Warum sich ausbilden auch als Selbstständiger lohnt

Seit nunmehr fast zehn Jahren begleiten wir Teilnehmer auf dem Weg zur Ausbildereignungsprüfung und haben dabei die unterschiedlichsten Menschen, Berufe und Lebensgeschichten kennengelernt.

Eins hatten bislang aber alle gemein: Sie waren für Unternehmen tätig, die über mehrere Mitarbeiter verfügten. In den letzten Seminaren stieg jedoch die Zahl der Teilnehmer, die allein arbeiteten oder maximal einen Geschäftspartner hatten. Dabei waren die Geschäftsbereiche so unterschiedlich wie ihre Firmen selbst. Doch leider ist die Zahl der Selbstständigen noch viel zu gering, die sich dafür entscheiden, ihr Know-how mit Auszubildenden zu teilen.

Haderst du auch mit der Entscheidung, ob es sich lohnt, auszubildenden?

Doch bedauerlicherweise gibt es zahlreiche Vorurteile, die Solopreneure davon abhalten, auszubilden.

  • Hältst du Auszubildende für eine zusätzliche Belastung? Wenn du dich für den richtigen Auszubildenden entschieden hast, wirst du spätestens am Ende der Ausbildung von einem perfekt eingearbeiteten Mitarbeiter profitieren – meistens aber schon deutlich eher, rund drei bis sechs Monate nach Beginn der Ausbildung.
  • Denkst du, dass Auszubildende mehr Kosten als Nutzen bringen? Viele Studien zeigen, dass sich Kosten und Nutzen bereits zu Beginn des zweiten Lehrjahres ausgleichen, wenn der Auszubildende gelernt hat, Tätigkeiten selbstständig auszuüben.

    Die Kosten selbst richten sich entweder nach der entsprechenden tariflichen Vergütung oder sofern keine tarifliche Bindung besteht, beträgt die Ausbildungsvergütung mindestens 80 % der üblichen Vergütung.

  • Hast du Angst, den falschen Auszubildenden auszuwählen? Keine Sorge, im Berufsausbildungsvertrag wird eine Probezeit von ein bis vier Monaten vereinbart, in der du fristlos, ohne Angabe von Gründen kündigen kannst.
  • Hältst du junge Menschen für faul? Okay, okay, es gibt solche Exemplare – aber einerseits hast du die Möglichkeit innerhalb der Probezeit zu kündigen und andererseits lernst du in einem Ausbildervorbereitungskurs (siehe weiter unten), wie du solche Auszubildende liebevoll auf Trab bringst.
  • Möchtest du lieber eine Fachkraft im Team? Das kann ich gut verstehen, aber einen fachlich geeigneten Mitarbeiter zu finden, einzuarbeiten und auf lange Sicht zu beschäftigen oder eventuell wieder zu verlieren, ist in der Regel kostenintensiver.
  • Denkst du, dass du als Ausbildender (so wirst du im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses heißen) oder dein Unternehmen ungeeignet bist? Zugegeben, das kommt auf mehrere Aspekte an: Einerseits ist wichtig, dass es den Ausbildungsberuf überhaupt gibt. Doch derzeit gibt es rund 350 staatlich anerkannte Berufe, in denen auch Minderjährige ausgebildet werden dürfen – da wirst du sicher fündig. Ferner muss dein Unternehmen nach Art und Einrichtung geeignet sein.

    Das heißt, der Auszubildende muss einen eigenen Arbeitsplatz und die Möglichkeit haben, alle Inhalte, welche in der entsprechenden Ausbildungsordnung festgelegt sind, lernen zu können. Sollten einige Inhalte nicht direkt vermittelt werden können, ist das kein Problem, denn durch Verbundausbildung oder überbetriebliche Ausbildungskurse, können diese Mängel abgedeckt werden.

  • Weißt du nicht, ob du überhaupt Ausbilder werden darfst? § 28 Berufsbildungsgesetz verlangt, dass du persönlich und fachlich geeignet bist. Persönlich ist gemäß § 29 Berufsbildungsgesetz jeder geeignet, der Kinder und Jugendliche beschäftigen darf und nicht schwer oder wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetz oder die Handwerksordnung verstoßen hat.

    Die fachliche Eignung gemäß § 30 Berufsbildungsgesetz bedarf etwas mehr:

    • du musst die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden haben,
    • in diesem Beruf schon eine angemessene Zeit tätig gewesen sein und
    • den Erwerb von berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (kurz: Ablegen der Ausbildereignungsprüfung nach AEVO) nachweisen. Letzteres kannst du bei der IHK oder Handwerkskammer – mit oder ohne Vorbereitungskurs.
    • Bei weiteren Fragen zur Eignung kannst du dich an die Ausbildungsberater der zuständigen Kammern wenden.
  • Hast du Angst, die Prüfung zu verhauen? Das kann ich gut verstehen – so ging es mir auch damals. Aber in den Vorbereitungskursen wirst du auf die wichtigsten Themen vorbereitet und kannst gut gewappnet zur mündlichen und schriftlichen Prüfung antreten.

    Letztere dauert drei Stunden, in denen du Fragen rund um die Themen

    • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Planen der Ausbildung,
    • Ausbildung vorbereiten und Auszubildende einstellen,
    • Ausbildung durchführen und
    • Ausbildung abschließen,
    • beantworten musst. Einige Tage später folgt eine mündliche Prüfung, in der du dein praktisches Wissen unter Beweis stellst und noch einige Fragen im Fachgespräch beantworten musst – und voilà, du hast es geschafft. Mehr dazu findest du in meinen Artikeln über die Ausbildereignungsprüfung IHK und Ausbildereignungsprüfung HWK.
  • Hast du keine Zeit für einen Vorbereitungskurs mit Präsenzpflicht? Dann kontaktiere mich – wir finden sicher eine individuelle Lösung!
  • Hast du Sorge, gegen rechtliche Rahmenbedingungen zu verstoßen? Keine Sorge, zum einen wirst du auch darauf umfassend vorbereitet und zum anderen kannst du alle rechtlichen Anforderungen jederzeit im Netz nachlesen, wenn du unsicher bist.

Noch Fragen? Immer her damit!

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