Hitzefrei für Auszubildende – Freiwillig oder Verpflichtend?

Sommer, Sonne, Sonnenschein! 🌞 Hin und wieder klettern die Temperaturen ziemlich steil nach oben und Auszubildende fragen sich: Gibt es Hitzefrei in der Ausbildung? Habe ich gar einen Anspruch auf eine Arbeitsbefreiung, wenn die Temperatur zu Hoch ist? Das wollen wir uns in diesem spannenden Artikel anschauen 🔍

⚠ Wichtiger Hinweis ⚠
Wir haben die Inhalte des Artikels nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengetragen. Dabei wurden ausschließlich seriöse Quellen (Hier: das Ärzteblatt; Netdoktor) verwendet. Bei medizinischen Themen solltest du dir immer professionellen ärztlichen Rat einholen. Im Notfall den Notruf unter 112 wählen.

Allgemeine Informationen zu Hitzefrei

Hitzefrei kennt man aus der Schulzeit – ist es draußen brennend warm und auch im Klassenzimmer viel zu überhitzt, durfte man nach Hause. Welche Temperatur, zu welchem Zeitpunkt erreicht werden muss, um Hitzefrei zu bekommen, entscheidet sich auf Landesebene und wird in der Regel an die Schulleitung delegiert. Aktuell ist es (bei uns!) so, wenn bis 11 Uhr eine Temperatur von 26° oder höher (im Klassenzimmer) erreicht ist, gibt es Hitzefrei.

Die Frage, warum es überhaupt Hitzefrei gibt, ist relativ einfach beantwortet: Wir Menschen sind warmblütig. Das bedeutet, egal wie die Temperatur außen ist, schwankt unsere Körpertemperatur zwischen 36 und 38° wobei die “Gesunde” Innentemperatur bei fast exakt 37° liegt und liegen muss. Sollte die Temperatur niedriger oder höher werden können Organe geschädigt werden, im schlimmsten Fall können Komplikationen bei Unterkühlung oder Überhitzung zum Tod führen.

Gesundheitliche Aspekte einer Überhitzung

Bei den gesundheitlichen Themen muss man die schwere, Dauer und Art der Überhitzung beachten. Grundsätzlich entstehen Komplikationen immer, weil der Körper Wasser und Elektrolyte verliert. Eine der “leichtesten” Nebenwirkungen von Hitze sind die sogenannten Hitzekrämpfe. Weiter geht es mit der Hitzeerschöpfung, die schon etwas schwerwiegender ist. Bei der Hitzeerschöpfung ist der Verlust von Flüssigkeit und Salzen so groß, dass das Blutvolumen im Körper sinkt, daraus resultieren automatisch eine Reihe von leichten bis schweren Beschwerden, hier einige Beispiele:

  • Schwindelgefühl
  • Kopfschmerzen
  • Übelkeit
  • Erbrechen

Im schlimmsten Fall kann eine Hitzeerschöpfung auch in einer Ohnmacht oder einem Kollaps enden. Falls die Überhitzung zu lange dauert erhöht sich das Risiko eines Hitzschlags. Der Hitzschlag ist die gefährlichste Form und endet bei 80 Prozent der Betroffenen tödlich, wenn keine Maßnahmen eingeleitet werden. Wichtig für Ausbilder ist in diesem Zusammenhang, dass ein Hitzschlag, entgegen der allgemeinen Vermutung, nicht immer sofort eintritt, sondern auch Stunden später oder am nächsten Tag – dadurch erhöht sich das Risiko die Symptome nicht mit der Hitze in Verbindung zu bringen.

Hitzschlag bei Auszubildenden

Da die beiden erstgenannten Hitzesymptome zwar nicht schön, aber in der Regel nicht tödlich enden, hier noch ein Absatz zum Hitzschlag, da es wirklich relevant und wichtig ist, gerade wenn du in einem Ausbildungsberuf ausbildest, der überwiegend draußen durchgeführt wird.

Wie erkenne ich einen Hitzschlag?

