Weisungsrecht in der Ausbildung | FAQ

Veröffentlicht: 8. Mai 2022
Einschätzung der Relevanz für die Ausbildereignungsprüfung: hoch 🔴
✨ Hast wenig Zeit? Hüpfe direkt zur FAQ zum Thema Weisungsrecht. ✨

Als ich vor nun fast 20 Jahren (oh Gott, wie lang ist das bitte her? 🥺) meine Ausbildung begann, hieß es noch “Lehrjahre sind keine Herrenjahre – du machst, was dein Ausbilder dir sagt!”. Und so lernte ich nicht nur kaufmännische Inhalte während der Ausbildung zur Bürokauffrau, sondern fuhr auch auf Baustellen und half mit bei den restlichen Vorbereitungen für Übergaben oder fuhr Material mit einem Sprinter ins Ausland, das dort dringend benötigt wurde. Nicht, dass ich das nicht aufregend und spaßig gefunden hätte … aber aus rechtlicher Sicht war es schwierig, wie ich heute weiß.

Definition: Was bedeutet Weisungsrecht?

Ausbildende haben das Recht, Auszubildenden im Rahmen der Ausbildung Aufgaben zuzuweisen. Das Weisungsrecht schließt auch ein, dass ausbildende Personen im Unternehmen benennen dürfen, die weisungsberechtigt sind. In der Regel gehören dazu Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte.

💡 Tipp: Auf einigen Internetseiten findest du auch das Wort “Direktionsrecht”. Hierbei handelt es sich um ein Synonym für Weisungsrecht. Während dies bei normalen Arbeitgebern oft sehr weit gefasst ist, gibt es für Auszubildende strengere Regeln. 1

Wo ist das Weisungsrecht für Auszubildende geregelt?

In § 13 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geht es um das Verhalten von Auszubildenden während der Berufsausbildung. Dort ist in Punkt 3 geregelt, dass Auszubildende verpflichtet sind, den Weisungen folge zu leisten, die Ihnen im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbildenden, den Ausbildern oder anderweitig weisungsberechtigten Personen erteilt werden.

❗️ Achtung: Viele unserer Teilnehmer interpretieren es so, dass Auszubildende allen Weisungen folgen muss. Dies ist aber nicht korrekt.

§ 14 Berufsbildungsgesetz (BBiG) besagt zudem, dass Auszubildende weder sittlich noch körperlich gefährdet werden dürfen.

Liest du dir die Formulierung in § 13 und § 14 Berufsbildungsgesetz (BBiG) genau durch, fallen drei Parameter besonders auf:

  1. die Ihnen im Rahmen der Berufsausbildung
  2. vom Ausbildenden, den Ausbildern oder anderweitig weisungsberechtigten Personen erteilt werden
  3. sittlich und körperlich nicht gefährdet werden

Diese drei Aspekte schauen wir uns im Folgenden genauer an. 😊

Weisungsrecht: Welche Aufgaben müssen Auszubildende übernehmen?

Sie sind verpflichtet Aufgaben zu übernehmen, die zu ihrer Berufsausbildung gehören und somit ausbildungsrelevant sind. Alle anderen Aufgaben dürfen ihnen einerseits nicht übertragen werden, andererseits müssen Auszubildende sie nicht ausüben.

❗️ Achtung: Manchmal ist nicht so eindeutig, was ausbildungsrelevant ist und was nicht, daher kommt es immer auf den Einzelfall an.

Nachfolgend einige Beispiele mit Susi als Auszubildender. Um die Situationen eindeutiger zu gestalten, ist sie gerade in der Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement.

Beispiel 1: Private Botengänge für den Ausbilder und Kollegen

Mist, mein Mann hat gerade angerufen – unsere Windeln sind alle. Susi, kannst du kurz in den Supermarkt rüber und Windeln in Größe 4 holen? Geld geb’ ich dir natürlich.

Vergleichbare Situationen gibt es im Alltag zuhauf. Doch Auszubildende müssen weder private Einkäufe noch andere Botengänge erledigen – dies ist nicht ausbildungsrelevant. Hierüber gibt es auch immer wieder Prüfungsfragen in der AEVO-Prüfung. Lass dich von den Formulierungen bitte nicht verunsichern – es ist wirklich falsch, egal ob während der Arbeitszeit, danach oder in den Pausen.

Eine Lösung in der Praxis, dass Susi in dem Fall ihrer Kollegin einen Gefallen tun möchte und nach Feierabend schnell in den Supermarkt geht und die Windeln besorgt – dies hat aber in dem Fall nichts mit der Ausbildung oder Arbeitszeit zu tun.

