Berufsausbildungsvertrag FAQ – alle Infos auf einen Blick

Veröffentlicht: 13. März 2022
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Der Berufsausbildungsvertrag ist die rechtliche Grundlage für ein Berufsausbildungsverhältnis. Er wird zwischen Ausbildenden und Auszubildenden geschlossen und behaltet alle wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen, wie:

  • Beginn und planmäßiges Ende der Berufsausbildung
  • Dauer der Berufsausbildung, Probezeit und des Urlaubs
  • Höhe der Ausbildungsvergütung
  • und mehr.

💡 Übrigens: In Österreich wird der Berufsausbildungsvertrag Lehrvertrag genannt. In Deutschland gilt der Begriff Lehrling allerdings als veraltet und sollte nicht mehr genutzt werden. Entsprechend heißt der Ausbildungsvertrag hierzulande Berufsausbildungsvertrag.

Wie muss ein Berufsausbildungsvertrag aussehen?

Generell gibt es keine speziellen Formvorgaben für Ausbildungsverträge. Wichtig sind allerdings folgende Aspekte:

  • gemäß § 10 BBiG muss zwingend ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden (anders als bei Arbeitnehmern, wo ein Arbeitsvertrag per Handschlag geschlossen werden kann)
  • Ausbildende müssen gemäß § 11 BBiG den Ausbildungsvertrag erstellen – unverzüglich, spätestens aber bis zum Beginn der Berufsausbildung
  • der Berufsausbildungsvertrag muss gemäß § 11 BBiG schriftlich geschlossen werden – eine elektronische Form ist nicht möglich
  • alle Mindestinhalte müssen enthalten sein

Welche Angaben und Inhalte müssen in den Berufsausbildungsvertrag aufgenommen werden?

§ 11 BBiG regelt, welche Absprachen mindestens in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden müssen. Sie sind neben den relevanten Eckdaten von Unternehmen und Auszubildenden:

  • Welche Art der Ausbildung wird absolviert?
  • Welches Ziel verfolgt die Berufsausbildung bzw. welcher Beruf wird ausgebildet?
  • Wann beginnt das Berufsausbildungsverhältnis?
  • Wie lange ist die planmäßige Dauer der Ausbildungszeit?
  • Wie lang ist die Probezeit?
  • Wie viele Stunden arbeitet der Auszubildende pro Tag?
  • Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
  • Wie viel Urlaub wird pro Ausbildungsjahr gewährt?
  • Unter welchen Bedingungen kann der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden?
  • Sind Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte geplant?
  • Welche Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen finden Anwendung?
  • In welcher Form soll der Ausbildungsnachweis erbracht werden?

Darüber hinaus muss die sachliche und zeitliche Gliederung als Anlage beigefügt werden.

❗️ Achtung: Wie eingangs erwähnt, verpflichtet das Berufsbildungsgesetz Ausbildende nicht, einen bestimmten Vertrag zu nutzen. Ich persönlich würde aber davon absehen, einen eigenen Ausbildungsvertrag zu erstellen. Nutze stattdessen die Vorlage deiner zuständigen Kammer. Wenn du darin alle Punkte ausgefüllt hast, bist du auf der sicheren Seite, keine Formvorgaben verletzt zu haben.

Möchtest du dennoch einen individuellen Berufsausbildungsvertrag erstellen, sollte er alle Vorgaben aus § 11 BBiG erfüllen. Wenn du fertig bist, würde ich ihm einen Fachanwalt vorlegen. Es gibt Kanzleien wie Rechtsanwalt Hoffmann für Arbeitsrecht in Chemnitz, die Ausbildungsunternehmen bei rechtlichen Aspekten beraten und auch Verträge auf Fallstricke überprüfen. Mir ist bewusst, dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen – aber fehlerhafte Inhalte werden ziemlich wahrscheinlich teurer 🙈.

Dürfen vom Berufsbildungsgesetz (BBiG) abweichende Angaben in den Berufsausbildungsvertrag aufgenommen werden?

