Wie ist das eigentlich mit rauchenden Auszubildenden?

Veröffentlicht: 9. Mai 2022
Einschätzung der Relevanz für die Ausbildereignungsprüfung: hoch 🔴
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Gute Frage! Hierzu muss erst mal unterschieden werden, ob Auszubildende minderjährig oder bereits volljährig sind.

Regelungen für minderjährige Auszubildende

Sollte der Auszubildende noch minderjährig sein, müssen viele Gesetze beachtet werden. Dazu zählen:

Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Laut § 22 JArbSchG 1 dürfen Minderjährige nicht beschäftigt werden, wenn sie dabei sittlichen Gefahren ausgesetzt sind.

Fürsorgepflicht

Grundsätzlich sind Arbeitgeber mit vielen Pflichten konfrontiert: Gleichbehandlung, Persönlichkeitsschutz und Schutzmaßnahmen. Da Auszubildende Arbeitnehmer der besonderen Art sind, ist auch die Fürsorgepflicht für (minderjährige) Auszubildende relevant, da die Sittlichkeit der jungen Menschen in keiner Weise gefährdet werden dürfen.

Das Jugendschutzgesetz

Hilfreicher ist da das Hinzuziehen des Jugendschutzgesetzes, genauer gesagt § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren 2, nachdem Kinder und Jugendliche in

  • Gaststätten,
  • Verkaufsstellen oder
  • in der Öffentlichkeit von niemandem mit Zigaretten versorgt werden dürfen – weder durch einen Zigarettenautomat, noch von einem persönlich. Ferner darf ihnen auch nicht gestattet werden, Tabak zu kaufen.

Doch genau da liegt das Krux: Das Betriebsgelände ist im seltensten Fall öffentlich. Um hier eine Definition rechtlich abzusichern, kann man in Gesetze schauen, die nicht wirklich etwas mit Jugendschutz zu tun haben. Etwa das “Wassergesetz” definiert den öffentlichen Bereich:

Nicht öffentlich ist laut § 82 WasserG 3 alles, was folgenden Anforderungen entspricht:

  • es ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche,
  • darauf befinden sich Anlagen, Geschäftseinrichtungen oder Betriebsbereiche,
  • die mit einem Unternehmen in räumlichem, technischem oder betrieblichem Zusammenhang stehen und
  • der Aufsicht/ Verfügungsgewalt eines Betreibers unterliegen.

Ausnahmen sind natürlich öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Schulen. Aber auch außerhalb des Betriebsgeländes gilt das Jugendschutzgesetz – z. B. auf einer Baustelle!

Regelungen für volljährige Auszubildende

Bei Auszubildenden, die 18 Jahre oder älter sind, gilt weder das Jugendarbeitsschutzgesetz noch das Jugendschutzgesetz. Daher bitte den nächsten Abschnitt lesen:

Muss man zusehen, wenn Auszubildende rauchen?

Nicht unbedingt, denn der Arbeitgeber bzw. in unserem Fall der Ausbildende, hat das Recht, das Rauchen auf dem Betriebsgelände zu untersagen.

Begründungen könnten sein:

Gefahren durch explosive Stoffe, die Schutz- und Sorgfaltspflicht den nichtrauchenden Mitarbeitern gegenüber 4, die Auslegung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Fürsorgepflicht dahin gehend, dass Rauchen zu einem sittlichen Verfall führe oder einfach … weil er es kann (dank seines Hausrechts).

In letzterem Fall sollte allerdings irgendwo auf dem Betriebsgelände ein Eckchen eingerichtet werden, damit die Rauchern nicht eingeschränkt werden. Dies wird in den meisten Unternehmen im Sinne des Betriebsfriedens auch so umgesetzt.

Tipp: Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz sind Nichtraucherschutzmaßnahmen mitbestimmungspflichtig, das heißt, der Betriebsrat muss diesen Maßnahmen zustimmen.

Ganz abgesehen von diesen rechtlichen Aspekten, würde ich in einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendlichen und den Eltern überlegen, wie künftig verfahren wird. Ausbildung ist immer ein Geben und Nehmen – und es bringt gar nichts, wenn darüber ein ständiger Konflikt schwelt. Mit etwas Glück versteht der junge Mensch so auch, wieso das Verbot für ihn gilt.

Sollten die Eltern das Rauchen ihres Kindes allerdings befürworten, empfehle ich dringend das Einholen eines schriftlichen Einverständnisses der Eltern, dass ihr Kind rauchen darf. Wie wir schon festgestellt haben, sollte ein Betriebsgelände kein öffentlicher Raum darstellen und somit nicht den Regelungen des Jugendschutzgesetzes unterliegen. Da es aber viele Parameter zu beachten gilt, empfehlen wir unbedingt eine entsprechende rechtliche Beratung beim Anwalt des Vertrauens.

Zusammenfassung: Alle Informationen auf einen Blick

Dürfen minderjährige Auszubildende im Betrieb rauchen?

In aller Regel lautet die Antwort: NEIN!

Darf ich meinen Auszubildenden das Rauchen verbieten?

Der Chef kann auf sein Hausrecht bestehen und das Rauchen untersagen. Im Sinne des Betriebsfriedens sollte Rauchern allerdings eine Möglichkeit eingeräumt werden, abgeschirmt zu rauchen.

❗️ Achtung: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen!

Quellen:

  1. Jugendarbeitsschutzgesetz
  2. Jugendschutzgesetz
  3. Wassergesetz
  4. Arbeitsstättenverordnung

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