So plant Ihr die Räumlichkeiten eures Unternehmens gendergerecht

Huhu 😊

Während es früher aus gesellschaftlicher Sicht typische Ausbildungsberufe für Mädchen und Jungen gab, werden diese Grenzen immer mehr aufgeweicht. So finden sich beispielsweise immer mehr Männer in sozialen Berufen und Frauen im Handwerk. Doch dies hat auch Auswirkungen auf die Planung der Räumlichkeiten in Unternehmen. Daher gehen wir in diesem Artikel der Frage nach: Was tun, wenn man Auszubildende unterschiedlichen Geschlechtes beschäftigt?

Grundsätzliches zu den Räumlichkeiten in Unternehmen

Es sollte selbstverständlich sein, dass in gewissen Bereichen auf die einzelnen Geschlechter und deren Bedürfnisse geachtet wird. Dazu zählt nicht nur die simple Toilette, sondern auch Umkleideräume, ein Ruheraum oder Bereitschaftsraum. Viele Unternehmen bieten auch noch einen Waschraum und eventuell eine Möglichkeit zum Duschen an. Ausbildende müssen hier vorwiegend auf die Regelungen der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) achten. Aktuelle Versionen und Änderungen sind auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden. Hier ein paar Stichpunkte, die weiter unten in der entsprechenden Kategorie vertieft werden:

  • Die meisten Regelungen gelten für Betriebe mit mehr als zehn relevanten Beschäftigten (Details in den Abschnitten unten). Mit neun oder weniger soll eine zeitliche Nutzung für die Geschlechter bestimmt werden.
  • Unabhängig von diesen Vorschriften sollte immer das Wohl aller Geschlechter berücksichtigt werden.
  • Pausenräume sind nicht notwendig, wenn kein Publikumsverkehr gegeben ist. Allerdings darf auch keine Ablenkung in der Pause erfolgen (berufliche Telefone, E-Mails etc.).

Umkleideräume

Falls sich deine Auszubildenden umziehen müssen und ein Umkleideraum zur Verfügung steht, muss auch hier auf einige Regeln und Vorgaben geachtet werden. Laut ASR sind Umkleideräume nach Geschlecht zu trennen oder so einzurichten, dass die Privatsphäre geschützt wird. Dafür gibt es unterschiedliche Ansätze:

  • Räumliche Trennung: Am einfachsten ist natürlich die räumliche Trennung, also das Einrichten von Umkleideräumen für jedes Geschlecht. Somit sind die Anforderungen der Vorgaben erfüllt.
  • Kabinen: Fall genug Platz und Budget zur Verfügung steht, kann auch eine zusätzliche Kabinenlösung innerhalb eines Raumes erfolgen. Dann darf der Umkleideraum auch für alle Geschlechter genutzt werden, wichtig ist hierbei, dass alle Kabinen eine verschließbare Türe besitzen.
  • Raumteiler: Rechtlich auch okay sind sogenannte Raumteiler. Gerade dann, wenn Einzelkabinen oder mehrere Umkleideräume nicht umsetzbar sind. Hierbei wird ein Raum sinnvoll mit einer durchgehenden und blickdichten Wand in zwei Teile geteilt.

Unabhängig vom Umkleideaspekt haben viele solcher Räume zusätzliche Einrichtungsgegenstände wie Umkleidespinde, Fernsehgeräte, Tische oder Notfallkoffer.

❗️Wichtig: Pro vier Beschäftigte muss eine Sitzgelegenheit zur Verfügung gestellt werden.

Ruhe- und Bereitschaftsräume

Bereitschaftsräume werden in der Regel auch zum Schlafen verwendet, wohingegen Ruheräume zum Füße hochlegen oder ausruhen gedacht sind. Genauere Vorgaben sind im ASR A4.2. zu finden. Hier die Unterschiede:

  • Ruheräume: Wie der Name schon sagt, ist der Ruheraum hauptsächlich für Mitarbeiter, die mal die Beine hochlegen müssen. Dies gilt nicht nur für Auszubildende, die schwanger oder stillend sind, sondern auch bei besonderer Belastung oder nach einem Arbeitsunfall (sofern es kein Notfall ist. Im Notfall immer 112 anrufen!). Ruheräume sind nicht für die Masse ausgelegt, daher sollte ein Ruheraum immer nur für eine Person zugänglich und räumlich getrennt sein. Um die Privatsphäre zu schützen, darf der Innenraum des Ruheraumes nicht einsehbar sein. Die Tür muss geschlossen werden können, in manchen Fällen auch abschließbar sein.
  • Bereitschaftsräume: Im Gegensatz zum Ruheraum ist der Bereitschaftsraum immer mit einer Schlafmöglichkeit auszustatten. Bei gleichgeschlechtiger Belegung sind auch mehrere Betten in einem Bereitschaftsraum erlaubt.

Waschräume, Duschen und Toiletten

Um die Privatsphäre der Auszubildenden zu schützen, ist es erforderlich, Duschen separat für jedes Geschlecht zur Verfügung zu stellen. Wenn das nicht möglich ist, muss der Duschraum zwingend abschließbar sein.

Da Waschräume in der Regel nicht dazu gedacht sind, sich komplett oder in erheblichem Maße auszuziehen, ist eine gemeinsame Nutzung erlaubt. Befindet sich eine Duschkabine oder Toiletten im Waschraum, muss sichergestellt werden, dass eine zeitlich getrennte Nutzung möglich ist.

❗️ Achtung: Auch Toilettenräume müssen für jedes Geschlecht separat eingerichtet werden. Ein Sanitärraum ist laut ASR A4.1. für gemischte Geschlechter ist nur bei Betrieben mit bis zu neun Mitarbeitern erlaubt und auch nur dann, wenn die zeitlich getrennte Nutzung gewährleistet werden kann.

Toiletten, die von weiblichen Auszubildenden genutzt werden, muss ein Hygienebehälter mit Deckel vorhanden sein. Wenn weibliche Auszubildende also alle Toiletten nutzen könnten, müssen in allen Toiletten diese Behälter aufgestellt werden.

Ein persönlicher Erfahrungsbericht aus dem Handwerk

Wie du vielleicht schon irgendwo auf Ada2go gelesen hast, habe ich (Katja) meine Ausbildung in einem Handwerksbetrieb absolviert. Da es eine kaufmännische Ausbildung war und getrennte Toilettenräume vorhanden waren, konnte ich die Ausbildung problemlos antreten. Als unser Unternehmen dann allerdings erstmalig eine weibliche Auszubildende in der Produktion ausbilden wollte, wurde der Betrieb dazu verpflichtet, die Produktionshallen um einen Wasch- und Umziehraum für Frauen zu erweitern. Ich bin froh, dass unser Chef die Kosten auf sich nahm – denn der Auszubildenden folgten noch viele großartige Frauen, die das Unternehmen bis heute unterstützen. 💜

Liebe Grüße
Katja

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