Weißt du was richtig doof ist? Wenn du die AEVO Prüfung schriftlich bereits mit Bravour gemeistert hast und auch die praktische Durchführung einer Unterweisungseinheit oder Präsentation super vorgetragen hast und dann im Fachgespräch direkt bei der ersten Frage nervös wirst. 🙁
„Warum sind Sie heute hier?“
… ist so eine herrliche Einstiegsfrage, die dich aber schnell scheitern lässt, wenn du nun so etwas sagst wie:
- Weil ich muss … 😉
- Weil ich Ausbilder werden will …
- Weil ich die AdA Prüfung ablege …
Okay, okay, bei 2. und 3. wärst du nicht direkt raus – aber die Prüfer würden anfangen zu bohren … Denn wie heißt die Prüfung denn? AdA Prüfung, AEVO Prüfung, Ausbilderprüfung, Ausbilderschein … es gibt so viele Bezeichnungen dafür, dass man schnell vergisst, wie der korrekte Name dafür lautet.
Die korrekte Antwort wäre: Ich bin heute hier, um die Ausbildereignungsprüfung abzulegen.
Ein Hinweis am Rande: AdA steht für Ausbildung der Ausbilder.
„Wo wird denn der Ablauf der Ausbildereignungsprüfung geregelt?“
Hochdeutscher wäre vermutlich die Formulierung: Auf Grundlage welcher Verordnung erfolgt die Ausbildereignungsprüfung?
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Ding oft AEVO genannt. Auch ich benutze das Wort, weil es so geläufig ist und viele Leser danach suchen. Trotzdem ist es eigentlich falsch. Die korrekte Antwort wäre: Die rechtliche Grundlage ist die Ausbilder-Eignungsverordnung.
Wenn du die Verordnung mal selbst durchsuchst, wirst du nirgends den Begriff AEVO finden. Also schön aufpassen, was du in der praktischen Prüfung sagst und in deinem Entwurf schreibst. 🙂
Fun-Facts am Rande:
- Die Abkürzung AEVO war wirklich mal korrekt – allerdings für die Arbeitserlaubnisverordnung. Es handelte sich dabei um eine aufenthaltsrechtliche Regelung, welche durch das Inkrafttreten der Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer (Arbeitsgenehmigungsverordnung – ArGV) außer Kraft gesetzt wurde.
- Trotzdem wird die Abkürzung AEVO teilweise von offiziellen Stellen zum Verweis auf die Ausbilder-Eignungsverordnung genutzt.
- Auch die Abkürzung AusbEignV ist nicht amtlich.
„Seit wann gibt es die Ausbilder-Eignungsverordnung?“
Knifflige Frage. Die erste Fassung der Ausbilder-Eignungsverordnung trat im Jahre 1972 in Kraft. Damals galt sie lediglich für Berufsausbildungen in der gewerblichen Wirtschaft. Durch den stetigen Wandel der Arbeitswelt wurde der Bedarf nach Fachkräften, die berufliche Handlungen selbstständig planen, durchführen und kontrollieren können ab den 1980er Jahren immer größer. Daher wurde die damalige Version entsprechend überarbeitet und trat 1998 in Kraft und wurde 1999 auf weitere Branchen ausgeweitet.
Nach der Jahrtausendwende kam es zu einer Krise des Ausbildungsstellenmarktes, weshalb eine Ausbildungsoffensive gestartet wurde. Hierfür wurde die Ausbilder-Eignungsverordnung kurzfristig ausgesetzt, wodurch vor allem kleinere Unternehmen motiviert werden sollten, mehr auszubilden. Wie das ausging, kannst du dir wahrscheinlich vorstellen. Es gab zwar einen kleinen Anstieg der geschlossenen Ausbildungsverträge, aber parallel sank die Ausbildungsqualität und stieg die Zahl der Ausbildungsabbrüche. Daher wurde die Ausbilder-Eignungsverordnung abermals novelliert und trat letztlich im Jahr 2009 in Kraft.
Die korrekte Antwort wäre: Die jetzige Fassung der Ausbilder-Eignungsverordnung stammt aus dem Jahre 2009.
Was war neu in dieser Fassung?
- Die Handlungsfelder wurden von sieben auf vier reduziert.
- Die Ausrichtung ist nun so, dass Ausbilder sich weniger als Lehrer, sondern mehr als Lernprozessbegleiter verstehen sollen.
- Die Ausbildung soll sich in Bezug zu realen betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen durchgeführt werden.
- Es gibt das neue Thema „Teile der Ausbildung im Ausland durchführen“.
„Wie viele Handlungsfelder sieht die Ausbilder-Eignungsverordnung vor? Wie heißen sie?“
Vier.
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Jap, du solltest die Namen der Handlungsfelder auch kennen. 🙂
Zusammenfassung
Welche Zahlen und Fakten solltest du unbedingt kennen?
- Du legst die Ausbildereignungsprüfung ab.
- Deren Ablauf wird in der Ausbilder-Eignungsverordnung geregelt.
- Die aktuellste Fassung stammt aus dem Jahre 2009.
- Es gibt darin vier Handlungsfelder.
- Ziel ist, dass Ausbilder sich als Lernprozessbegleiter verstehen, die reale betriebliche Arbeits- und Geschäftsprozesse für die Ausbildung bemühen.
Quellen und Verweise:
Vergleich der (nicht vorhandenen Abkürzungen der) Ausbilder-Eignungsverordnung:
- offizielle Version aus dem Bundesgesetzblatt: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ausbilder_eignungsverordnung.pdf
- Version von juris: https://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/BJNR008800009.html
- Deutsche Anwaltshotline: Arbeitserlaubnisverordnung – Informationen und Rechtsberatung, auf: https://www.dahag.de/; abgerufen am 28. April 2021
- Die Ausbilder-Eignungsverordnung von 1972: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav; abgerufen am 28. April 2021
0 Kommentare