Wichtig ist hier das du nicht auf die letzten Minuten oder Stunden schaust, wenn du dich fragst, ob der Auszubildende in großer Hitze unterwegs war. Auch der Vortag ist entscheidend, da bestimmte Symptome erst Stunden später auftauchen können. Typische Symptome sind (Achtung – keine abschließende Liste!):

  • Eine Körpertemperatur von 40° oder höher
  • Die Haut fühlt sich sehr trocken an, da der Betroffene nicht mehr in der Lage ist zu schwitzen
  • Übelkeit, Erbrechen
  • Orientierungslosigkeit, Verwirrtheit, Benommenheit
  • Hoher Puls und niedriger Blutdruck
  • Benommenheit

Die wichtigste Unterscheidung zwischen Hitzschlag, Kollaps oder Erschöpfung ist immer die Haut: Nur bei einem Hitzschlag ist diese trocken und der Betroffene schwitzt nicht.

Was ist zu tun?

Was solltest du also konkret machen, wenn die “Diagnose” Hitzschlag im Raum steht? Zunächst ist die Ursache immer ein Hitzestau, der zu beseitigen ist. Ähnlich wie im Schwimmbad ist es Lebensgefährlich einer überhitzten Person sinnbildlich Eiswürfel auf die Stirn zu legen – also die Überhitzung abrupt durch Zuführen von Kälte zu stoppen.

⚠ Achtung ⚠
Wenn die Person nicht ansprechbar und auch keine Atmung vorhanden ist: Notruf wählen (112) und Wiederbelebungsmaßnahmen starten bis der Notarzt eintrifft oder die Atmung wieder einsetzt!

Maßnahmen für alle anderen Situationen (ansprechbar/nicht ansprechbar)

  • Den Rettungsdienst anrufen (Wichtig!) – Telefon: 112
  • Bringe deinen Auszubildenden (bzw. die betroffene Person) in den Schatten, sofern noch nicht geschehen!
  • Öffne vorhandene Gürtel, Schuhe entfernen, Hemd öffnen, Kragen lockern, Krawatte öffnen etc.
  • Kühle die Person. Bitte unbedingt “Schockkühle” vermeiden. Eis/kaltes Wasser nie direkt auf die Haut – es muss immer ein Handtuch oder Kleidung dazwischen
  • um die Körpertemperatur schnell wieder in den Normalbereich zu bringen, kühlt man am besten die Arme oder Beine (oder beides)

Zusätzlich, wenn die Person ansprechbar ist:

  • Auf den Rücken legen und die Beine hochlagern (Schocklage)
  • Trinken anbieten, wenn die Person keine Übelkeit verspürt (nichts Kaltes, kein Alkohol! Am besten lauwarmes Wasser). Bei Übelkeit oder Erbrechen sollte man auf zusätzliche Aufnahme von Flüssigkeiten verzichten

Zusätzlich, wenn die Person nicht ansprechbar aber eine Atmung vorhanden: stabile Seitenlage.

Wo gibt es weitere Informationen?

Hitzefrei für Auszubildende (rechtlich)

Falls du dich gerade fragst, “Haben Auszubildende Anspruch auf Hitzefrei?“, hier die knappe Antwort: Nein! ✋

Das Arbeitsrecht kennt kein “Hitzefrei”. Wie so oft müssen wir bei fehlender rechtlicher Definition auf andere Paragrafen schauen, die eine seriöse Einschätzung erlauben. In unserem Fall lohnt sich ein Blick auf die Webseite des Bundesamts für  Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) welches die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) veröffentlicht. In der ASR A3.5 ist die Raumtemperatur thematisiert.

Ein grober Überblick:

  • Minderjährige Auszubildende und Schwangere sind laut ASR “besonders schutzbedürftige Beschäftigte” daher darf man sich als Ausbildender nicht auf den Vorschriften der ASR ausruhen, wenn wir beispielsweise sehen, dass es unserem Auszubildenden sehr schlecht geht (gilt allerdings auch für “normale” Arbeitnehmer im Sinne des § 241 BGB (Fürsorgepflicht))
  • Wenn die Lufttemperatur 35 °C überschreitet und keine “geeigneten Maßnahmen” seitens des Arbeitgebers ergriffen werden, gilt der Arbeitsplatz als nicht geeignet
  • Geeignete Maßnahmen sind: immer zuerst technische Mittel (Vorhang, Sonnenschutz, Ventilatoren etc. die die absolute Luftfeuchtigkeit nicht erhöhen)
  • Im Übrigen muss der Arbeitgeber bei mehr als 30 °C geeignete Getränke zur Verfügung stellen. Ab 26 °C ist dies empfohlen

Es bleibt festzuhalten: Ein “Hitzefrei” in diesem Sinne gibt es nicht, allerdings kann der Arbeitsplatz bei entsprechenden Temperaturen ungeeignet sein.

