AdA Unterweisungsentwurf – darf ich einen Ghostwriter engagieren?

Hallo! 😊

In unserer „Hilfe …“-Reihe teilen wir regelmäßig Mails von Teilnehmern und Lesern, die spezielle Fragen haben. Heute erreichte uns jedoch eine Kooperationsanfrage, die uns sehr nachdenklich gestimmt hat. Eine Schreibagentur, die „Studierende bei ihren wissenschaftlichen Arbeiten unterstützt“, fragte nach einem Linktausch. Wenn du bereits unseren Artikel zum Thema „AdA Unterweisung Muster – darf man Vorlagen einfach verwenden?“ gelesen hast, kannst du dir sicher vorstellen, dass die Mail ein ungutes Gefühl bei uns hinterlassen hat. 🤪

Da wir uns vorstellen können, dass es für manche verlockend erscheint, einen Ghostwriter damit zu beauftragen, den Unterweisungsentwurf zu schreiben, möchten wir das Thema nochmals aufgreifen.

⚠️ Im Folgenden gehen wir darauf ein, einen Unterweisungsentwurf bei einem Ghostwriter zu beauftragen und diesen anschließend bei der Kammer als eigenen auszugeben und einzureichen. Wir sprechen nicht davon, den Entwurf lediglich korrigieren zu lassen oder Freunde, ehemalige Prüflinge oder Dozenten um Rat zu bitten.

Was ist Ghostwriting?

Ghostwriting bezeichnet die auftragsmäßige Anfertigung von Texten oder Arbeiten gegen Entlohnung. Dabei gibt sich der Auftraggeber als der eigentliche Autor aus, während der tatsächliche Schreiber anonym bleibt und üblicherweise vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet wird.

Im Kontext von AEVO-Unterweisungsentwürfen bedeutet das, dass jemand einen Ghostwriter damit beauftragt, das Konzept für die Prüfung zu entwerfen. Dieser Entwurf wird dann bei der zuständigen Kammer als eigenes geistiges Eigentum ausgegeben und als Prüfungsleistung eingereicht.

Ghostwriting untergräbt die Integrität akademischer und beruflicher Qualifikationen. Es stellt eine ethische Herausforderung dar, da es die Authentizität und Selbstständigkeit der Arbeit verschleiert. In vielen Bildungs- und Berufsbereichen wird Ghostwriting als Täuschung oder Betrug angesehen, was zu ernsthaften rechtlichen und beruflichen Konsequenzen führen kann. Zudem widerspricht es den Bildungszielen, die auf die Entwicklung eigenständiger Fähigkeiten und kritisches Denken abzielen.

Ist Ghostwriting strafbar?

Da die Frage nicht eindeutig ist, möchte ich sie differenzieren:

Macht sich der Ghostwriter strafbar?

Hierzu hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt im Jahr 2009 bereits geäußert: Weder Ghostwriting, noch der Abschluss eines Vertrages darüber sind illegal. Es handelt sich hierbei um eine ganz normale Dienstleistung. 1

Aber: Dies gilt nur, solange vertraglich vereinbart ist, dass die erstellten Arbeiten ausschließlich als Vorlagen dienen. Sollte jedoch nachgewiesen werden, dass der Ghostwriter wusste, dass die Arbeit ohne Änderungen weiterverwendet wird, macht er sich ebenfalls strafbar.

Zudem wurde durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf festgelegt, dass das auftragsweise Erstellen von Hochschul-Abschlussarbeiten und Dissertationen illegal ist. 2

Macht sich der Auftraggeber von einem Ghostwriter strafbar?

Die reine Beauftragung eines Ghostwriters ist nicht strafbar, da es sich auch hierbei um eine Dienstleistung handelt.

Darf ich dann den Unterweisungsentwurf eines Ghostwriters als meinen eigenen ausgeben?

Nein.

Oder: kannst du machen – aber du musst dann auch mit den Konsequenzen leben.

Du darfst das Ganze in Auftrag geben – ja, weil es nur eine Dienstleistung ist und du mit dem Unterweisungskonzept auch dein Schlafzimmer tapezieren könntest. 

⚠️ In dem Moment, wo du den Entwurf aber als deinen eigenen ausgibst und damit die Kammer täuschst, sieht das Ganze rechtlich anders aus.

Die Kammern dürfen Sanktionen aussprechen

Mit deiner Prüfungsanmeldung gehst du ganz vereinfacht gesagt einen Vertrag mit der Kammer ein. Ein Teil dieser Abmachung ist bei den meisten Kammern das Abgeben einer eidesstattlichen Versicherung. Meistens sieht das wie folgt aus:

Eidesstattliche Erklärung

Ich erkläre eidesstattlich, dass ich sowohl die Präsentation/ die Durchführung als auch das
nachfolgende Konzept dafür selbstständig erstellt habe.

__________ ____________________________________________

(Ort, Datum) (Unterschrift)

Wenn dir die Kammer nun nachweisen kann, dass der Entwurf nicht von dir stammt, kann das Konsequenzen nach sich ziehen. In Gesprächen mit Ansprechpartnern bei IHK und HWK erfuhr ich von verschiedenen Fällen, bei denen die Teilnehmer mit dem Nichtbestehen der Prüfung sanktioniert wurden.

⚠️ Warum? Ganz einfach: Mit der Unterschrift dieses unscheinbaren Satzes dort oben leisten wir einen Eid. Geben wir jetzt den Unterweisungsentwurf einer anderen Person als unseren eigenen aus, handelt es sich um eine falsche Versicherung an Eides statt.3 Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gemäß § 156 StGB.

An Universitäten kann dies schlimmstenfalls zur Exmatrikulation und einem Bußgeld führen. Die Kammern greifen hierbei zum Mittel, dich durchfallen zu lassen.

Legal durch die Ausbildereignungsprüfung kommen – 3 Tipps

  1. Unserer Erfahrung nach haben Teilnehmer oft mehr Angst als nötig vor dem Unterweisungsentwurf. Der erste Schritt, diese Angst zu bewältigen, ist, sich Klarheit darüber zu verschaffen, was die zuständige Stelle eigentlich erwartet. Fragt daher nach, welche konkreten Anforderungen an den Unterweisungsentwurf gestellt werden. Viele Kammern bieten Konzeptvorlagen, die nur noch von ihren Prüflingen ausgefüllt werden müssen.

  2. Bittet euren Dozenten um Feedback für euren Entwurf. Viele unserer Kollegen bieten diese Unterstützung bereits an – sollte dies nicht der Fall sein, fordert euch die Hilfe ein. Euer Dozent wird mit Sicherheit genau wissen, was die Kammer fordert – und was nicht in das Konzept gehört und kann euch wertvolle Tipps geben.

  3. Lasst euch im Netz inspirieren – aber schreibt nicht ab! Im Internet gibt es zahlreiche Unterweisungskonzepte zum Herunterladen. Ihr könnt euch natürlich anschauen, wie andere die Aufgabe gelöst haben. Wenn ihr das Ganze dann auf eure Art umsetzt, ist das völlig legitim!

Quellen:

  1. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.09.2009 – 11 U 51/08, auf https://openjur.de/u/31385.html; zuletzt abgerufen am 17. Dezember 2020
  2. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2011 – I-20 U 116/10, auf https://openjur.de/u/149671.html; zuletzt abgerufen am 17. Dezember 2020
  3. Ghostwriting: Ist das strafbar, was ist erlaubt?, auf https://www.e-recht24.de/artikel/haftunginhalte/8221-ghostwriting-ist-das-strafbar-was-ist-erlaubt.html; zuletzt abgerufen am 17. Dezember 2020

4 Kommentare

  1. Lorenz

    Super Artikel! Ein guter Leitfaden für Studierende die sich der Konsequenzen von Ghostwriting nicht bewusst sind.

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  2. Valerie

    Sehr informativer Beitrag! Ich finde deine praktischen Tipps am Ende besonders hilfreich. Eine Idee zur Verbesserung könnte sein, persönliche Erfahrungsberichte von Personen zu integrieren, die ohne Ghostwriting erfolgreich waren. Das würde sicherlich viele motivieren, ähnliche Wege zu beschreiten.

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    • Heiko Schönefeld

      Danke für den Hinweis. 🙂

      Deinen Link mussten wir leider entfernen. Falsche Zielgruppe.

      Antworten

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