Betriebsratswahlen – das solltest du als (werdender) Ausbilder darüber wissen (FAQ)

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Betriebsratswahlen - das solltest du als (werdender) Ausbilder darüber wissen (FAQ)

Huhu 🙂

Das Betriebsverfassungsgesetz gehört in meinen Kursen für werdende Ausbilder nicht unbedingt zu den beliebtesten – vor allem, weil in den neuen Bundesländern nur in etwa ein Drittel der Unternehmen überhaupt ein Betriebsrat vorhanden. 1

Meine persönliche Erfahrung aus sechs Jahren Tätigkeit als Dozentin für den Bereich AEVO ist allerdings, dass diese Zahl auch von der Stadt- und Betriebsgröße abhängt. Die Teilnehmer, die erzählten, dass es überhaupt einen Betriebsrat in ihrer Firma gäbe, könnte ich sicher an zwei Händen abzählen. Dabei handelte es sich dann auch vorrangig um größere Unternehmen in größeren Städten.

Ungeachtet dessen gehören die Themen Betriebsrat samt der Betriebsratswahl, rechtlicher Bestimmungen und dem Aspekt Mitbestimmung im Rahmen der Ausbildung zu den zentralen Aspekten vieler Ausbildereignungsprüfungen. Daher solltest du dich mit dem Thema auseinandersetzen – egal ob es für dich persönlich relevant ist oder nicht.

Da bald wieder Betriebsratswahlen anstehen, habe ich mir eine kleine Artikelserie zu dem Thema überlegt:

  1. Betriebsratswahlen – das solltest du als Ausbilder darüber wissen
  2. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen der Berufsausbildung
  3. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) – Was ist das und was darf sie?

Genug der Vorrede, wir legen direkt los. Wichtige Zahlen/ Textstellen, die du unbedingt kennen musst, habe ich der Übersicht halber fett markiert. 🙂

Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf Wissen für die Ausbildereignungsprüfung, bei der es nie um irgendwelche Ausnahmen oder Besonderheiten, sondern den Normalfall geht. Um vollständig für die Betriebsratswahl 2020 gewappnet zu sein und auch alle Feinheiten zu kennen, solltest du unbedingt einen Blick in das Betriebsverfassungsgesetz werfen!

Keine Lust so viel zu lesen? Dann findest du die FAQ dieses Artikels in diesem Video auf YouTube 🙂

Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen darf sich eine betriebliche Interessenvertretung bilden?

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) – die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland)
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten, betrieblichen Interessenvertretung
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG) – regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den an der Ausbildung beteiligten Personen und Institutionen!

Wozu gibt es überhaupt eine betriebliche Interessenvertretung?

Die wichtigsten Gründe sind: Eine Mitbestimmung und demokratische Teilhabe der Menschen in unserer Gesellschaft ist die Grundlage unseres Systems. Dies ist nicht nur auf politische Bereiche beschränkt, sondern gilt natürlich auch in der Arbeitswelt, denn so soll es Arbeitnehmern möglich sein, die betriebliche Wirklichkeit bzw. Arbeit ebenfalls auszugestalten.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist allerdings, dass das Betriebsverfassungsgesetz lediglich für Betriebsräte gilt. In diesem Gesetz werden vielmehr die Rechte und Pflichten von

  • Arbeitgeber,
  • Arbeitnehmern,
  • dem Betriebsrat,
  • Gesamtbetriebsrat,
  • Konzernbetriebsrat,
  • der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung,
  • Konzern-Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung,
  • dem Wirtschaftsausschuss,
  • der Bordvertretung,
  • dem Seebetriebsrat,
  • der Einigungsstelle,
  • der tariflichen Schlichtungsstelle,
  • der betrieblichen Beschwerdestelle,
  • sowie der Vertreter von Gewerkschaften oder von Arbeitgebervereinigungen

erörtert. Der Einfachheit halber werde ich den Fokus in diesem Artikel aber auf den Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung legen, da diese im Fokus der Ausbildereignungsprüfung stehen.

Welche Vorteile bietet ein Betriebsrat/ eine Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Wie ich eingangs schon andeutete, sind betriebliche Interessenvertretungen nicht für alle Menschen so selbstverständlich, wie es vielleicht scheint. Daher erschienen in den letzten Jahren einige Fachaufsätze zu der Frage „Sind Betriebsräte effizient?“ Zu den bekanntesten gehört der gleichnamige Aufsatz von Prof. Dr. Alexander Dilger aus dem Jahre 2003 2Quelle: Prof. Dr. Alexander Dilger: Sind Betriebsräte effizient?, auf: http://www.hampp-verlag.de/ArchivIndB/4_03_Dilger.pdf; abgerufen am 22. März 2017[/note]2, in dem festgehalten wurde, dass folgende Faktoren in Unternehmen mit Betriebsräten beeinflusst werden:

  • die Personalfluktuation ist geringer,
  • die die Flexibilisierung der Arbeitszeit wird gesteigert,
  • die Löhne sind höher,
  • die Wertschöpfung pro Kopf ebenso,
  • für den Fall, dass der Betriebsrat zusätzliche Rechte erhält, steigerte sich laut Untersuchungen die die Wahrscheinlichkeit der Durchführung von Produktinnovationen,
  • in dem gleichen Fall ist die Ertragslage vergleichbar mit jenen ohne Betriebsrat.

Ich möchte aber an der Stelle auch betonen, dass derartige Aspekte maßgeblich von dem Aktivitätsniveau des Betriebsrats und dessen Kooperationsmöglichkeiten (und Wille!) mit der Führungsetage abhängen. Es gibt betriebliche Interessenvertretungen, die sehr aktiv sind und ihre Möglichkeiten ausschöpfen, aber natürlich auch welche, die einfach ihren Kündigungsschutz genießen. In letzterem Fall ist laut empirischen Erhebungen auch die Ertragslage deutlich geringer.

Welche Rechte bzw. Aufgaben hat ein Betriebsrat/ eine Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Aufschluss darüber, welche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten betriebliche Interessenvertretungen haben.

Im Rahmen der Ausbildung gehören zu den wichtigsten Aufgaben:

  • Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen (§97)
  • Personalplanung (§92)
  • Personelle Einzelmaßnahmen (§99)
  • Einstellung von Auszubildenden (§95)
  • Kündigung von Auszubildenden (§102)
  • Bestellung von Ausbildern (§98)
  • Durchführung von Maßnahmen zur betrieblichen Berufsbildung (§80,96,97,98)
  • Arbeits- und Pausenzeiten, Urlaubsplanung, Mehrarbeit (§87)

Welche Vorraussetzungen müssen für eine Betriebsratswahl erfüllt sein?

Es muss gemäß § 1 Errichtung von Betriebsräten (BetrVG) mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer geben, von denen mindestens drei wählbar sind. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.

Wahlberechtigte Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Arbeitnehmer (BetrVG) sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie

  • im Betrieb,
  • im Außendienst oder
  • mit Telearbeit beschäftigt werden.
  • Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten,
  • die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten.
  • Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte),
  • Soldaten (Soldatinnen und Soldaten)
  • sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
  • einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten,
  • die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.

Nicht dazu gehören u. a. 

  • alle, die zur Geschäftsführung („gesetzlichen Vertretung der juristischen Person“ eines Betriebes) gehören,
  • der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben oder
  • leitende Angestellte sind.

Darf der Ausbildende die Wahl einer betriebliche Interessenvertretung verbieten?

Nein. Gemäß § 20 Wahlschutz und Wahlkosten BetrVG darf niemand die Wahl des Betriebsrats behindern. Dies schließt auch ein, dass kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden darf.

Laut § 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder (BetrVG) kann es sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden, wenn eine Wahl des Betriebsrats oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst wird.

Wer darf an den Betriebsratswahlen teilnehmen? (§ 7 Wahlberechtigung BetrVG)

Grundsätzlich dürfen alle volljährigen Arbeitnehmer des Unternehmens an einer Betriebsratswahl teilnehmen, dazu gehören auch Auszubildende! Darüber hinaus dürfen auch Leiharbeiter ihre Stimme abgeben, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.

