sollte er ihn ablehnen, hast du das Recht auf eine Begründung und gegebenenfalls die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Wer zahlt den Bildungsurlaub?

Im Normalfall erfolgt eine Kostenteilung:

  • Ausbildende übernehmen die Lohnfortzahlung
  • Auszubildende übernehmen die Seminarkosten

Eine Bildungsfreistellung in der Ausbildung ist mit Kosten verbunden. Die genauen Kosten hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Kurses und der Dauer des Bildungsurlaubs. In vielen Fällen muss man als Auszubildender die Kosten für den Kurs selbst tragen, was je nach Anbieter und Umfang des Kurses unterschiedlich ausfallen kann.

Es gibt aber auch Unternehmen, die ihren Mitarbeitern einen Schulungsurlaub finanzieren oder zumindest teilweise unterstützen. In jedem Fall lohnt es sich jedoch, im Vorfeld genau zu prüfen, welche Kosten auf einen zukommen werden und wie man diese am besten stemmen kann.

 Achtung: Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Überbetriebliche oder Außerbetriebliche Maßnahmen und Bildungsfreistellung in der Ausbildung. Beim Bildungsurlaub suchen sich die Auszubildenden selbst ein Thema/Kurs/Seminar aus. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte sind fester Bestandteil des Ausbildungsvertrages und daher „normale“ Arbeitszeit – solche Maßnahmen müssen nicht vom Auszubildenden bezahlt werden!

3 Kommentare

  1. Ronja

    Ich bin gerade auf den Artikel über Bildungsurlaub gestoßen und finde das Thema super interessant. Vorher wusste ich gar nicht, dass das auch für Auszubildende gilt. Tatsächlich hätte ich nie gedacht, dass man während der Ausbildung die Möglichkeit bekommt, sich auf diese Weise weiterzubilden.

    Besonders faszinierend finde ich die Vorteile, die mit einem Bildungsurlaub einhergehen. Es bietet nicht nur die Möglichkeit, neues Wissen zu sammeln, sondern klingt auch nach einer tollen Gelegenheit, sich persönlich weiterzuentwickeln und sein Netzwerk auszubauen.

    Natürlich ist mir bewusst, dass es hierbei nicht um einen Erholungsurlaub geht, aber die Chance, sich außerhalb des regulären Unterrichts fortzubilden, ist wirklich verlockend. Ich werde mich definitiv weiter darüber informieren, besonders wie das Ganze in meinem Bundesland geregelt ist.

    Vielen Dank für den informativen Artikel!

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  2. Ylva Eckhardt

    Hallo,
    ich im ersten Lehrjahr zur ZFA und möchte gerne wissen, bei welchen offiziellen Stellen ich für Bildungsurlaub nachfragen muss. Vielen Dank 😊

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    • Heiko Schönefeld

      Hallo und danke für deine Frage. Im Grunde musst du für den Bildungsurlaub nicht speziell irgendwo nachfragen, sondern einen entsprechenden Antrag direkt an deinen Ausbildenden schicken. Dies macht nur dann Sinn, wenn Bildungsurlaub in deinem Bundesland auch gesetzlich verankert ist (dies ist in 14 von 16 Bundesländern der Fall, nur in Bayern und Sachsen nicht). Sollte es hier dann zu Problemen kommen, kannst du dich an deine zuständige Stelle wenden („Ausbildungsbeauftragte/r) oder auch das Arbeitsgericht einschalten. 🙂

      Grüße
      Heiko

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