Information | |
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Titel | Berufsbildungsgesetz |
Abkürzung | BBiG |
Art | Bundesgesetz |
Ursprüngliche Fassung vom | 14. August 1969 |
Inkrafttreten am | 1. September 1969 |
Letzte Neufassung vom | 23. März 2005 |
Inkrafttreten der Neufassung am | 1. April 2005 |
Hier findest du Informationen und Inhaltsübersicht Berufsbildungsgesetz. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist das grundlegende Regelwerk für die berufliche Ausbildung in Deutschland. Es wurde erstmals im Jahr 1969 erlassen und seitdem mehrmals überarbeitet, zuletzt im Jahr 2020. Das BBiG bietet einen rechtlichen Rahmen für die duale Ausbildung, aber auch für die berufliche Weiterbildung und Umschulung.
Das BBiG definiert Standards und Voraussetzungen für anerkannte Ausbildungsberufe und reguliert die Inhalte und Anforderungen von Ausbildungsordnungen. In den Ausbildungsordnungen sind unter anderem die Dauer der Ausbildung, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsanforderungen festgelegt.
Die Hauptelemente des BBiG können wie folgt zusammengefasst werden:
1. Duale Ausbildung: Die Ausbildung in Deutschland ist dual organisiert, das bedeutet, sie findet sowohl in Betrieben als auch in Berufsschulen statt. Die Betriebe vermitteln praktische Kenntnisse, während die Berufsschulen die theoretischen Grundlagen liefern.
2. Anerkannte Ausbildungsberufe: In Deutschland gibt es eine Vielzahl anerkannter Ausbildungsberufe. Ein Beruf wird dann anerkannt, wenn er eine systematische Ausbildung erfordert und im öffentlichen Interesse liegt. Die Liste der anerkannten Ausbildungsberufe wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.
3. Ausbildungsvertrag: Die Ausbildung basiert auf einem Ausbildungsvertrag, der zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb geschlossen wird. Dieser Vertrag regelt unter anderem die Dauer der Ausbildung, die Höhe der Ausbildungsvergütung und die Pflichten des Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebs.
4. Prüfungen: Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die in der Regel von der zuständigen Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) abgenommen wird. Die Prüfung besteht in der Regel aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.
5. Berufliche Weiterbildung und Umschulung: Das BBiG regelt auch die Weiterbildung und Umschulung. Es legt fest, welche Qualifikationen für eine Weiterbildung erforderlich sind und wie eine Umschulung durchgeführt werden soll.
Das BBiG hat also das Ziel, eine hohe Qualität der Berufsausbildung zu gewährleisten und den Auszubildenden eine breite und fundierte berufliche Grundbildung sowie die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem Ausbildungsberuf zu vermitteln.
Hier eine Informationen und Inhaltsübersicht – Berufsbildungsgesetz, mit Verlinkung zur entsprechenden Seite auf gesetze-im-internet.de:
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