Das hängt von der Art der Angaben ab. Grundsätzlich darfst du deine Auszubildenden immer besser stellen, als es die rechtlichen Vorgaben vorsehen.

Nehmen wir als Beispiel die Ausbildungsvergütung. Diese soll gemäß § 17 BBiG mindestens 585 Euro betragen (Stand 2022) und dann jährlich ansteigen. Ist dir das zu gering, kannst du natürlich gerne mehr zahlen. Aber eben nicht weniger.

Grund hierfür ist § 25 BBiG. Dieser besagt, dass Vereinbarungen, die Auszubildende schlechter als die gesetzlichen Grundlagen von § 10 bis § 24 BBiG stellen, nichtig sind.

Was passiert, wenn Inhalte fehlen?

In dem Fall kommt § 101 BBiG zum Tragen: die Bußgeldvorschriften. Demnach können bei Verstößen gegen § 11 BBiG – sprich die Vorgaben für den Ausbildungsvertrag – Geldbußen erhoben werden. Dies gilt, wenn:

  • Angaben nicht richtig, vollständig oder rechtzeitig
  • Änderungen nicht richtig, vollständig oder rechtzeitig

getätigt werden. Die Höhe kann bis zu 1.000 Euro betragen. Die letztliche Strafe hängt natürlich von der Art des Vergehens ab.

Wer muss einen Ausbildungsvertrag unterschreiben?

Ist der Berufsausbildungsvertrag fertig, muss er gemäß § 11 BBiG vom Ausbildenden und dem unterzeichnet werden.

❗️ Achtung: Ist der Auszubildende minderjährig, müssen gemöß § 107 BGB und § 11 BBiG auch dessen gesetzlichen Vertreter den Ausbildungsvertrag unterschreiben.

Fehlt die Zustimmung der gesetzliche Vertreter, ist der Ausbildungsvertrag gemäß § 108 BGB nur schwebend wirksam.

Wer bekommt ein Exemplar des Berufsausbildungsvertrags?

Der Ausbildende bekommt ein Exemplar für die Personalakte. Zudem haben Auszubildende und deren gesetzliche Vertreter (sofern vorhanden) unverzüglich Anspruch auf eine Ausfertigung des unterzeichneten Ausbildungsvertrags.

💡 Tipp: In der Praxis ist es sinnvoll, den Berufsausbildungsvertrag erst der Kammer zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu übersenden. Hat die Kammer den Vertrag geprüft, eingetragen und zurückgesandt, bekommen die Vertragsparteien das vollständige Exemplar ausgehändigt.

Was passiert, wenn der Ausbildende keinen Ausbildungsvertrag erstellt?

Hat der Auszubildende das Fehlen der Vertragsniederschrift bereits erfolglos angemahnt, stellt sich der Verstoß gegen § 11 BBiG einen Grund für eine fristlose Kündigung gemäß § 22 BBiG dar.

Gibt es Besonderheiten bei ausländischen Auszubildenden?

Je nach Herkunft des Auszubildenden ist es unter Umständen möglich, dass ein Visum benötigt wird. In dem Fall empfehle ich dir, vor dem Aufsetzen des Ausbildungsvertrags, deine zuständige Stelle zu kontaktieren.

❗️ Achtung: Fehlt ein Visum, obwohl es vorliegen muss, gilt ein Beschäftigungsverbot für den Auszubildenden. Das bedeutet aber nicht, dass der Ausbildungsvertrag unwirksam ist. Wie im Falle des fehlenden Ausbildungsvertrags, muss eine außerordentliche Kündigung erfolgen.

Welche Klauseln im Berufsausbildungsvertrag sind nichtig?

Wie bereits erwähnt, darfst du deinen Auszubildenden im Ausbildungsvertrag nie schlechter stellen, als es das geltende Gesetz vorsieht. Demnach sind folgende Klauseln gemäß § 12 BBiG und den als Quellen angegeben Urteilen unzulässig:

  • Auszubildende verpflichten sich, nach der Berufsausbildung weiter im Ausbildungsunternehmen tätig zu sein; hierbei werden folgende Varianten unterschieden:
    • Weiterarbeitsklauseln: der Auszubildende muss vor der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ausdrücklich mitteilen, dass er nicht weiter im Unternehmen tätig sein möchte 1
    • Kündigungsausschlussklauseln: dem Auszubildenden wird untersagt, vor Ablauf einer bestimmten Zeit nach der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zu kündigen
  • Auszubildende sollen eine Aufwandsentschädigung für die Berufsausbildung zahlen oder gesetzliche Vertreter müssen den Ausbildungsplatz kaufen 2
  • Vertragsstrafen oder Entschädigungszahlungen 3, 4
  • die Beschränkung oder der vollständige Ausschluss von Schadensersatzansprüchen 5
  • jegliche Klauseln, die Auszubildende nach Beendigung der Berufsausbildung in ihrer Arbeitsplatzwahl einschränken (z. B. Wettbewerbsabreden: der Auszubildende darf seinen Beruf im Ausbildungsort nicht ausüben)
  • die Übernahme von Kosten für den Führerschein oder andere Fort- und Weiterbildungen, wenn er nach Ausbildungsende nicht im Unternehmen verbleibt 6, 7
  • die Verpflichtung zur Rückzahlung von Weihnachtsgeld oder anderen Boni, wenn er nach Ausbildungsende nicht im Unternehmen verbleibt 8

💡 Tipp: § 12 BBiG gestattet Vereinbarungen für eine Beschäftigung nach Ausbildungsende frühestens 6 Monate vor dem planmäßigen Ausbildungsende.

Berufsausbildungsvertrag FAQ – alles Wichtige über Ausbildungsverträge auf einen Blick

Zum Abschluss findest du hier prüfungsrelevanten Fragen zum Thema Berufsausbildungsvertrag – kurz und knackig auf den Punkt gebracht.

Was ist ein Berufsausbildungsvertrag?

Der Berufsausbildungsvertrag ist die rechtliche Grundlage für ein Berufsausbildungsverhältnis. Er wird zwischen Ausbildenden und Auszubildenden geschlossen.

Muss zwingend ein Ausbildungsvertrag erstellt werden?

Ja, gemäß § 11 BBiG ist das verpflichtend.

Wer muss den Berufsausbildungsvertrag erstellen?

Der Ausbildende ist gemäß § 11 BBiG verpflichtet, den Ausbildungsvertrag zu erstellen.

Wann muss der Berufsausbildungsvertrag erstellt werden?

Gemäß § 11 BBiG unverzüglich, spätestens aber bis zum Beginn der Berufsausbildung.

Ist ein mündlicher Berufsausbildungsvertrag möglich?

Nein, gemäß § 11 BBiG bedarf ein Ausbildungsvertrag der Schriftform.

Ist ein Berufsausbildungsvertrag in elektronischer Form möglich?

Nein, gemäß § 11 BBiG muss er schriftlich niedergelegt werden.

Welche Mindestinhalte sieht das BBiG für Berufsausbildungsverträge vor?

Ein Ausbildungsvertrag muss Angaben über Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung bzw. die Berufsbezeichnung beinhalten. Darüber hinaus muss dem Vertrag entnehmbar sein, wann die Ausbildung beginnt und wie lange die Probezeit sowie die gesamte Ausbildung dauert. Zudem muss die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit festgelegt werden. Im Berufsausbildungsvertrag ist ebenfalls geregelt, wie hoch die Ausbildungsvergütung ist und wie viel Urlaub den Auszubildenden pro Ausbildungsjahr zusteht. Weiterhin müssen Hinweise zu möglichen Kündigungsvoraussetzungen, Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte und zur geforderten Form des Ausbildungsnachweises enthalten sein.

Dürfen vom Berufsbildungsgesetz (BBiG) abweichende Angaben in den Berufsausbildungsvertrag aufgenommen werden?

