§ 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen – Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Wer darf Auszubildende einstellen?

Auszubildende einstellen darf nur jemand, der persönlich geeignet ist.

Wer darf Auszubildende ausbilden?

Auszubildende ausbilden darf nur jemand, der persönlich und fachlich geeignet ist.

In welchem Fall muss ein Ausbildender zwingend einen Ausbilder bestellen?

Ausbildende, die fachlich nicht geeignet sind um auszubilden, dürfen Auszubildende nur einstellen, wenn ein fachlich und persönlich geeigneter Ausbilder bestellt wird. Dieser muss die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln.

Dürfen weitere Personen an der Ausbildung mitwirken?

Unter der Verantwortung des Ausbilders dürfen sogenannte Ausbildungsbeauftragte bei der Berufsausbildung mitwirken. Diese müssen zwar die Ausbilder-Eignungsprüfung nicht ablegen, aber die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen und persönlich geeignet sein.

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