Urheberrecht bei Unterweisungen in der Ausbildung

Heute schauen wir auf ein Thema, das häufiger mal in unserer Fragen-Box landet. Für manche Unterweisungen werden Medien (Videos, Bilder etc.) benötigt, aber dürfen sich die Auszubildenden einfach Bilder zusammen “googeln” und verwenden? In diesem Artikel liest du

✔ generell, was das Urheberrecht für uns bedeutet
✔ ob und welche Ausnahmen das Gesetz für Schule/Ausbildung/Studium vorsieht
✔ wie ihr im Betrieb mit externen Medien umgehen könnt und welche Möglichkeiten es so gibt

💡 Zusammenfassung: “Nein, es gibt keine Ausnahme für die Ausbildung. Nennt immer den Urheber und versucht eine schriftliche Genehmigung zu erhalten. Verwendet eigene Medien und nutzt Medien-Datenbanken zur Verwaltung”.

Kurzer Überblick: Urheberrecht

Copyright

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Schöpferische Werke, zu denen nicht nur Text oder Bild zählen, wird durch das Urheberrecht gesetzlich geschützt. Wenn du also irgendetwas durch eigene Leistung erschaffst, ist dies automatisch geschützt. Es ist im Übrigen ein Irrglaube, dass nur Werke geschützt sind, die ein Copyright-Symbol (©) aufweisen. In Deutschland existiert dieses Symbol im Rechtssystem nicht und ist daher absolut irrelevant.

Nehmen wir den Artikel, welchen du gerade liest: Ich habe ihn geschrieben. Demnach bin ich der “Schöpfer” des Textes und du müsstest um Erlaubnis bitten, wenn du ihn verwenden willst. Wenn du den Artikel jetzt einfach kopierst und auf deine Webseite veröffentlichst, könnte man rechtlich gegen dich vorgehen. Im übrigen auch dann, wenn du nur Teile davon kopierst oder im kopierten Text ein paar Worte austauschst.

In Deutschland gelten einige Gesetze, die sich mit dem Urheberrecht beschäftigen, hier die wichtigsten:

  • Natürlich das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG
  • Gesetz über das Verlagsrecht
  • Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften* (Verwertungsgesellschaftengesetz – VGG)

Urheberrecht in der Ausbildung

In jedem Gesetz gibt es Ausnahmen, so auch beim Urheberrecht. Die sogenannten “Schrankenbestimmungen” ermöglichen es, Werke zu nutzen, manchmal auch ohne die Genehmigung des Schöpfers. Speziell für die Berufsausbildung und den Unterricht im Betrieb existiert keine konkrete Ausnahme. Daher ist es immer ratsam (auch wenn es eine Ausnahme gibt) den Urheber zu kontaktieren und um Erlaubnis zu bitten (schriftlich!). Sollte die Lizenz vollkommen unklar oder der Urheber anonym sein, sollte dennoch ein Hinweis auf die Quelle erfolgen.

Tipps für den Umgang mit urheberrechtsgeschütztem Material

Tipp 1: Eigene Datenbank für Medien aufbauen

Egal, ob großer oder kleiner Betrieb: Wenn für Unterweisungen öfter Bilder oder Medien zur Veranschaulichung genutzt werden, lohnt es sich, eine Datenbank mit lizenzfreien Medien (oder Medien, für die man keine Lizenz braucht, eine gekauft hat oder eine schriftliche Genehmigung vorliegt) aufzubauen. Zu diesem Zweck kann eine sogenannte “Media Asset Management Software”, wie beispielsweise www.eyebase.com/de/, verwendet werden. Natürlich ist eine Liste/Ordner im lokalen Firmennetzwerk ebenso möglich, Fall externe Software über das Ziel hinaus schießt.

Tipp 2: Selber machen

Wenn es sich um Bilder, Videos oder Audio-Dateien handelt, kann auch das eigene Smartphone behilflich sein: Wenn ihr selbst Medien erstellt, gibt es keine Probleme mit dem Urheberrecht. Beachtet hier aber unbedingt Persönlichkeitsrechte, falls auf den Medien Personen zu erkennen sind. Gerade bei Minderjährigen Auszubildenden ist Vorsicht geboten.

Tipp 3: Immer schriftlich genehmigen lassen

Versucht immer den Urheber schriftlich zu kontaktieren (oder anrufen – aber die Genehmigung immer schriftlich anfordern wegen der Nachweisbarkeit). Erklärt in der Anfrage exakt, was ihr wie verwenden wollt. Der Urheber wird euch dann eine Genehmigung mit speziellen Regeln (wie er als Schöpfer notiert werden will) oder eine Absage erteilen. Wenn ihr die Erlaubnis erhaltet, speichert sie (z.B. in der oben genannten Medien-Datenbank).

Tipp 4: immer Kennzeichnen

Wenn ihr unsicher seid, keine Kontaktdaten findet oder der Urheber nicht zu ermitteln ist, notiert immer die Quelle! Selbst bei vermeintlich lizenzfreien Medien (also Medien, die ohne Nennung des Urhebers genutzt werden dürfen) empfiehlt es sich, die Quelle zu nennen, alleine schon deshalb, um dem Schöpfer des Werks zu danken. Auch wir verwenden “lizenzfreie” Bilder und nennen immer den Urheber (das Copyright-Bild weiter oben zum Beispiel).

Wenn bei dir noch Fragen offen geblieben sind, melde dich einfach über das Kontakt-Formular.

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