Wie ist das eigentlich mit der Arbeitskleidung an heißen Tagen?

Hallöchen 🙂

Ist es bei euch derzeit auch so brütend heiß? Derzeit genieße ich den Luxus im Home Office so oft duschen zu können, wie ich möchte – auch manchmal einfach in kurzen Hosen und T-Shirt am Rechner zu arbeiten. Dabei fiel mir heute eine Anekdote aus meiner eigenen Ausbildung ein:

Im ersten Sommer meiner Ausbildung war es ähnlich heiß wie heute. Als ich morgens vor meinem Kleiderschrank stand und sinnierte, was ich wohl heute anziehen könnte, um den Tag im Büro zu überstehen, fiel meine Wahl auf ein blaues, bauchfreies Hemdchen. Dazu trug ich blaue Jeans, Sandalen und gute Laune. Im Büro angekommen sah mich meine Ausbilderin (gelinde gesagt) entsetzt an. Ich konnte im ersten Moment gar nicht nachvollziehen was sie wollte: Es war heiß. Im Büro noch wärmer, da es weder Klimaanlage noch Ventilator gab und dort zwei Rechner samt Zubehör und zwei Druckern standen, die noch zusätzliche Wärme produzierten. Doch mein Ausbildungsbetrieb sah das ganz anders: freundlich wurde ich darauf hingewiesen, bitte künftig in Bürokleidung zu erscheinen.

Doch wie ist das eigentlich? Dürfen Ausbilder einem Auszubildenden Bekleidungsvorschriften geben?

Grundsätzlich lautet die Antwort auf die Frage: Nein. Denn das Grundgesetz garantiert in Art. 2 Absatz 1 und 2 jedem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ein Recht, das natürlich auch für Auszubildende gilt:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.

Aber ganz so einfach ist das natürlich nicht, denn wenn man in dem besagten Artikel noch weiter liest, findet man dort auch:

In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Daher gibt es auch beim Thema Kleidung Ausnahmen, in denen Auszubildende Bekleidungsvorschriften nachkommen müssen.

Ausnahme #1: Die Kleidung des Auszubildenden verstößt gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften

Sollte der Auszubildende gefährliche Tätigkeiten ausüben, muss er eine entsprechende Schutzbekleidung tragen – egal, wie warm es ist. In diesem Fall ist der Schutz seiner Gesundheit einfach wichtiger als persönliche Befindlichkeiten. Hiervon sind primär Berufe im Handwerk, der Industrie, aber auch der Medizin betroffen. Doch es gibt natürlich noch mehr Branchen, in denen eine vorgeschriebene Bekleidung vor, mit der Tätigkeit einhergehenden Gefahren, schützen soll.

Sofern diese Schutzkleidung notwendig ist, sind Auszubildende (wie normale Arbeitnehmer) gemäß § 15 Abs. 2 Pflichten der Beschäftigten (Arbeitsschutzgesetz) dazu verpflichtet diese zu tragen. Halten sie sich nicht daran und es passiert etwas, kann die Absicherung der gesetzlichen Unfallversicherung erlöschen. In diesem Fall würde die Krankenkasse des Auszubildenden die Behandlungskosten zwar übernehmen, aber weitere Leistungen, wie eine Berufsunfähigkeitsrente nach einem besonders schweren Unfall, könnte verweigert werden.

Ganz abgesehen davon ist die Missachtung der Schutzkleidung ein arbeitsrechtlicher Verstoß, der mit einer Abmahnung geahndet werden kann.

Ausnahme #2: Es gibt eine einheitliche Arbeitskleidung

Ferner gibt es in vielen Firmen vorgeschriebene Arbeitskleidung, um ein einheitliches Erscheinungsbild (Stichwort Corporate Identity) zu gewährleisten. Entsprechende Vereinbarungen über eine Dienstkleidung werden im Normalfall im Ausbildungsvertrag festgehalten und sollten vor Ausbildungsbeginn noch mal durchgesprochen werden.

Übrigens hat auch der Betriebsrat gemäß § 87 Mitbestimmungsrechte (Betriebsverfassungsgesetz) ein Mitspracherecht bei der betrieblichen Kleiderordnung im Rahmen seiner Mitbestimmungsmöglichkeiten. Sofern dieser von seinem Recht Gebrauch macht, finden sich Vereinbarungen für eine Arbeitskleidung oftmals in der Betriebsvereinbarung. 

Ausnahme #3: Die Bekleidung des Auszubildenden ist der Arbeitsumgebung nicht angemessen

Sofern keine Schutzkleidung notwendig ist und das Unternehmen für den Auszubildenden keine Arbeitskleidung anordnet, hat dieser generell freie Wahl bei der Zusammenstellung seines Outfits. Doch nur so weit, wie es angemessen ist. Ein bauchfreies Hemdchen (wie in meinem Fall damals) ist leider einfach unangemessen im Kontext der Büroarbeit und dem Umgang mit Kunden.

Um derartige Probleme zu vermeiden, geben viele Unternehmen eine sogenannte Berufsbekleidung vor. Anwälte, Ärzte und Schwestern oder Bankmitarbeiter sind typische Beispiele für branchenabhängige Dresscodes, die weniger aus Sicherheitsmaßnahmen oder dem Ziel einer einheitlichen Außendarstellung des Unternehmens resultieren. Hierbei geht es viel mehr darum, einem gesellschaftlichen Erwartungsbild gerecht zu werden.

Ich persönlich hätte beispielsweise gar kein Problem damit, wenn mir der Bankangestellte in geblümten Shorts gegenübersteht – doch der Großteil der Gesellschaft knüpft an diesen solche Berufe bestimmte äußerliche Erwartungen.

Kurze Zusammenfassung: Das ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Bekleidungsarten:

Variante Hinweise
Schutzbekleidung Hierbei handelt es sich um eine vorgeschriebene Bekleidung, die vor mit einer Tätigkeit einhergehenden Gefahren schützen soll.

Typische Beispiele für Schutzbekleidung sind:

  • Helme
  • Schutzbrillen
  • Atemmasken
  • Schutzanzüge
  • Sicherheitsschuhe
Arbeitskleidung Arbeitgeber können (in Kooperation mit dem Betriebsrat) anordnen, dass eine firmeneinheitliche Arbeitskleidung getragen wird.

Typische Beispiele für Arbeitskleidung sind:

  • Fastfoodketten
  • Handwerksbetriebe
  • Schuluniformen
  • Sportmannschaften
  • Bundeswehr

Hinweis: Natürlich kann Arbeitskleidung auch mit Sicherheitskleidung kombiniert werden.

Berufsbekleidung In bestimmten Berufen empfiehlt sich Berufsbekleidung, um sich vor Schmutz zu schützen oder seriöser zu wirken. Diese Kleidung ist nicht so verpflichtend vorgeschrieben wie Schutzkleidung und nicht direkt durch das Unternehmen vorgeschrieben wie Arbeitskleidung, wird aber in einigen Branchen als angemessen empfunden.

Typische Beispiele für Berufsbekleidung sind:

  • Kittel
  • Anzüge
  • Arbeitshosen

Hilfe, die Kleidung meines Auszubildenden erregt Augenkrebs, lenkt andere Mitarbeiter ab oder gefährdet seine Gesundheit – was kann ich tun?

Wie ich oben bereits schrieb, ist das Nichttragen von Schutzbekleidung ein arbeitsrechtlicher Verstoß, der im schlimmsten Fall mit einer Abmahnung geahndet werden kann. Aber das sollte eigentlich das letzte Mittel deiner Wahl sein.

Besser und nachhaltiger wäre:

Je nachdem ob es möglich ist: versucht einen Kompromiss zu finden.

Ein Beispiel: Sofern Sicherheitsschuhe nicht vorgeschrieben sind, der Auszubildende nicht unterhalb des Oberkörpers von Kunden im Büro gesehen wird und die Füße gepflegt sind, wären knielange Hosen und Sandalen in Ordnung, wenn dafür ein Hemd getragen wird.

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