Ein paar Wochen verspätet, aber dennoch ein kleines Update zur Novellierung des Ausbildungsberufs für zahnmedizinische Fachangestellte. Hier erfährst du, was sich ändert und wie sich die Änderungen auf die Praxis auswirken.
Was hat sich geändert?
Die neue Ausbildungsordnung “Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten” trat am 1. August 2022 in Kraft. Auf der Seite des BIBB kannst du sie dir herunterladen. Das ist auch dringend notwendig gewesen, denn die letzte AO ist über 20 Jahre alt.
Organisation und Patienten: Wie in vielen anderen Ausbildungsberufen war die Aktualisierung alleine schon deshalb notwendig, um der neuen Digitalisierung gerecht zu werden. Aber auch Themen wie Röntgen oder die Abrechnung haben sich im Laufe der letzten Jahren geändert. Die künftigen Auszubildenden lernen in aktualisierter Form, wie sie Patienten besser und intensiver beraten können. Daher liegt ein Fokus in gewisser Form auf der Empathie und die Fähigkeit, mit den Patienten zu kommunizieren und besser zu interagieren.
Hygiene und Produkte: Ob Aufbereiten oder Sterilisieren von Medizinprodukten: Die Hygiene spielt nach wie vor, gerade im zahnmedizinischen Bereich, eine sehr große Rolle. Ein guter und transparenter Umgang sorgt in Zahnarztpraxen für mehr Vertrauen und schützt die Patienten.
Prüfung: Für Auszubildende wird das Ablegen der Prüfung angenehmer, denn mit der Neuordnung wird die bisherige Zwischenprüfung durch das Model der gestreckten Abschlussprüfung ersetzt. Dadurch werden alle Prüfungsteile relevant und fließen in die Entwertung ein.
Weitere Änderungen im Detail
Die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten werden in “Profil gebende” und “Berufs integrierte” zusammengefasst. Die Inhalte wurden ebenso aktualisiert. Hier die wichtigsten Änderungen:
- Praxishygiene: Tiefere Inhalte zum Thema Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten
- Digitalisierung: Der Arbeitsalltag erfordert eine hohe technische Affinität. Ob Praxissoftware, Office-Produkte, Röntgen-Software oder das Internet finden Einzug in den Ausbildungsrahmenplan.
- Kommunikation: Auch die Kommunikation ist immer wichtiger. Die situations- und adressatengerechte Kommunikation mit Kunden und Kenntnisse über soziokulturelle Unterschiede stehen auf dem neuen Lehrplan.
- Röntgen: Immer mehr Praxen sind in der Lage, direkt Röntgenaufnahmen zu erstellen. In der Modernisierung der Lernziele wurde dieser Umstand intensiver beachtet und mit vielen Fachbereichen und Ministerien abgestimmt.
- Datenschutz: Die DSGVO macht auch vor Arztpraxen nicht halt. Aktualisierte Dokumentations- und Aufklärungspflichten und die Digitalisierung werden jetzt beachtet.
- Datensicherheit: Durch eine bessere und effektivere Praxisorganisation und -verwaltung kann die Datensicherheit erhöht werden.
- Qualitätsmanagement
- Praxismanagement: Neue digitale Informations- und Kommunikationstechnologien unter Berücksichtigung der technischen und digitalen Entwicklung
Wie werden die Änderungen umgesetzt?
Die ersten Abschlussprüfungen ohne Zwischenprüfung starten ab Sommer 2023. Daher sollten sich Ausbildende schon auf die neuen Gegebenheiten einstellen. Die einfachste Möglichkeit ist es, die Ausbildungsbeauftragten neu zu Schulen oder mit der Kammer Kontakt aufzunehmen und nach Workshops oder ähnlichem fragen.
Es sollte auch noch mal darauf hingewiesen werden, dass bestehende Ausbildungspläne entsprechend der neuen AO nicht zwingen geändert werden müssen (natürlich ist es aber empfohlen). Aber für alle Ausbildungsverträge ab 1.8.2022 muss auch ein neuer Ausbildungsplan her.
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