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	<title>News &#8211; AdA2go.de</title>
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	<description>Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung</description>
	<lastBuildDate>Thu, 11 Apr 2024 02:53:43 +0000</lastBuildDate>
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	<item>
		<title>Testleser gesucht!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heiko Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Nov 2020 09:14:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[AdA2go News]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Letzte Aktualisierung: 3. April 2022Vielen Dank für dein Interesse, Testleser zu werden. 🙏 Derzeit haben wir keinen Bedarf. Sollte sich dies ändern, werden wir einen neuen Aufruf starten. Danke an alle für die Hilfe und Mitarbeit. 💜 Im Laufe der Jahre haben sich sehr viele Unterlagen und Skripte angesammelt, hin und wieder kam auch noch [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-text-align-center has-pale-pink-background-color has-background">Letzte Aktualisierung: 3. April 2022<br />Vielen Dank für dein Interesse, Testleser zu werden. 🙏 <br />Derzeit haben wir keinen Bedarf. Sollte sich dies ändern, werden wir einen neuen Aufruf starten. Danke an alle für die Hilfe und Mitarbeit. 💜</p>

<p>Im Laufe der Jahre haben sich sehr viele Unterlagen und Skripte angesammelt, hin und wieder kam auch noch eine gewisse Unzufriedenheit mit einigen Lehrbüchern dazu, die unsere Teilnehmer und Kunden nutzten.</p>
<p>Daher haben wir uns 2020 entschlossen eine eigene Reihe von Lehrbüchern zum Thema AEVO zu schreiben <img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-4394" src="https://ada2go.de/wp-content/uploads/2019/06/knicks.gif" alt="Greensmilies.com" width="36" height="23" /></p>
<h2>Wir suchen Testleser!</h2>
<p>In diesem Zusammenhang möchten wir natürlich alles besser machen. Daher achten wir darauf, dass</p>
<ul>
<li>die Inhalte aus unseren Kursen und Coachings möglichst vollständig eingebaut werden,</li>
<li>viele praktische Beispiele das Verständnis erhöhen,</li>
<li>Hinweise auf die Kammerprüfung erfolgen und</li>
<li>Alles locker und gut lesbar ist.</li>
</ul>
<p>Objektive Einschätzungen, Feedback und Kritik sind sehr wertvoll, daher werden wir vor einer Veröffentlichung möglichst vielen Kunden, Freunden und Teilnehmern die Gelegenheit geben, die Bücher kostenfrei zu lesen. Die angestrebte Win-win-Situation ist ganz simpel:</p>
<ul>
<li>Der Testleser bereitet sich meist auf die Prüfung vor und erhält somit wertvolles Wissen kostenlos.</li>
<li>Durch das Feedback der Testleser verstehen wir, wie unsere Bücher gelesen werden und auf was wir zu achten haben.</li>
</ul>
<h2>Wichtige Hinweise und Regeln für Testleser</h2>
<ul>
<li>Das Manuskript ist noch nicht final und auch noch nicht lektoriert. Da wir von vielen Änderungen ausgehen, wäre das auch unnötige Zeit- und Geldverschwendung.</li>
<li>Du darfst die PDF-Datei natürlich behalten. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe ist nicht gestattet.</li>
<li>Wenn du lieber etwas in der Hand halten möchtest, können wir dir die Druck-Version zuschicken, allerdings ist das nicht kostenlos, da auch wir für den Druck bezahlen müssen.</li>
<li> Selbstverständlich benötigen wir ein Feedback von dir:
<ul>
<li>Verbesserungsvorschläge</li>
<li>Deine Meinung zum Aufbau/zur Struktur</li>
<li>Kritik/Fehler</li>
<li>usw.</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>Optional kannst du dann natürlich auch noch eine Rezession verfassen <img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-3796" src="https://ada2go.de/wp-content/uploads/2019/04/herz.gif" alt="Greensmilies.com" width="37" height="33" /></p>
<h2>Hast du Lust? Dann melde dich an!</h2>
<p>Falls du jetzt denkst: &#8222;Jaaaaa, her damit!&#8220; dann freut uns das sehr. Wir haben eine E-Mail-Liste für Testleser erstellt. Du kannst dich einfach eintragen und bekommst sämtliche Hinweise und natürlich auch die Buch-PDF.</p>
<p><em>Hinweis: Die E-Mails werden nicht automatisiert mit Dateianhang versendet. Daher kann es einige Stunden oder wenige Tage dauern, bis du dein Exemplar erhältst. Aber keine Sorge: Niemand wird vergessen 🙂 </em></p>
<p>Selbstverständlich kannst du nebenbei auch unseren allgemeinen Newsletter abonnieren, in diesem gibt es hin und wieder Updates zum Thema &#8222;Ausbildung&#8220; und &#8222;Ausbildereignung&#8220;. Keine Waschmaschine, versprochen <img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-3790" src="https://ada2go.de/wp-content/uploads/2019/04/grinsen.gif" alt="Greensmilies.com" width="18" height="18" /></p>
<h2>Änderungsverlauf für Testleser (neuste Änderung zuerst)</h2>

<figure class="wp-block-table">
<table>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Projekt</strong></td>
<td><strong>Datum</strong></td>
<td><strong>Seite</strong></td>
<td><strong>Änderung</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Handbuch AEVO &#8211; Prüfungsvorbereitung</td>
<td>4.6.2021</td>
<td>&#8211;</td>
<td>Die Testleser-Phase wurde beendet. Danke an alle für das fleißige Feedback. 🙏</td>
</tr>
<tr>
<td>Handbuch AEVO &#8211; Prüfungsvorbereitung</td>
<td>21.3.2021</td>
<td>&#8211;</td>
<td>Das Buchprojekt wurde an die Testleser ausgeliefert.</td>
</tr>
<tr>
<td>Handbuch AEVO &#8211; Prüfungsvorbereitung</td>
<td>06.03.2021</td>
<td>&#8211;</td>
<td>Das Buchprojekt ist fast beendet und wird demnächst an die Testleser ausgeliefert.</td>
</tr>
<tr>
<td>Handbuch AEVO &#8211; Prüfungsvorbereitung</td>
<td>01.02.2021</td>
<td>&#8211;</td>
<td>Das Buchprojekt wurde gestartet.</td>
</tr>
<tr>
<td>Handbuch AEVO &#8211; Rechtliches</td>
<td>01.02.2021</td>
<td>&#8211;</td>
<td>Das Buchprojekt ist beendet und wird/wurde auf <a href="https://www.epubli.de/shop/buch/Deine-AEVO-Pr%C3%BCfung-Band-1-Heiko-Sch%C3%B6nefeld-9783753168036/110509" target="_blank" rel="noopener">ePubli</a> und <a href="https://www.amazon.de/dp/B08THZGD9F" target="_blank" rel="noopener">Amazon</a> veröffentlicht.</td>
</tr>
<tr>
<td>Handbuch AEVO &#8211; Rechtliches</td>
<td>17.01.2021</td>
<td>&#8211;</td>
<td>Alle Feedbacks und Kritiken wurden umgesetzt. Zwei Seiten zum Thema HwO und zusätzliche Reflektionsseiten wurden eingefügt.</td>
</tr>
<tr>
<td>Handbuch AEVO &#8211; Rechtliches</td>
<td>11.12.2020</td>
<td>&#8211;</td>
<td>Wir fügen ein neues Kapitel zur Handwerksordnung ein. Da nicht alle Leser ihre Prüfung bei der IHK ablegen war dieser Schritt notwendig.</td>
</tr>
<tr>
<td>Handbuch AEVO &#8211; Rechtliches</td>
<td>10.12.2020</td>
<td>mehrere</td>
<td>Die Tabellen wurden angepasst damit sie lesbarer werden. Dazu haben wir die Schriftgröße von 6 auf 8 geändert.</td>
</tr>
<tr>
<td>Handbuch AEVO &#8211; Rechtliches</td>
<td>01.12.2020</td>
<td>mehrere</td>
<td>Es wurden einige kleine Fehler in der Formatierung und Rechtschreibung korrigiert.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<figcaption>In dieser Tabelle erfassen wir alle Änderungen in den Buchprojekten. Sobald viele oder auch einzelne große Änderungen vorgenommen werden, versenden wir eine aktualisierte Version an die Testleser.</figcaption>
</figure>



<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Stellen manche Smileys/ Emojis eine Beleidigung dar?</title>
		<link>https://ada2go.de/smileys-emojis-beleidigung/</link>
					<comments>https://ada2go.de/smileys-emojis-beleidigung/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Mar 2019 10:59:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausbilder Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[E]]></category>
		<category><![CDATA[S]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Können Smileys/ Emojis wie ein Bären-, Schweine- oder Affenkopf gegen einen Kollegen als Beleidigung gewertet werden? ✔ Was war passiert? ✔ Was war die Konsequenz? ✔ Was sagt das Gericht dazu? ✔</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frage: </strong>Können Smileys/ Emojis wie ein Bären-, Schweine- oder Affenkopf in Bezug auf einen leitenden Mitarbeiter als Beleidigung gewertet werden?</p>
<p><strong>Antwort des LAG Baden-Württemberg: </strong>Ja!</p>
<p><strong>Aktenzeichen:</strong>LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2016 &#8211; 4 Sa 5/16 <span id='easy-footnote-1-3497' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/smileys-emojis-beleidigung/#easy-footnote-bottom-1-3497" title="Quelle: Geschäftsbericht 2016 Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, auf: &lt;a href=&quot;http://www.lag-baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Geschaeftsbericht+2016+Landesarbeitsgericht+Baden-Wuerttemberg&quot; class=&quot;autohyperlink&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;http://www.lag-baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Geschaeftsbericht+2016+Landesarbeitsgericht+Baden-Wuerttemberg&lt;/a&gt;; abgerufen am 4. März 2019"><sup>1</sup></a></span> <span id='easy-footnote-2-3497' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/smileys-emojis-beleidigung/#easy-footnote-bottom-2-3497" title="Quelle: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2016 &#8211; 4 Sa 5/16: Beleidigung von Vorgesetzten in der Kommentarfunktion der Facebookchronik eines Arbeitskollegen mittels Emoticons. &#8211; Einzelfallentscheidung., auf: &lt;a href=&quot;https://openjur.de/u/897858.html&quot; class=&quot;autohyperlink&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;https://openjur.de/u/897858.html&lt;/a&gt;; abgerufen am 4. März 2019"><sup>2</sup></a></span></p>
<hr />
<h2>Was war passiert?</h2>
<ul>
<li>Ein leitender Mitarbeiter eines Maschinenbauunternehmen war wegen eines Arbeitsunfalls längerfristig arbeitsunfähig.</li>
<li>Auf Facebook postete er seine Verletzung.</li>
<li>Daraus entwickelte sich eine Diskussion mit 21 Personen, von denen sich einige mit Spitznamen und Tierabbildungen über verschiedene Führungskräfte des Unternehmens lustig machten.</li>
<li>Die einen finden die Smileys/ Emojis in Form von Bären-, Schweine- oder Affenköpfen niedlich, die anderen nutzen es als Beleidigung. Einige Beispiele aus dem vorliegenden Fall:
<ul>
<li>&#8222;fettes 🐖&#8220;</li>
<li>&#8222;Span🐖&#8220;</li>
<li>🐻 oder 🐒</li>
</ul>
</li>
</ul>
<h2>Was war die Konsequenz? -&gt; Kündigung</h2>
<ul>
<li>Das Unternehmen reagierte am 3. August 2015 mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers.</li>
<li>Der Betriebsrat widersprach den Kündigungen bzw. äußerte Bedenken.</li>
<li>Einige Tage später wurde eine hilfsweise ordentliche Kündigung zum 31. März 2016 ausgesprochen</li>
<li>Der Mitarbeiter reichte daraufhin am 11. August 2015 eine Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung ein. Eine weitere Kündigungsschutzklage gegen die fristgerechte Kündigung wurde am 17. August 2015 eingereicht.</li>
</ul>
<h2>Was sagt das Gericht dazu?</h2>
<ul>
<li>Das Arbeitsgericht gab der darauf folgenden Kündigungsschutzklage statt und verurteilte das Unternehmen zur Weiterbeschäftigung des besagten Mitarbeiters.
<ul>
<li>Die Nutzung der oben aufgelisteten Smileys stelle zwar eine Beleidigung dar,</li>
<li>doch der Mitarbeiter sei schon seit 16 Jahren in dem Unternehmen angestellt und war noch nie auffällig.</li>
</ul>
</li>
<li>Daher sei das Interesse an einer Weiterbeschäftigung als wichtiger zu bewerten als das Interesse des Unternehmens, dem Mitarbeiter zu kündigen.</li>
<li>Eine Abmahnung wäre aber durchs möglich gewesen<span id='easy-footnote-3-3497' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/smileys-emojis-beleidigung/#easy-footnote-bottom-3-3497" title="Quelle: BAG – 2 AZR 495/11: Außerordentliche Kündigung – Interessenabwägung – Abmahnungserfordernis, auf: &lt;a href=&quot;https://www.bag-urteil.com/25-10-2012-bag-2-azr-49511/&quot; class=&quot;autohyperlink&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;https://www.bag-urteil.com/25-10-2012-bag-2-azr-49511/&lt;/a&gt;; abgerufen am 4. März 2019"><sup>3</sup></a></span>, da eine Person durch die Nutzung solcher Smileys/ Emojis herabgewürdigt und beleidigt wird.</li>
<li>Die Abmahnung hätte den Mitarbeiter aller Wahrscheinlichkeit nach dazu gebracht, derartiges Verhalten nicht noch mal an den Tag zu legen.</li>
<li>In der Berufungsinstanz betonte das Unternehmen den Umstand, dass der beleidigte Mitarbeiter sehr korpulent sei und aufgrund einer Knochenerkrankung sehr markante Gesichtszüge hätte (insbesondere eine breite Nase und Stirn sowie Hände). Daher hatte der Arbeitgeber die Kündigung für den Kommentator im Sinne seiner Fürsorgepflicht ausgesprochen.</li>
<li>Das LAG Baden-Württemberg wertete die Beleidigungen der Führungskräfte als gewichtigen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers, was grundsätzlich zu einer außerordentlichen Kündigung führen könnte.<span id='easy-footnote-4-3497' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/smileys-emojis-beleidigung/#easy-footnote-bottom-4-3497" title="Quelle: Bundesarbeitsgericht&lt;br /&gt;
Urt. v. 10.12.2009, Az.: 2 AZR 534/08: Im Kollegenkreis darf straflos gelästert werden, auf: &lt;a href=&quot;https://www.jurion.de/urteile/bag/2009-12-10/2-azr-534_08/&quot; class=&quot;autohyperlink&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;https://www.jurion.de/urteile/bag/2009-12-10/2-azr-534_08/&lt;/a&gt;; abgerufen am 4. März 2019"><sup>4</sup></a></span></li>
<li>Darüber hinaus floss die Art der Verbreitung der Beleidigung in das Urteil ein. Der Kommentar entstand in der Facebook-Chronik des beleidigten leitendes Angestellten. Daher hatte der Mitarbeiter keine Kontrolle über den Grad der Verbreitung gehabt.</li>
<li>Das LAG Baden-Württemberg rügte daher das Phänomen, dass immer mehr Menschen das vermeintlich anonyme Internet für beleidigende Kommentare nutzen.</li>
<li>Unter Berücksichtigung aller Umstände sah das LAG Baden-Württemberg die Kündigung dennoch nicht als nicht verhältnismäßig  an. Nach Ansicht des Gerichts könne nach einer 16 Jahre langen, beanstandungslosen Tätigkeit das Vertrauen in den Mitarbeiter nicht zerstört sein. Als Beweis für die überdurchschnittlich gute Bewertung des Mitarbeiters verwies das LAG auf eine überdurchschnittlich hohe Leistungszulage von 18,9 %. Aus diesem Grund hätte eine Abmahnung ausgereicht.</li>
</ul>
<blockquote><p>Was das für dich als Ausbilder oder Ausbilderin bedeutet? Wenn dein Auszubildender dich oder andere Mitarbeiter eures Unternehmens mit Smileys/ Emojis beleidigt, kannst du ihn dafür ermahnen und abmahnen. Eine Kündigung ist nach jetziger Rechtssprechung nicht so einfach möglich.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Neuer Beruf in der Pflegeausbildung: Pflegefachfrau/ Pflegefachmann</title>
		<link>https://ada2go.de/pflegeausbildung-pflegefachfrau-pflegefachmann/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Katja Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 Mar 2016 08:00:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausbilder Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beruf entsteht ✔ Gründe für die Zusammenlegung der Pflegeberufe zu Pflegefachfrau/ Pflegefachmann ✔ Kritik an der Zusammenlegung der Pflegeberufe ✔</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Dieser Artikel zur Pflegeausbildung wurde am 11.04.2024 grundlegend aktualisiert. Als Quelle wurde u.a. <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/gesundheitsberufe/pflegefachperson" target="_blank" rel="noopener">dieser Artikel</a> vom Bundesgesundheitsministerium verwendet.</em></p>
<p>Einige staatlich geprüfte Berufe sind aufgrund gesellschaftlicher und technischer Wandlungen großen Veränderungen unterworfen. Nachdem beispielsweise aus der Bürokauffrau und einigen anderen Berufen die Ausbildung &#8222;Kaufmann/-frau für Büromanagement&#8220; entstanden ist, fand eine bedeutende Verschmelzung im Bereich der Pflegeberufe statt.</p>
<h2>Ein neuer Beruf entsteht</h2>
<p>Mit dem 1. Januar 2020 trat eine bedeutende Neuerung in Kraft: die Einführung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Diese Veränderung markiert eine wesentliche Entwicklung in der Pflegeausbildung und zielt darauf ab, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.</p>
<p><strong>Weitere Eckdaten der Pflegeausbildung sind:</strong></p>
<p><strong>Ausbildungsdauer:</strong> 3 Jahre<br />
<strong>Ausbildungsorte:</strong> Pflegeschulen und Praktika<br />
<strong>Art der Ausbildung:</strong> Schwerpunktausbildung (z.B. Altenpflege)<br />
Als <a href="https://ada2go.de/weiterbilden-als-ausbilder/">Aufstiegsfortbildung</a> ist ein Pflegestudium geplant, bei dem das Wissen vertieft wird.</p>
<h3>Gründe für die Zusammenlegung der Pflegeberufe zu Pflegefachfrau/ Pflegefachmann</h3>
<p>Die Zusammenführung der Ausbildungen in den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege in ein einheitliches Berufsbild soll der Überschneidung der Arbeitsgebiete entgegenwirken. Dies ermöglicht eine umfassende und flexible Ausbildung, die den modernen Anforderungen des Pflegeberufs gerecht wird und Fachkräftemangel entgegenwirkt.</p>
<h3>Zahlen und Entwicklungen seit der Einführung</h3>
<p>Seit Beginn der neuen Ausbildung im Jahr 2020 waren zum Jahresende 53.610 Personen in der Ausbildung zu diesem neuen Beruf. Bis Ende 2021 stieg die Zahl der Auszubildenden auf beeindruckende 105.006 Personen. Fast drei Viertel der Auszubildenden sind Frauen. Diese Statistiken unterstreichen die hohe Akzeptanz und das gestiegene Interesse an dieser generalistischen Ausbildung.</p>
<h3>Kritik und Herausforderungen der Pflegeausbildung</h3>
<p>Die Umstellung brachte auch Kritik mit sich. Einige befürchteten den Verlust von Fachwissen und Spezialisierung. Andere waren besorgt, dass der neue Pflegeberuf weiterhin unattraktiv für junge Menschen sein könnte. Trotz dieser Herausforderungen zeigt die positive Entwicklung der Ausbildungszahlen, dass die Reformen im Pflegebereich wesentlich zur Qualitätsverbesserung und Attraktivitätssteigerung des Berufs beigetragen haben.</p>
<h3>Genderneutrale Berufsbezeichnung</h3>
<p>Die Einführung der genderneutralen Berufsbezeichnung &#8222;Pflegefachperson&#8220; im Rahmen der Reform des Pflegeberufegesetzes ist ein Ausdruck des gesellschaftlichen Fortschritts hin zu mehr Gleichberechtigung und Diversität in der Arbeitswelt. Diese Anpassung geht über die reine Bezeichnungsänderung hinaus und signalisiert eine Anerkennung und Wertschätzung der Vielfalt innerhalb der Pflegeberufe.</p>
<p>Es handelt sich hierbei um einen Schritt, um Stereotypen entgegenzuwirken und jedem, unabhängig von seinem Geschlecht, die Identifikation mit dieser Pflegeausbildung zu ermöglichen. Diese Entwicklung ist Teil eines breiteren Trends, in dem traditionelle Berufsbezeichnungen hinterfragt und, wo notwendig, angepasst werden, um eine inklusivere Gesellschaft widerzuspiegeln.</p>
<h3>Struktur der Ausbildung</h3>
<p>Die neu gestaltete Ausbildung im Pflegebereich ist ein Schritt hin zu einer umfassenderen und flexibleren Berufsvorbereitung. Durch die Integration der bisher getrennten Ausbildungswege in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in eine einheitliche, generalistische Ausbildung, erhalten Auszubildende eine breit gefächerte Grundlage, die es ihnen ermöglicht, ein tiefgreifendes Verständnis für die verschiedenen Aspekte der Pflege zu entwickeln.</p>
<p>Nach zwei Jahren, in denen die Auszubildenden eine gemeinsame Grundausbildung durchlaufen, steht ihnen die Möglichkeit offen, ihre berufliche Laufbahn gezielt zu spezialisieren. Dies kann durch die Fortsetzung der generalistischen Pflegeausbildung mit dem Abschluss als Pflegefachfrau/Pflegefachmann geschehen, wodurch sie umfassend für die Pflege von Menschen aller Altersgruppen und in unterschiedlichen Pflegesituationen qualifiziert werden. Alternativ besteht die Option, sich für einen spezialisierten Abschluss in der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu entscheiden, was den Auszubildenden ermöglicht, Kenntnisse in einem spezifischen Bereich der Pflege zu erlangen und ihre Fähigkeiten entsprechend den persönlichen Interessen und Karrierezielen zu vertiefen.</p>
<p>Diese Struktur bietet den Auszubildenden nicht nur eine solide Grundlage und eine breite Perspektive auf das Pflegefeld, sondern auch die Flexibilität, ihre Ausbildung und berufliche Entwicklung an ihre individuellen Stärken und Interessen anzupassen.</p>
<h3>Zugangsvoraussetzungen</h3>
<p>Die Pflegeausbildung steht Bewerbern mit unterschiedlichen Bildungshintergründen offen, einschließlich Mittlerer Reife oder einem gleichwertigen Schulabschluss sowie Bewerbern mit einem Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen zweijährigen Berufsausbildung.</p>
<h3>Berufliche und Hochschulische Pflegeausbildung</h3>
<p>Neben der beruflichen Ausbildung wurde ein Pflegestudium etabliert, das neue Karriere- und Aufstiegschancen bietet und auf wissenschaftlicher Grundlage zur Pflege von Menschen aller Altersstufen befähigt.</p>
<h3>Kostenfreiheit und Ausbildungsvergütung</h3>
<p>Ein wichtiger Fortschritt ist die Kostenfreiheit der Ausbildung, inklusive der Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln, was die finanzielle Belastung für die Auszubildenden erheblich reduziert.</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Ausbildungsplätze: Flüchtlinge sollen zu Handwerkern ausgebildet werden</title>
		<link>https://ada2go.de/ausbildungsplaetze-fluechtlinge-handwerkern/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Katja Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2016 20:31:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausbilder Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=2775</guid>

					<description><![CDATA[<p>Darum gehts: 10.000 Flüchtlinge sollen in Handwerksbetrieben ausgebildet werden ✔ Voraussetzungen zur Teilnahme an dieser Initiative ✔ Der Aufenthaltsstatus muss schneller geklärt werden ✔ Mein Gedanken zu diesem Thema ✔</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2>Update 2024:</h2>
<p>Nach einigen Jahren der Entwicklung und Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ist es angebracht, unseren Artikel zum Thema Ausbildungsplätze für Flüchtlinge von 2016 mit den neuesten Daten und Erkenntnissen zu aktualisieren. </p>
<ul>
<li>Im Jahr 2023 erreichte die Zahl der unbesetzten Lehrstellen in Deutschland <strong>mit rund 73.400</strong> einen neuen Höchststand. Dies entspricht 13,4 % des gesamten betrieblichen Angebots, was die anhaltenden Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt unterstreicht. <a href="https://www.bibb.de/de/pressemitteilung_183868.php" target="_blank" rel="noopener">Siehe Artikel vom BIBB</a>.</li>
<li>Die Bemühungen um die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt, insbesondere durch Ausbildungsprogramme im Handwerk, bleiben ein wichtiger Ansatz, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.</li>
<li>Die Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erfordert nicht nur sprachliche, sondern zunehmend auch interkulturelle Kompetenzen. Die Rolle der Ausbilder ist dabei entscheidend, da sie durch ihre Arbeit und Vorbereitung auf diese Herausforderungen nicht nur zur Fachkräftesicherung beitragen, sondern auch die gesellschaftliche Integration fördern können.</li>
</ul>
<p>Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt und die Bedeutung der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zeigen, dass kontinuierliche Anstrengungen und Anpassungen erforderlich sind, um diesen Herausforderungen zu begegnen.</p>
<h2>Der originale Artikel startet hier:</h2>
<p>Im Jahr 2015 konnten über <strong>37.000</strong> Ausbildungsstellen nicht besetzt werden. <span id='easy-footnote-5-2775' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/ausbildungsplaetze-fluechtlinge-handwerkern/#easy-footnote-bottom-5-2775" title="Sueddeutsche.de: Zahl der unbesetzten Lehrstellen auf neuem Höchststand, auf: &lt;a href=&quot;https://www.sueddeutsche.de/karriere/berufsbildungsbericht-2015-zahl-der-unbesetzten-lehrstellen-auf-neuem-hoechststand-1.2435867&quot; class=&quot;autohyperlink&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;https://www.sueddeutsche.de/karriere/berufsbildungsbericht-2015-zahl-der-unbesetzten-lehrstellen-auf-neuem-hoechststand-1.2435867&lt;/a&gt;; abgerufen am 19. Mai 2018"><sup>5</sup></a></span> Im selben Jahr flüchteten etwas mehr als 1 Millionen Menschen nach Deutschland. <span id='easy-footnote-6-2775' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/ausbildungsplaetze-fluechtlinge-handwerkern/#easy-footnote-bottom-6-2775" title="&lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org&quot; class=&quot;autohyperlink&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;de.wikipedia.org&lt;/a&gt;: Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015, auf: &lt;a href=&quot;https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%BCchtlingskrise_in_Deutschland_2015/2016#Offizielle_Prognosen_f.C3.BCr_2015_und_2016&quot; class=&quot;autohyperlink&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%BCchtlingskrise_in_Deutschland_2015/2016#Offizielle_Prognosen_f.C3.BCr_2015_und_2016&lt;/a&gt;; abgerufen am 19. Mai 2018"><sup>6</sup></a></span> Nun haben sich das Bundesbildungsministerium, die Bundesagentur für Arbeit und das Handwerk zu einer gemeinsamen Initiative zusammengeschlossen, um diese beiden Probleme anzugehen: Flüchtlinge sollen zu Handwerkern ausgebildet werden!</p>













<h2 class="wp-block-heading">10.000 Flüchtlinge sollen in Handwerksbetrieben ausgebildet werden</h2>



<p>Wie ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer bei der Vorstellung des Projektes bekannt gab, werde ein Vermittlungserfolg von 10.000 Asylbewerbern in 2 Jahren angestrebt. Ziel sei es, dass</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>anerkannte Flüchtlinge,</li>
<li>Asylbewerber und</li>
<li>Geduldete mit Arbeitsmarktzugang</li>
</ul>



<p>zunächst mittels eines Qualifizierungs- und Betreuungssystems auf eine Ausbildung vorbereitet werden. Dafür sollen die potenziellen Teilnehmer einen <strong>Integrationskurs</strong> des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge durchlaufen und an dem Programm <strong>&#8222;Perspektiven für junge Flüchtlinge“ </strong>teilgenommen haben. So wolle man nicht nur dem Fachkräftemangel vorbeugen, sondern die Flüchtlinge auch nachhaltig integrieren. Zur Umsetzung steuert das Bundesbildungsministerium ganze 20 Millionen Euro bei.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Voraussetzungen zur Teilnahme an dieser Initiative</h3>



<p>Um für eine Teilnahme an diesem Programm zu qualifizieren, müssen die Flüchtlinge folgende Voraussetzungen erfüllen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Schulpflicht abgeschlossen,</li>
<li>unter 25 Jahre,</li>
<li>gute Deutschkenntnisse,</li>
<li>die o. a. Kurse durchlaufen haben sowie</li>
</ul>



<p>den dreimonatigen Kurs <strong>Berufsorientierung für Flüchtlinge </strong>absolviert haben. Dieser findet in den Bildungszentren des Handwerks statt und soll den jungen Menschen ermöglichen, passende Berufe auszuwählen, indem Potenzialanalysen durchgeführt und über betriebliche Praktika in verschiedene Berufe reingeschnuppert werden kann.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Aufenthaltsstatus muss schneller geklärt werden</h3>



<p>Hierzu ist es aber notwendig, dass der Aufenthaltsstatus schneller geklärt wird, damit nicht zu viel Zeit zwischen der Einreise und einer möglichen Teilnahme an dem Projekt vergeht. Andernfalls sinkt die Motivation und das Interesse an einer Ausbildung. Bei Vielen steht Geld verdienen an erster Stelle, um über die Runden zu kommen &#8211; doch die Ausbildungsvergütung ist oftmals geringer als der Lohn eines Helfers. Dementsprechend muss Aufklärungsarbeit geleistet werden, dass sich eine Ausbildung eben doch lohnt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Persönliche Meinung zur Idee: Flüchtlinge sollen zu Handwerkern ausgebildet werden</h2>



<p>Die Grundidee dieses Vorhabens ist wirklich klasse, denn ich denke ebenfalls, dass in vielen jungen Asylbewerbern Potenzial steckt, in Handwerksberufen unterzukommen. Ein Problem sehe ich allerdings in der <strong>Umsetzung in den Unternehmen</strong> später. Größere sprachliche Barrieren mögen über Sprachkurse ausgeräumt werden, doch damit ist die Integration in Betrieben nicht abgeschlossen.</p>



<p class="has-pale-pink-background-color has-background">Durch das (in vielen Fällen) fehlende Wissen über <a href="https://ada2go.de/schluesselkompetenzen/">kulturelle Hintergründe</a> stehen Ausbilder und Ausbildende vor ganz neuen Herausforderungen, auf die sie während der Ausbildung der Ausbilder nur unzureichend vorbereitet werden. Hier besteht dringend Nachholbedarf bei der Ausgestaltung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), um die künftigen Ausbilder auf diese Arbeit wenigstens ansatzweise vorzubereiten. Zwar gibt das Handlungsfeld 3 die Möglichkeit Themen wie Integration und Schwierigkeiten anzusprechen, doch die Zeit in vielen Vorbereitungskursen reicht leider nur für eine pädagogische Grundbesohlung aus und bereitet nur selten auf die Arbeit als Ausbilder mit Problem-Auszubildenden vor.</p>



<p>Darüber hinaus ist eine <strong>drohende Abschiebung</strong> ein Problem. Was nützt die Investition in neue Handwerker, wenn sie eventuell während oder nach der Ausbildung abgeschoben werden? Es liegen zwar bereits entsprechende Entwürfe für Regelungen vor, die beispielsweise</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>einen besseren Abschiebeschutz für Flüchtlinge in Ausbildung mit sich bringen und</li>
<li>eine Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung ermöglichen,</li>
</ul>



<p>aber eine abschließende Absegnung steht noch aus. Ich hoffe sehr, dass der Bundesregierung und allen Organisatoren dieser Initiative das Problem klar ist, denn es ist natürlich nicht mit der Idee &#8222;<strong>Flüchtlinge sollen zu Handwerkern ausgebildet werden</strong>&#8220; getan! Damit das Ganze nachhaltig ist, müssen auch die Ausbildenden und Ausbilder in Handwerksbetrieben besser ausgebildet werden.</p>
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