Beispiel 2: Putzen im Unternehmen

“Susi, du hast ja sicher mitbekommen, dass die Reinigungskraft zum Ende des Monats gekündigt hat. Der Chef hat noch keinen Ersatz gefunden. Kannst du bitte ab 1. Juni die Büros putzen?”

Vielleicht denkst du jetzt so etwas in der Art wie “Na sie wird doch da schon ein wenig sauber machen können! 🙄” … Es ist trotzdem rechtlich gesehen nicht in Ordnung, eine Auszubildende im kaufmännischen Bereich für Putzaufgaben heranzuziehen.

❗️ Achtung: Ich spreche nicht davon, dass Susi ihren Arbeitsplatz sauber halten oder Ihre Arbeitsmittel reinigen soll – das ist völlig im Rahmen und legitim. 2

Es geht darum, Auszubildende als Putzkräfte zu nutzen – und das ist nicht okay. Das lässt sich nicht nur aus § 13 BBiG ableiten, sondern auch einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz. Hier sollte eine Mitarbeiterin künftig

  • Abfalleimer und Papierkörbe leeren
  • die Teppiche staubsaugen und regelmäßig shampoonieren
  • Staubwischen der Möbel im Büro
  • Fenster putzen

Der Arbeitgeber kam damit nicht durch. Das Landesarbeitsgericht beruft sich in der Urteilsbegründung unter anderem auf § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), laut dem Arbeitgeber dafür zu sorgen haben, dass die Arbeitsstätte den hygienischen Anforderungen entsprechend gereinigt wird.

Auch das Argument “Der Chef hat noch keinen Ersatz gefunden” zählt in dem Moment nicht. Es gibt professionelle, externe Reinigungsunternehmen wie www.surau-gmbh.de, die sich um die Reinigung von Büroräumen, Teppichen, Polster, Fenster und vieles mehr kümmern – es bedarf keiner fest angestellten Putzkraft im Unternehmen, die sich darum kümmert.

Beispiel 3: Kaffee kochen

“Susi, der Kunde Mayer kommt. Kannst du bitte schnell Kaffee aufsetzen?

Ich glaube, kaum ein Thema ist so oft nachgefragt wie, ob Auszubildende Kaffee kochen müssen. 🙈 Hier ist die Antwort nicht ganz so eindeutig wie bei den Beispielen zuvor. Ich versuche es daher mal rechtlich zu beleuchten.

In meiner Beispielreihe ist Susi Auszubildende als Kauffrau für Büromanagement. Der Ausbildungsrahmenplan für diesen Beruf sieht in Punkt 5.3 vor, dass Auszubildende lernen, Kundenbeziehungen zu gestalten und Kunden zu betreuen. In Büro-Berufen gehört Kaffee kochen in dem Fall oft zum Alltag dazu – daher wird es in der Regel erst mal als ausbildungsrelevant betrachtet.

❗️ Achtung: Die Sache wäre allerdings strittig, wenn Susi nur derartige Aufgaben erledigen würde ODER nie jemand anders Kaffee kochen würde.

Und damit schließt sich der Kreis: Bei einigen Beispielen gibt es keine pauschale Antwort und es kommt auf den Einzelfall an.

Beispiel 4: LKW abladen und schwer heben

“Susi, der Müller ist da und bringt die Mehlsäcke. Der Georg braucht den Gabelstapler grad’ woanders, fass’ mal mit an bitte!”

Mehlsäcke wiegen je nach Größe etwa 10 bis 25 kg. 3. Bei diesem Beispiel gibt es zwei Aspekte, die beachtet werden müssen:

  1. Ist das Abladen des LKW ausbildungsrelevant? Als Auszubildende im Bereich Büromanagement eher nicht. Wenn der Ausbilder dabei ist und erklärt wird, wie der Wareneingang geprüft wird (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.4 c im Ausbildungsrahmenplan) – vielleicht. Leichter zu argumentieren wäre es jedoch, wenn Susi im Lager arbeiten würde.
  2. Wird Susi durch das Abladen körperlich gefährdet? Nehmen wir für mein Beispiel mal an, dass es sich um große Säcke mit 25 kg handelt. Als Maßgabe dafür, was rechtlich im Rahmen wäre, wird in der Regel die Hettinger-Tabelle herangezogen. Diese definiert, wie lange Frauen und Männer wie viel heben dürfen. Da Susi weiblich ist, dürfte sie höchstens 15 kg tragen, wenn es nur extrem kurz wäre, ansonsten maximal 10 kg. Susi wäre spätestens an dem Punkt von der Aufgabe befreit.

Dazu müsstest du als Ausbilder in der Praxis natürlich noch hinterfragen, ob Susis Körperbau und ihre gesundheitliche Verfassung das Tragen überhaupt zulassen. Hierfür ist es wichtig, dass du die Vermerke aus der ärztlichen Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) immer im Hinterkopf hast.

