Allgemeine Informationen und Inhaltsübersicht – Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Information
Titel Berufsbildungsgesetz
Abkürzung BBiG
Art Bundesgesetz
Ursprüngliche Fassung vom 14. August 1969
Inkrafttreten am 1. September 1969
Letzte Neufassung vom 23. März 2005
Inkrafttreten der Neufassung am 1. April 2005

Hier findest du Informationen und Inhaltsübersicht Berufsbildungsgesetz. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist das grundlegende Regelwerk für die berufliche Ausbildung in Deutschland. Es wurde erstmals im Jahr 1969 erlassen und seitdem mehrmals überarbeitet, zuletzt im Jahr 2020. Das BBiG bietet einen rechtlichen Rahmen für die duale Ausbildung, aber auch für die berufliche Weiterbildung und Umschulung.

Das BBiG definiert Standards und Voraussetzungen für anerkannte Ausbildungsberufe und reguliert die Inhalte und Anforderungen von Ausbildungsordnungen. In den Ausbildungsordnungen sind unter anderem die Dauer der Ausbildung, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsanforderungen festgelegt.

Die Hauptelemente des BBiG können wie folgt zusammengefasst werden:

1. Duale Ausbildung: Die Ausbildung in Deutschland ist dual organisiert, das bedeutet, sie findet sowohl in Betrieben als auch in Berufsschulen statt. Die Betriebe vermitteln praktische Kenntnisse, während die Berufsschulen die theoretischen Grundlagen liefern.

2. Anerkannte Ausbildungsberufe: In Deutschland gibt es eine Vielzahl anerkannter Ausbildungsberufe. Ein Beruf wird dann anerkannt, wenn er eine systematische Ausbildung erfordert und im öffentlichen Interesse liegt. Die Liste der anerkannten Ausbildungsberufe wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.

3. Ausbildungsvertrag: Die Ausbildung basiert auf einem Ausbildungsvertrag, der zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb geschlossen wird. Dieser Vertrag regelt unter anderem die Dauer der Ausbildung, die Höhe der Ausbildungsvergütung und die Pflichten des Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebs.

4. Prüfungen: Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die in der Regel von der zuständigen Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) abgenommen wird. Die Prüfung besteht in der Regel aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.

5. Berufliche Weiterbildung und Umschulung: Das BBiG regelt auch die Weiterbildung und Umschulung. Es legt fest, welche Qualifikationen für eine Weiterbildung erforderlich sind und wie eine Umschulung durchgeführt werden soll.

Das BBiG hat also das Ziel, eine hohe Qualität der Berufsausbildung zu gewährleisten und den Auszubildenden eine breite und fundierte berufliche Grundbildung sowie die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem Ausbildungsberuf zu vermitteln.

Hier eine Informationen und Inhaltsübersicht – Berufsbildungsgesetz, mit Verlinkung zur entsprechenden Seite auf gesetze-im-internet.de:

Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung
§ 2 Lernorte der Berufsbildung
§ 3 Anwendungsbereich
Teil 2
Berufsbildung
Kapitel 1
Berufsausbildung
Abschnitt 1
Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
§ 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen
§ 5 Ausbildungsordnung
§ 6 Erprobung neuer Ausbildungs- und Prüfungsformen
§ 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer
§ 7a Teilzeitberufsausbildung
§ 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
§ 9 Regelungsbefugnis
Abschnitt 2
Berufsausbildungsverhältnis
Unterabschnitt 1
Begründung des Ausbildungsverhältnisses
§ 10 Vertrag
§ 11 Vertragsniederschrift
§ 12 Nichtige Vereinbarungen
Unterabschnitt 2
Pflichten der Auszubildenden
§ 13 Verhalten während der Berufsausbildung
Unterabschnitt 3
Pflichten der Ausbildenden
§ 14 Berufsausbildung
§ 15 Freistellung, Anrechnung
§ 16 Zeugnis
Unterabschnitt 4
Vergütung
§ 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
§ 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
§ 19 Fortzahlung der Vergütung
Unterabschnitt 5
Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 20 Probezeit
§ 21 Beendigung
§ 22 Kündigung
§ 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
Unterabschnitt 6
Sonstige Vorschriften
§ 24 Weiterarbeit
§ 25 Unabdingbarkeit
§ 26 Andere Vertragsverhältnisse
Abschnitt 3
Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
§ 27 Eignung der Ausbildungsstätte
§ 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen
§ 29 Persönliche Eignung
§ 30 Fachliche Eignung
§ 31 Europaklausel
§ 31a Sonstige ausländische Vorqualifikationen
§ 32 Überwachung der Eignung
§ 33 Untersagung des Einstellens und Ausbildens
Abschnitt 4
Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
§ 34 Einrichten, Führen
§ 35 Eintragen, Ändern, Löschen
§ 36 Antrag und Mitteilungspflichten
Abschnitt 5
Prüfungswesen
§ 37 Abschlussprüfung
§ 38 Prüfungsgegenstand
§ 39 Prüfungsausschüsse, Prüferdelegationen
§ 40 Zusammensetzung, Berufung
§ 41 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
§ 42 Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung
§ 43 Zulassung zur Abschlussprüfung
§ 44 Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinanderfallenden Teilen
§ 45 Zulassung in besonderen Fällen
§ 46 Entscheidung über die Zulassung
§ 47 Prüfungsordnung
§ 48 Zwischenprüfungen
§ 49 Zusatzqualifikationen
§ 50 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
§ 50a Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen
Abschnitt 6
Interessenvertretung
§ 51 Interessenvertretung
§ 52 Verordnungsermächtigung
Kapitel 2
Berufliche Fortbildung
Abschnitt 1
Fortbildungsordnungen des Bundes
§ 53 Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung
§ 53a Fortbildungsstufen
§ 53b Geprüfter Berufsspezialist und Geprüfte Berufsspezialistin
§ 53c Bachelor Professional
§ 53d Master Professional
§ 53e Anpassungsfortbildungsordnungen
Abschnitt 2
Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
§ 54 Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
Abschnitt 3
Ausländische Vorqualifikationen, Prüfungen
§ 55 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
§ 56 Fortbildungsprüfungen
§ 57 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Kapitel 3
Berufliche Umschulung
§ 58 Umschulungsordnung
§ 59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
§ 60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf
§ 61 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
§ 62 Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen
§ 63 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Kapitel 4
Berufsbildung für besondere Personengruppen
Abschnitt 1
Berufsbildung behinderter Menschen
§ 64 Berufsausbildung
§ 65 Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen
§ 66 Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen
§ 67 Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung
Abschnitt 2
Berufsausbildungsvorbereitung
§ 68 Personenkreis und Anforderungen
§ 69 Qualifizierungsbausteine, Bescheinigung
§ 70 Überwachung, Beratung
Teil 3
Organisation der Berufsbildung
Kapitel 1
Zuständige Stellen; zuständige Behörden
Abschnitt 1
Bestimmung der zuständigen Stelle
§ 71 Zuständige Stellen
§ 72 Bestimmung durch Rechtsverordnung
§ 73 Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes
§ 74 Erweiterte Zuständigkeit
§ 75 Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
Abschnitt 2
Überwachung der Berufsbildung
§ 76 Überwachung, Beratung
Abschnitt 3
Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
§ 77 Errichtung
§ 78 Beschlussfähigkeit, Abstimmung
§ 79 Aufgaben
§ 80 Geschäftsordnung
Abschnitt 4
Zuständige Behörden
§ 81 Zuständige Behörden
Kapitel 2
Landesausschüsse für Berufsbildung
§ 82 Errichtung, Geschäftsordnung, Abstimmung
§ 83 Aufgaben
Teil 4
Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
§ 84 Ziele der Berufsbildungsforschung
§ 85 Ziele der Berufsbildungsplanung
§ 86 Berufsbildungsbericht
§ 87 Zweck und Durchführung der Berufsbildungsstatistik
§ 88 Erhebungen
Teil 5
Bundesinstitut für Berufsbildung
§ 89 Bundesinstitut für Berufsbildung
§ 90 Aufgaben
§ 91 Organe
§ 92 Hauptausschuss
§ 93 Präsident oder Präsidentin
§ 94 Wissenschaftlicher Beirat
§ 95 Ausschuss für Fragen behinderter Menschen
§ 96 Finanzierung des Bundesinstituts für Berufsbildung
§ 97 Haushalt
§ 98 Satzung
§ 99 Personal
§ 100 Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung
Teil 6
Bußgeldvorschriften
§ 101 Bußgeldvorschriften
Teil 7
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 102 Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit
§ 103 Fortgeltung bestehender Regelungen
§ 104 Übertragung von Zuständigkeiten
§ 105 Evaluation
§ 106 Übergangsregelung

0 Kommentare

Trackbacks/Pingbacks

  1. Die Eltern deines Auszubildenden sind geschieden - das solltest du als Ausbilder beachten - AdA2go.de - […] erste Anlaufstelle bei der Recherche sollte immer das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sein. Dort findest du das Wort Eltern allerdings nicht.…

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert