Definition Arbeitnehmer
Bei Arbeitnehmern handelt es sich um Mitarbeiter, die aufgrund eines Arbeitsvertrag (meist auch privatrechtlicher Vertrag genannt) unselbstständige, fremdbestimmte Dienstleistungen zu erbringen hat.
Unselbstständig und fremdbestimmt heißt in diesem Zusammenhang gemäß § 611a Arbeitsvertrag – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dass dein Arbeitnehmer deinen Anweisungen Folge leisten muss, die sich auf den Inhalt seiner Tätigkeit, den Ort und/ oder die Zeit der Arbeit beziehen.1 Darüber hinaus ist diese Art von Mitarbeiter fest in deinem Unternehmen eingegliedert. Das bedeutet, dass er ohne deine Organisation, Arbeitsmittel und/ oder die Zuarbeit von Kollegen nicht arbeiten kann – und dadurch auch kein eigenes unternehmerisches Risiko trägt.
Warum ist es wichtig zu definieren, wer Arbeitnehmer ist?
Ganz einfach: Arbeitnehmer haben besondere Rechte und Vorteile im Gegensatz zu Freelancern/ freien Mitarbeitern in deinem Team. Dazu gehören beispielsweise der Anspruch auf
- Vergütung,
- eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen,
- die Anwendung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen,
- bezahlten Urlaub,
- Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Mutterschutz und
- Kündigungsschutz.
Wer gehört nicht zur Gruppe der Arbeitnehmer?
- Beamte
- Ehegatten und Kinder (soweit sie lediglich auf familienrechtlicher Grundlage in deinem Team arbeiten)
- Gesellschafter, die für ihre Gesellschaft tätig werden
- Richter
- Soldaten
- Strafgefangene
- Vorstandsmitglieder juristischer Personen
- Zivildienstleistende
Quellen:
- Quelle: Vgl. § 611a Arbeitsvertrag – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), auf: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html; abgerufen am 10. Dezember 2018