Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte FAQ – alle Infos auf einen Blick

Veröffentlicht: 24. März 2022
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Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte sind im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung in drei Themenkomplexen relevant:

  1. Beim Abschließen des Berufsausbildungsvertrags
  2. Bei der Eignung der Ausbildungsstätte
  3. Bei der Förderung deines Auszubildenden

Was bedeutet Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte?

Bei Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte handelt es sich um alle Veranstaltungen, Kurse und Einsatzorte etc., die außerhalb der gewohnten Ausbildungsstätte durchgeführt werden.

Beispiele für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte sind:

  • Auszubildende müssen auf Montage oder zu Kunden
  • Seminare, Kurse, Veranstaltungen
  • Praktika
  • Verbundausbildung
  • überbetriebliche Lehrgänge der Kammern (Stichwort überbetriebliche Berufsausbildung)

Warum sind Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte für die Eignung einer Ausbildungsstätte relevant?

Stell dir vor:

Du hast einen kleinen Handwerksbetrieb mit einer Sekretärin: Hannelore. Hannelore kümmert sich um deine Anrufe, Kunden, Rechnungen und alles, was so im Alltag anfällt. Hannelore ist allerdings schon etwas älter und plant ihren wohlverdienten Ruhestand in einigen Jahren.

Ihr möchtet gerne ausbilden, damit Hannelore einer Auszubildenden alles kaufmännische Wissen beibringen kann, was sie sich selbst angeeignet hat. Daher lasst ihr euch vom Ausbildungsberater der zuständigen Stelle hierfür beraten. Im Gespräch stellt ihr fest, dass dein kleiner Handwerksbetrieb nicht die Eignung gemäß § 27 BBiG erfüllt. Demnach muss eine Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für eine Ausbildung geeignet sein.

Denn: Hannelore ist eine super Praktikerin, aber sie kennt sich nicht mit Finanzbuchhaltung aus. Sie schreibt zwar die Rechnungen, aber alles andere macht ein Steuerbüro. Die Verordnung über die Berufsausbildung als Kauffrau/-mann für Büromanagement sieht eben leider vor, dass auch Themen wie Finanzbuchhaltung, Kosten-und-Leistungs-Rechnung sowie Controlling behandelt werden.

Dem Gesetzgeber ist natürlich klar, dass es viele kleine Betriebe gibt, die genau dieses Problem haben. Daher gibt es einen Passus in § 27 BBiG Absatz 2 BBiG der besagt, dass Ausbildungsstätten, in denen nicht alle erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im vollen Umfang vermittelt werden können als geeignet gelten, wenn sie diese eben durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermitteln lassen.

Zurück zum Beispiel: Besprichst du z. B. mit deinem Steuerberater, dass deine Auszubildende dort den Teil über Finanzbuchhaltung, Kosten-und-Leistungs-Rechnung sowie Controlling und gibst dies bei deiner Kammer an, darfst du ausbilden.

Warum sind Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte für den Ausbildungsvertrag relevant?

Egal, weshalb es weitere Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte auch gibt: Wichtig ist, dass sie gemäß § 11 BBiG im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Wird dort nichts eingetragen, sind Auszubildende nicht verpflichtet, diese Ausbildungsmaßnahmen zu erfüllen. Daher ist es wichtig, dass Ausbildende und Ausbilder vorher genau planen, welche Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte nötig sind.

❗️ Wichtig: Werden dort Ausbildungsmaßnahmen schriftlich fixiert, sind sie Vertragsbestandteil und müssen durch die Auszubildenden entsprechend absolviert werden.

Es ergeben sich aber auch noch weitere Verpflichtungen daraus:

Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Auszubildende sind für die Teilnahme an solchen Ausbildungsmaßnahmen gemäß § 15 BBiG freizustellen.

Kosten für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Die Kosten für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte trägt der Ausbildende, wenn diese schriftlich im Berufsausbildungsvertrag festgehalten wurden. 1

Ob die Kosten für eine mögliche Unterkunft vollständig vom Ausbildenden getragen werden, hängt vom Ausbildungsvertrag und einem möglichen Tarifvertrag ab. So gibt es zwei Varianten:

  1. Der Ausbildende trägt die Kosten für die Unterkunft voll. 2 3
  2. Auszubildende können anteilige Kosten für die für Verpflegung in Rechnung gestellt werden. Diese Anrechnung erfolgt über Kosten und Sachbezugswerte gemäß § 17 BBiG. Die maximale Höhe liegt bei 75 % der vereinbarten Brutto-Ausbildungsvergütung.

Hier kommt es aber immer auf den Einzelfall an – daher ist hierzu keine pauschale Aussage möglich.

Wie sind Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte für die Förderung von Auszubildenden geeignet?

Ausbildungsmaßnahmen sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung, wenn dein Ausbildungsbetrieb möglicherweise nicht geeignet ist. Sie ermöglichen dir auch, deine Auszubildenden von externen Profis in Bereichen schulen zu lassen, in denen sie einfach besser sind als du. Stell dir vor:

Du hast ein Autohaus mit den schönsten Sportwagen der Stadt. Deine Kunden lieben dein Fahrzeug-Angebot, auch sind aber manchmal etwas eigen. Daher müssen deine Automobilkaufleute bestens für Verhandlungen ausgebildet sein. Denn: deine Kunden wollen deine Sportwagen unbedingt, aber nicht immer den vollen Preis bezahlen. Daher informierst du dich über Anbieter für Verhandlungstrainings und beschließt, deine Auszubildenden künftig z. B. bei www.engarde-training.com Seminare besuchen zu lassen, durch die Sie lernen auf Augenhöhe mit deinen Kunden zu verhandeln. Ein entsprechender Passus wird in den Berufsbildungsvertrag aufgenommen.

In diesem Fall erhalten deine Auszubildenden eine zusätzliche Qualifizierung. Diese geht möglicherweise über das Ziel der Ausbildungsordnung hinaus – ist aber zulässig, wenn du alle verpflichtenden Ausbildungsinhalte vermittelst.

❗️ Wichtig: Fällt dir erst nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags auf, dass du deine Auszubildenden zusätzlich qualifizieren möchtest, solltest du zunächst Rücksprache mit deinem Ausbildungsberater der zuständigen Stelle halten. Dieser wird dich dazu beraten, wie die Anpassung des Ausbildungsvertrages zu erfolgen hat. 4

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte FAQ – alles Wichtige auf einen Blick

Zum Abschluss findest du hier prüfungsrelevanten Fragen zum Thema Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte – kurz und knackig auf den Punkt gebracht.

Was sind Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte?

Hierbei handelt es sich um Maßnahmen im Rahmen der Berufsausbildung, wie beispielsweise Montage-Einsätze, Kundenbesuche, Seminare, überbetriebliche Lehrgänge oder Verbundausbildung.

Warum gibt es Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte?

Diese können für die Eignung einer Ausbildungsstätte gemäß § 27 BBiG relevant oder wichtig für die zusätzliche Qualifizierung von Auszubildenden sein.

Müssen Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte schriftlich fixiert werden?

Ja, gemäß § 11 BBiG müssen diese schriftlich im Berufsausbildungsvertrag festgehalten werden.

Müssen Auszubildende an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilnehmen?

Wurden diese schriftlich im Berufsausbildungsvertrag festgehalten, sind sie Teil der Absprache und daher für Auszubildende rechtlich bindend.

Müssen Auszubildende für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freigestellt werden?

Ja, Auszubildende sind für die Teilnahme an solchen Ausbildungsmaßnahmen gemäß § 15 BBiG freizustellen.

Wer trägt die Kosten für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte?

Der Ausbildende, wenn diese fester Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind und durch den Ausbildenden angeordnet wurden.

Dürfen Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte auch für die Förderung von Auszubildenden genutzt werden?

Auf jeden Fall – es gibt ganz vielfältige Möglichkeiten, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte zur Förderung/Vertiefung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten einzusetzen.

Muss die Kammer Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte zustimmen?

Da die Ausbildungsmaßnahmen im Berufsausbildungsvertrag festgehalten werden, segnet die Kammer sie im Rahmen der Prüfung des Vertrags automatisch ab.

Muss ein Berufsausbildungsvertrag der Kammer noch mal vorgelegt werden, wenn später Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte ergänzt werden?

In der Regel ja – ich empfehle hierzu aber zunächst deinen Ausbildungsberater der zuständigen Stelle zu kontaktieren, der dich diesbezüglich besser beraten kann.

Quellen:

  1. Bundesanzeiger: Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 14. April 2020 zum Ausbildungsvertragsmuster, auf https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA115.pdf; zuletzt abgerufen am 24.3.2022
  2. TVAöD: § 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, auf https://www.xn--avr-wrttemberg-ksb.de/%C2%A7-10-ausbildungsmassnahmen-ausserhalb-der-ausbildungsstaette-seite-150/; zuletzt abgerufen am 24.3.2022
  3. Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gem. § 36 BBiG, auf https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smul_sbs_046&formtecid=2&areashortname=smul_sbs_Morgenroeth; zuletzt abgerufen am 24.3.2022
  4. Vereinbarungen zur Änderung des Ausbildungsvertrags, auf https://www.ostwuerttemberg.ihk.de/produktmarken/aus-und-weiterbildung/ausbildung/service-fuer-ausbildungsbetriebe/vertragswesen-verguetung-berufsschule/berufsausb-vertrag-umschulungsvertrag-eq-vertrag-3314512; zuletzt abgerufen am 24.3.2022

2 Kommentare

  1. Susanne

    Vielen Dank für diese Informationen! Das hat mich weiter gebracht! Alles sehr übersichtlich 🙂
    MfG Susanne

    Antworten
    • Heiko Schönefeld

      Hallo Susanne!
      Danke für deinen lieben Kommentar und schön, dass der Artikel geholfen hat. 🙂

      Grüße
      Katja & Heiko

      Antworten

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