Wer ist bei einer Betriebsratswahl wählbar? (§ 8 Wählbarkeit BetrVG)

Sofern das Unternehmen bereits sechs Monate besteht, müssen die Wahlberechtigten dem Betrieb bereits sechs Monate oder mehr angehören. Handelt es sich um ein jüngeres Unternehmen, gilt diese Voraussetzung entsprechend nicht. Ein Betriebsrat kann aber natürlich trotzdem gegründet werden. 🙂

Wer darf sich nicht zur Betriebsratswahl stellen? (§ 8 Wählbarkeit BetrVG)

Nicht wählbar sind allerdings Arbeitnehmer, die infolge einer strafgerichtlichen Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht mehr besitzt.

An der Stelle verweise ich mal auf §45 Strafgesetzbuch (auch wenn so etwas meines Wissens nach noch nie in der AEVO Prüfung abgefragt wurde – es ist aber ganz spannend): Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

Wie ist das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Mitgliedern der betrieblichen Interessenvertretung? (§ 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder BetrVG)

wahlberechtigte ArbeitnehmerPersonen im Betriebsrat
5 bis 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer1 Person
21 bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer3 Mitglieder
51 bis 100 Arbeitnehmer5 Mitglieder
101 bis 200 Arbeitnehmer7 Mitglieder

Diese Liste ist im Betriebsverfassungsgesetz natürlich deutlich länger – für die Ausbildereignungsprüfung solltest du aber auf alle Fälle wissen, dass 5 bis 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer für die Wahl eines Interessenvertreters benötigt werden und die Personenzahl ungerade steigt. Warum ungerade? Genau, weil ansonsten eine Pattsituation bei umstrittenen Entscheidungen entstehen könnte.

Wann finden die Betriebsratswahlen statt? (§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen BetrVG)

Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Regelmäßig bedeutet in diesem Fall, dass die Wahlen zeitgleich für alle Betriebsräte im Bundesgebiet stattfinden. Die jetzige Amtsperiode (Stand 2017) endet im kommenden Jahr, so dass die nächste Betriebsratswahl 2018 stattfindet. Danach dann 2022, 2026 usw.

Welche Dinge sind bei der Betriebsratswahl zu beachten?

  • Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. (§ 14 Wahlvorschriften BetrVG)
  • Die Wahl erfolgt eigentlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie erfolgt allerdings nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird oder wenn der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a zu wählen ist. (ebd.)
  • Zur Wahl des Betriebsrats können die wahlberechtigten Arbeitnehmer und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen. (ebd.)
  • Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer. (ebd.)
  • Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein.(ebd.)
  • Es gibt für Kleinbetriebe mit fünf bis fünfzig wahlberechtigten Arbeitnehmern ein vereinfachtes Wahlverfahren (§ 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe BetrVG)
  • Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen. (§ 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter BetrVG)
  • Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, sofern dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. (ebd.)
  • Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. (§ 16 Bestellung des Wahlvorstands BetrVG)
  • Der Wahlvorstand muss in jedem Fall aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen.
  • Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. (§ 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl BetrVG)
  • Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte. (§ 19 Wahlanfechtung BetrVG)
  • Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig. (ebd.)

Wer trägt die Kosten einer Betriebsratswahl? (§ 20 Wahlschutz und Wahlkosten BetrVG)

Die Kosten der Wahl trägt der Ausbildende bzw. Arbeitgeber. Sollten Versäumnisse der Arbeitszeit durch Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler entstehen, berechtigt das den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts – schon gar nicht der Ausbildungsvergütung!

Wie lange ist der Betriebsrat im Amt? (§ 21 Amtszeit BetrVG)

Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Betriebsratswahl oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem die regelmäßige Betriebsratswahl stattfindet (sprich in diesem Fall 2018).


Geschafft! Ich hoffe, die Übersicht hilft dir etwas bei deiner Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung IHK oder Ausbildereignungsprüfung HWK. Im nächsten Artikel zu diesem Thema erfährst du mehr über die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrat im Rahmen der Berufsausbildung und was Arbeitnehmer bzw. Ausbilder tun können, wenn die Zusammenarbeit nicht harmoniert.

Quellen:

  1. Quelle: Hans-Böckler-Stiftung: Mitbestimmung –
    Vertretung; auf Branchen- und Betriebsebenen; auf https://www.boeckler.de/hbs_showpicture.htm?id=54390&chunk=1; abgerufen am 22. März 2017

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