Hitzefrei für Auszubildende (pädagogisch)

Im Sinne unserer Auszubildenden sollten sich die Verantwortlichen immer auch den pädagogischen Teil ansehen. Es ergibt keinen Sinn bei hohen Temperaturen Unterweisungen durchzuführen, aus diesem Grund hier unsere Tipps:

  • Lege geplante Unterweisungen, Seminare oder Vorträge in die frühen Morgenstunden
  • Halte dich als ausbildender an die ASR (siehe rechtlicher Teil)
  • Sei aufmerksam für Symptome der Überhitzung

Allgemeine Tipps zum Lernen bei Hitze

Der Frühe Auszubildende lernt am besten

Vermutlich ist es dir schon aufgefallen: In den Morgenstunden ist es in aller Regel kühler. Wenn es der Betrieb zulässt, kann die Arbeitszeit beispielsweise um eine (oder mehr) Stunden vorverlegt werden. Dadurch ist die Arbeitszeit nicht ganz so lange und das Schwimmbad oder der See lassen nicht allzu lange auf sich warten.

Gut zu Wissen: Die “heißeste” Zeit am Tag liegt zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr. Ab 18:00 Uhr nimmt die Sonnenbestrahlung wegen des Einfallwinkels der Sonne auf die Erde wieder ab.

Trinken nicht vergessen

An besonders heißen Tagen wollen wir uns nach Möglichkeit wenig Bewegen, daher besteht immer eine akute Gefahr der Dehydration. Der Flüssigkeitshaushalt des Körpers muss im Gleichgewicht bleiben, ansonsten drohe leichte bis schwere Schädigungen. Und da der Artikel sowieso schon einen medizinischen Touch hat, hier nun die drei Arten: isotonische, hypertone und hypotone Dehydratation. Hierbei geht es nur darum, was genau dem Körper fehlt: Wasser und Elektrolyte (isotonische), mehr Wasser (hypertone) oder mehr Elektrolyte (hypotone). Wer mehr wissen möchte, kann den entsprechenden Artikel auf netdoktor.de lesen.

Wie viel Flüssigkeit genau notwendig ist, kommt auf die Aktivität und die Hitze an. In der Regel sind 2-3 Liter ein guter Anhaltspunkt. Gut zu Wissen: Immer wieder liest man die empfohlenen Getränke “ungesüßter Tee, Wasser, Schorle”. Das hat folgenden Grund: Alle anderen Getränke müssen oder werden anders/intensiver verdaut und kosten dementsprechend wieder Energie. Wenn du also auf Cola oder Kaffee zurückgreifst, ist dein Flüssigkeitsbedarf bedeutend höher.

Ernährung

Gerade bei sommerlichen Temperaturen sollte man darauf achten, den Magen und die Verdauung nicht zu überlasten. Alles, was schwer im Magen liegt, kostet den Körper Energie, dadurch geht der Puls hoch, es wird warm und wir sind wieder beim Flüssigkeitsmangel. Salate oder ein wenig Obst geben zusätzliche Flüssigkeit, liegen nicht schwer im Magen und sind entsprechend angenehmer für den Körper.

Ergänzende Informationen zum Thema Hitze für Ausbilder

  • 🥱 Denk daran, dass sehr warmes Wetter auch müde machen kann – also ein “Durchhängen” deiner Auszubildenden nicht gleich negativ bewerten!
  • ☕ Achte darauf, dass deine Auszubildenden ausreichend trinken!
  • 👌 Plane mehr kurze Pausen ein und verlege Unterweisungen (wenn möglich) ins (schattige) Freie

Gibt es Hitzefrei in der Berufsschule?

Um den Artikel nun etwas abzurunden, noch einen Blick auf die Berufsschule: Es gibt kein Hitzefrei in der Sekundarstufe II (dazu zählt auch die Berufsschule). Abgesehen davon darf der Schulleiter allerdings den Unterricht verkürzen oder Hitzefrei geben, wenn die Temperaturen über 24 °C liegen. Übrigens müssen Auszubildende, die von der Berufsschule aus Hitzefrei erhalten, wieder im Betrieb erscheinen!

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