Bei Arbeitnehmern handelt es sich um Mitarbeiter, die aufgrund eines Arbeitsvertrag (meist auch privatrechtlicher Vertrag genannt) unselbstständige, fremdbestimmte Dienstleistungen zu erbringen hat.
Unselbstständig und fremdbestimmt heißt in diesem Zusammenhang gemäß § 611a Arbeitsvertrag – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dass dein Arbeitnehmer deinen Anweisungen Folge leisten muss, die sich auf den Inhalt seiner Tätigkeit, den Ort und/ oder die Zeit der Arbeit beziehen.1 Darüber hinaus ist diese Art von Mitarbeiter fest in deinem Unternehmen eingegliedert. Das bedeutet, dass er ohne deine Organisation, Arbeitsmittel und/ oder die Zuarbeit von Kollegen nicht arbeiten kann – und dadurch auch kein eigenes unternehmerisches Risiko trägt.
Warum ist es wichtig, zu definieren, wer Arbeitnehmer ist?
Ganz einfach: Arbeitnehmer haben besondere Rechte und Vorteile im Gegensatz zu Freelancern/ freien Mitarbeitern in deinem Team. Dazu gehören etwa der Anspruch auf
- Vergütung,
- eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen,
- die Anwendung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen,
- bezahlten Urlaub,
- Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Mutterschutz und
- Kündigungsschutz.
Wer gehört nicht zur Gruppe der Arbeitnehmer?
- Beamte
- Ehegatten und Kinder (soweit sie lediglich auf familienrechtlicher Grundlage in deinem Team arbeiten)
- Gesellschafter, die für ihre Gesellschaft tätig werden
- Richter
- Soldaten
- Strafgefangene
- Vorstandsmitglieder juristischer Personen
- Zivildienstleistende
Quellen:
- Quelle: Vgl. § 611a Arbeitsvertrag – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), auf: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html; abgerufen am 10. Dezember 2018
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