Huhu 😊
Die eigene Familie kann man sich bekanntlich nicht aussuchen. 🙈 So gibt es auch in den Familien von Auszubildenden teilweise große Zerwürfnisse mit den Eltern. Auch der Rechtsgebung ist dieser Umstand bewusst, deshalb wird in Gesetzen nie von Eltern, im biologischen Sinne gesprochen, sondern den gesetzlichen Vertretern. Probleme in der Familie tangieren leider teilweise auch direkt das Ausbildungsverhältnis, wie wir bereits in unserem Artikel “Die Eltern des Auszubildenden sind geschieden – was gibt es zu beachten” aufzeigten. In diesem Beitrag kümmern wir uns allerdings um einen ganz konkreten Fall.
Was passiert eigentlich, wenn es mehrere gesetzliche Vertreter (“Sorgeberechtigte”) gibt und nicht alle die Ausbildung unterstützen oder gar ablehnen? 🤔
Mutter und Vater sind getrennt und teilen sich das Sorgerecht
Wenn der Elternteil, bei dem der/die Minderjährige lebt, das alleinige Sorgerecht besitzen, ist die Zustimmung des anderen Elternteils nicht notwendig. Sollte ein geteiltes Sorgerecht bestehen, ist der Ausbildungsvertrag nur dann gültig, wenn alle Beteiligten unterschreiben, also im Normalfall Mutter, Vater und Jugendlicher. Sobald eine Unterschrift fehlt, ist der Vertrag nicht rechtens und das gilt im Übrigen auch für die erforderliche Unterschrift des Auszubildenden!
Was passiert, wenn ein Elternteil die Zustimmung verweigert?
Zunächst sollte man wissen, dass es nicht nur ein Einigungsgebot, sondern tatsächlich die rechtliche Pflicht gibt, sich im Streitfall nach bestem Willen zu einigen. § 1627 BGB: Ausübung der elterlichen Sorge – Bürgerliches Gesetzbuch sagt dazu:
“[…] und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.”
Sollten sich die Elternteile partout nicht einigen können, kann ein Elternteil einen Antrag auf die “Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern” nach § 1628 BGB: Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern – Bürgerliches Gesetzbuch stellen.
Dabei wird das Familiengericht nicht die Entscheidung treffen, sondern nach Abwägung aller Tatsachen einem der beiden Elternteile die Entscheidung überlassen. Ein solcher Schritt sollte allerdings gut geplant werden, denn im schlimmsten Fall darf derjenige Elternteil entscheiden, der gegen die Ausbildung ist. Im Grunde passiert letzteres allerdings eher selten, denn über allen Entscheidungen steht das Wohl und die Zukunft des Jugendlichen.
💡 Tipp: Am besten ist es, wenn ein Anwalt für Familienrecht hinzugezogen wird. Diese haben sich familiäre Themen spezialisiert und sind daher besser geeignet als Anwälte mit anderen Spezialisierungen.
Was passiert, wenn Jugendliche die Zustimmung zum Berufsausbildungsvertrag verweigern?
Niemand kann zur Ausbildung gezwungen werden. Daher gilt ein Ausbildungsvertrag, der vom Azubi nicht unterschrieben wird als nichtig. Natürlich haben die Eltern in der Praxis die Option, das eigene Kind in die entsprechende Richtung zu “drängen”, allerdings macht das unter dem Strich keinen Sinn und auch der Ausbildungsbetrieb sollte sich fragen, ob mit solch einem Azubi gearbeitet werden kann.
Wie läuft es mit der Kündigung?
Eine beliebte Situationsbeschreibung in unseren Kursen ist die folgende: “Du bekommst als Ausbilder die schriftliche Kündigung von Max. Allerdings ist sie nur von der Mutter unterschrieben. Wie verhält sich das rechtlich?”.
❗️ Achtung: Grundsätzlich müssen alle Sorgeberechtigten unterschreiben. Haben Mutter oder Vater das alleinige Sorgerecht hat, ist die Kündigung rechtens. Wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, müssen beide unterschreiben und auch dann ist die Kündigung erst mal wirksam.
Warum “erst mal”? Es kann natürlich passieren, dass der Auszubildende nicht mit der Kündigung einverstanden ist. Dann solltet ihr euch zusammensetzen und eine Lösung finden. Und wie immer bei Unstimmigkeiten: Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ist eine Option das Familiengericht oder auch das Jugendamt.
Was aber tun wenn die Eltern geschieden sind sich Sorgerecht teilen und aber kein Kontakt zum Vater besteht?
Hallo Nina!
Beim geteilten Sorgerecht ist es irrelevant, ob Kontakt besteht oder nicht. Ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag ist nur mit der Zustimmung beider Sorgeberechtigte gültig. So viel zum Rechtlichen.
Jetzt kommt es darauf an, ob kein Kontakt besteht, du aber weißt, wo der zweite Sorgeberechtigte wohnt. Dann kümmerst du dich um die Unterschrift und darfst diese auch ausdrücklich verlangen, denn Sorgeberechtigt zu sein bedeutet nicht nur, dass man Rechte hat, sondern auch Verpflichtungen gegenüber dem Kind.
Wenn dir die Adresse nicht bekannt ist oder der andere Sorgeberechtigte sich weigert einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben, gibt es zwei weitere Schritte:
1. Zunächst kannst du zum zuständigen Jugendamt, denn nach § 17 SGB VIII ist jedes Jugendamt verpflichtet, die Sorgeberechtigten im Rahmen der Jugendhilfe zu beraten. Es gilt, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Falls das keine Einigung bringt oder wenn es um eine zeitkritische Entscheidung geht und du nicht wochen- oder monatelang warten kannst (z.B. bei einer Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag) ist ein Antrag beim zuständigen Familiengericht zu stellen. Das Gericht kann in einzelnen Fällen die fehlende Unterschrift “ersetzen” und dir etwa die Befugnis geben, alleine den Vertrag zu unterschreiben.
Sollte es öfter vorkommen, dass ein Sorgeberechtigter nicht aufzufinden ist, sich bewusst weigert, wichtige Entscheidungen mitzutragen oder anderweitig das Wohl oder die Zukunft des Kindes gefährdet, kann mit einem Anwalt auch das alleinige Sorgerecht nach § 1671 BGB beantragt werden.
Ich hoffe, das hilft dir, falls nicht, melde dich!
Grüße
Heiko