Jain 🙈. Sie sind möglich, wenn du deine Auszubildenden besser stellst, als die grundsätzliche Rechtslage es vorsieht. § 25 BBiG besagt jedoch ganz klar, dass Vereinbarungen, die Auszubildende schlechter als die gesetzlichen Grundlagen von § 10 bis 24 BBiG stellen, nichtig sind.

Gibt es eine Strafe, wenn Mindestinhalte im Berufsausbildungsvertrag fehlen?

Ja, es kann gemäß § 101 BBiG eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, wenn Inhalte der Änderungen ganz oder teilweise fehlen sowie nicht rechtzeitig niedergelegt werden.

Dürfen Auszubildende fristlos kündigen, wenn der Berufsausbildungsvertrag fehlt?

Ja, nach erfolglosem Anmahnen des Ausbildungsvertrags dürfen Auszubildende gemäß § 22 BBiG aus wichtigem Grund kündigen, da der Ausbildende seiner Verpflichtung zur Vertragsniederschrift nicht nachgekommen ist.

Wer muss den Berufsausbildungsvertrag unterschreiben?

Der Berufsausbildungsvertrag ist gemäß § 11 BBiG vom Ausbildenden, dem Auszubildenden und (sofern vorhanden) dessen gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen.

Hat der Auszubildende Anspruch auf eine Ausfertigung des Berufsausbildungsvertrags?

Ja, der Auszubildende und dessen gesetzliche Vertretern haben unverzüglich Anspruch auf eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift.

Gibt es Besonderheiten beim Abschluss des Ausbildungsvertrags mit minderjährigen Auszubildenden?

Ja, in dem Fall müssen die gesetzlichen Vertreter den Berufsausbildungsvertrag ebenfalls unterschreiben. Solange ihre Zustimmung fehlt, ist der Vertrag gemäß § 108 BGB lediglich schwebend wirksam.

Gibt es Besonderheiten beim Abschluss des Ausbildungsvertrags mit ausländischen Auszubildenden?

Ja, unter Umständen ist ein Visum für die Ausbildung notwendig. Liegt dies nicht vor, obwohl es vorhanden sein müsste, besteht bis zur Klärung ein Beschäftigungsverbot.

Welche Klauseln im Ausbildungsvertrag sind nichtig?

Grundsätzlich darf gemäß § 12 BBiG nicht die Möglichkeit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nach der Ausbildung eingeschränkt werden. Dies schließt Wettbewerbungs- und Kündigungsausschlussklauseln ein. Zudem sind jegliche Zahlungen von Aufwandsentschädigungen oder Vertragsstrafen durch den Auszubildenden ausgeschlossen. Darüber hinaus dürfen Schadensersatzansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

Quellen:

  1. BAG, 31.01.1974 – 3 AZR 58/73, auf https://www.prinz.law/urteile/BAG_3_AZR_58-73; zuletzt abgerufen am 13. März 2022
  2. LAG Düsseldorf, 25.11.1980 – 19 Sa 510/80
  3. BAG, 29.06.1988 – 5 AZR 450/87, auf https://www.prinz.law/urteile/BAG_5_AZR_450-87; zuletzt abgerufen am 13. März 2022
  4. BAG, 21.09.1995 – 5 AZR 994/94, auf https://www.prinz.law/urteile/BAG_5_AZR_994-94; zuletzt abgerufen am 13. März 2022
  5. § 12 Abs. 2 Nr. 3 BBiG & § 12 Abs. 2 Nr. 4 BBiG
  6. LAG Köln, 07.03.1988 – 6 Sa 1247/87, auf https://openjur.de/u/2161549.html; zuletzt abgerufen am 13. März 2022
  7. BAG, 25.04.1984 – 5 AZR 386/83, auf https://www.prinz.law/urteile/BAG_5_AZR_386-83; zuletzt abgerufen am 13. März 2022
  8. LAG Düsseldorf, 11.11.1994 – 17 Sa 1158/94

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