Direktionsrecht: Wer darf Auszubildenden Weisungen erteilen?

Zurück zu § 13 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier ist verankert, dass Auszubildende Weisungen von Ausbildenden, Ausbildern oder anderen weisungsberechtigten Personen Folge leisten müssen (sofern sie ausbildungsrelevant sind 😁). Doch in der Praxis wird dieser Punkt oft fahrlässig behandelt.

❗️ Achtung: Deine Aufgabe als Ausbilder ist es einerseits, für den Auszubildenden klar zu definieren, wer Weisungen erteilen darf. Anderseits musst du dafür Sorge tragen, dass sich die Weisungsberechtigten nicht in die Quere kommen.

Leider ist es oft so, dass Auszubildende von verschiedenen Personen unterschiedliche Aufgaben erhalten, weil im Unternehmen zu wenig kommuniziert wird. Das sorgt natürlich für Stress und Unmut.

Dafür können Auszubildende aber nichts – es ist in der Verantwortung aller mit der Ausbildung beauftragten Personen sich abzusprechen, Aufgaben zu koordinieren und dafür zu sorgen, dass die Weisungen ausbildungsrelevant sind.

💡 Tipp: Dies bringt uns als Ausbilder leider manchmal in die doofe Situation, dass wir Kollegen in die Grenzen weisen müssen. Um solche Probleme zu vermeiden, erstelle mit dem Ausbildenden am besten eine Liste weisungsberechtigter Personen und händige sie sowohl Kollegen, als auch Auszubildenden (entweder beim Abschluss des Berufsausbildungsvertrags oder am ersten Ausbildungstag) aus. So weiß jeder, welche Rechte und Pflichten er hat.

Weisungsrecht FAQ – alles Wichtige über Weisungsbefugnisse auf einen Blick

Zum Abschluss findest du hier prüfungsrelevanten Fragen und Antworten zum Thema Weisungsrecht – kurz und knackig auf den Punkt gebracht.

Was bedeutet Weisungsrecht bzw. Direktionsrecht in der Ausbildung?

Ausbildende, Ausbilder und andere weisungsberechtigte Personen dürfen Auszubildenden Aufgaben im Rahmen der Berufsausbildung übertragen.

Wo sind die Weisungsbefugnisse für die Ausbildung geregelt?

In § 13 und § 14 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Von wem müssen Auszubildende Weisungen entgegennehmen?

Auszubildende müssen Weisungen von weisungsberechtigten Personen entgegennehmen. Es ist wichtig, dass diese Personen genau definiert sind und die Aufgaben ausbildungsrelevant und angemessen sind.

Dürfen Ausbildende das Weisungsrecht delegieren?

Ja, dies leitet sich zum einen aus § 13 Berufsbildungsgesetz (BBiG), ab, zum anderen aus § 164 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Es ist jedoch als Ausbilder wichtig für den Auszubildenden verständlich zu definieren, wer weisungsberechtigt ist.

Müssen Auszubildende alle Aufgaben übernehmen?

Nein, die Aufgaben müssen ausbildungsrelevant sein und dürfen sie weder sittlich noch körperlich gefährden.

Gibt es Grenzen für das Weisungsrecht?

Ja, sobald Aufgaben nicht ausbildungsrelevant sind und Auszubildende sittlich oder körperlich gefährden können, sind Weisungen unzulässig.

Was ist das Direktionsrecht?

Hierbei handelt es sich um ein Synonym für Weisungsrecht.

Müssen Auszubildende private Botengänge für den Ausbilder und Kollegen erledigen?

Nein, da diese nicht ausbildungsrelevant sind.

Müssen Auszubildende putzen?

Jain. Es gehört zur Ausbildung dazu, den eigenen Arbeitsplatz sauber zu halten und Maschinen/Arbeitsmittel zu reinigen. Putzen im Sinne vom Ersatz einer Reinigungskraft ist nicht zulässig – es ist Aufgabe des Ausbildenden für angemessene hygienischen Zustände im Unternehmen zu sorgen.

Quellen:

  1. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers, auf https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/weisungsrecht-des-arbeitgebers/; zuletzt abgerufen am 8. Mai 2022
  2. Der Berufsausbildungsvertrag / 4.1.1 Direktionsrecht und Eignung des Ausbildenden, auf https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/der-berufsausbildungsvertrag-411-direktionsrecht-und-eignung-des-ausbildenden_idesk_PI42323_HI2379661.html; zuletzt abgerufen am 8. Mai 2022
  3. Packt den Mehlsack auf die Palette, auf https://www.industrial-production.de/foerdertechnik/packt-den-mehlsack-auf-die-palette.htm.; zuletzt abgerufen am 8. Mai 2022

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert