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	<title>Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen &#8211; AdA2go.de</title>
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	<description>Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung</description>
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	<item>
		<title>Die Eltern deines Auszubildenden sind geschieden &#8211; das solltest du als Ausbilder beachten</title>
		<link>https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/</link>
					<comments>https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Aug 2021 20:20:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Handlungsfeld 2 - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken]]></category>
		<category><![CDATA[Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen]]></category>
		<category><![CDATA[Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen]]></category>
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					<description><![CDATA[Huhu 😊 In unseren Kursen ist die Überraschung immer groß, wenn wir das Thema Scheidung thematisieren &#8211; schließlich ist es auf den ersten Blick eine sehr persönliche Angelegenheit. Doch wusstest du, dass die Scheidung der Eltern eines minderjährigen Auszubildenden auch direkten Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi hat? Wo ist der rechtliche Rahmen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Huhu 😊</p>



<p>In unseren Kursen ist die Überraschung immer groß, wenn wir das Thema Scheidung thematisieren &#8211; schließlich ist es auf den ersten Blick eine sehr persönliche Angelegenheit. Doch wusstest du, dass die Scheidung der Eltern eines minderjährigen Auszubildenden auch direkten Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi hat? </p>



<figure class="wp-block-image aligncenter size-full is-resized"><img data-dominant-color="5c655a" data-has-transparency="true" style="--dominant-color: #5c655a;" fetchpriority="high" decoding="async" src="https://ada2go.de/wp-content/uploads/2021/08/ada2go-geschiedene-eltern.png" alt="Die Eltern deines Auszubildenden sind geschieden - das solltest du als Ausbilder beachten" class="wp-image-8038 has-transparency" width="615" height="347" srcset="https://ada2go.de/wp-content/uploads/2021/08/ada2go-geschiedene-eltern.png 615w, https://ada2go.de/wp-content/uploads/2021/08/ada2go-geschiedene-eltern-480x270.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) 615px, 100vw" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Wo ist der rechtliche Rahmen von Eltern für die Berufsausbildung definiert?</h2>



<p>Deine erste Anlaufstelle bei der Recherche sollte immer das <a href="https://ada2go.de/allgemeine-informationen-und-inhaltsuebersicht-berufsbildungsgesetz-bbig/">Berufsbildungsgesetz (BBiG)</a> sein. Dort findest du das Wort Eltern allerdings nicht. Definiert werden die Rechte und Pflichten der gesetzlichen Vertreter.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was sind gesetzliche Vertreter?</h3>



<p>Unter dem Sammelbegriff gesetzliche Vertreter werden verschiedene Träger elterlicher Sorge vereint.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>klassische Eltern &#8211; entweder gemeinsam oder alleine</strong> gemäß § 1629&nbsp;Vertretung des Kindes (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)</li>



<li><strong>Stiefeltern</strong> gemäß § 1687b Sorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten &#8211; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)</li>



<li><strong>Vormund im Rahmen einer Vormundschaft</strong> gemäß § 1773&nbsp;Voraussetzungen &#8211; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)</li>



<li><strong>Pfleger im Rahmen einer Pflegschaft </strong>gemäß § 1909 Ergänzungspflegschaft &#8211; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)</li>



<li><strong>Betreuer</strong> gemäß § 1902 Vertretung des Betreuten &#8211; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)</li>



<li><strong>Prozesspfleger</strong> gemäß § 57 Prozesspfleger &#8211; Zivilprozessordnung (ZPO)</li>
</ul>



<p>Wenn du einen minderjährigen Auszubildenden einstellen möchtest, musst du daher schon vor dem Aufsetzen des Ausbildungsvertrags die Eckdaten der gesetzlichen Vertreter abfragen, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Warum sind die gesetzlichen Vertreter bei minderjährigen Auszubildenden relevant?</h3>



<p>Minderjährige Auszubildende gelten als nicht voll geschäftsfähig.<span id='easy-footnote-1-8015' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#easy-footnote-bottom-1-8015" title="§ 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger &#8211; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), auf &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__106.html&quot; class=&quot;autohyperlink&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__106.html&lt;/a&gt;; zuletzt abgerufen am 15. August 2021"><sup>1</sup></a></span> Deshalb müssen die gesetzlichen Vertretern (egal, ob Eltern, Vormund o.ä.) ihre Zustimmung geben und haben Anspruch auf Auskunft über den Ausbildungsverlauf. </p>



<h3 class="wp-block-heading">Was bedeutet Minderjährigkeit</h3>



<p>Als minderjährig gelten Personen unter 18. </p>



<p class="has-black-color has-light-green-cyan-background-color has-text-color has-background">💡<strong> Tipp:</strong> Darüber hinaus werden in Gesetzen wie dem Jugendarbeitsschutzgesetz auch noch Kinder und Jugendliche unterschieden. Laut § 2 (Jugendarbeitsschutzgesetz &#8211; JArbSchG) gilt ein Mensch unter 15 Jahre als Kind. Personen die 15, aber noch nicht 18 sind, gelten als Jugendliche.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fallstrick 1: die Unterschriften auf dem Ausbildungsvertrag</h2>



<p>Gemäß § 11 Vertragsniederschrift (BBiG) muss ein Ausbildungsvertrag von </p>



<ul class="wp-block-list">
<li>dem Ausbildendem</li>



<li>Azubi und</li>



<li>(im Falle minderjähriger Auszubildender von) den gesetzlichen Vertretern </li>
</ul>



<p>unterzeichnet werden.</p>



<p>Hat der Auszubildende keinen Vormund o.ä., sondern gelten seine Eltern als gesetzliche Vertreter, müssen zwei Varianten unterschieden werden:</p>



<h3 class="wp-block-heading">Variante 1: Nur ein Elternteil ist sorgeberechtigt</h3>



<p>In diesem Fall ist die Rechtslage ganz klar: es wird auch nur die Unterschrift des einen Elternteils benötigt, da er allein vertretungsberechtigt ist.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Variante 2: Beide Elternteile sind sorgeberechtigt</h3>



<p>In dem Fall teilen sich die Eltern das Sorgerecht und entsprechend müssen auch beide, sprich </p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Mutter und Vater, </li>



<li>Mutter und Mutter oder </li>



<li>Vater und Vater </li>
</ul>



<p>(abhängig von der Familiensituation) den Ausbildungsvertrag gemäß § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger (BGB) unterschreiben. <strong>Fehlt die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters ist der Vertrag nichtig.</strong></p>



<p class="has-black-color has-pale-pink-background-color has-text-color has-background">❗️<strong> Achtung: </strong>An dem Punkt kommt in meinen Kursen immer eine riesige Debatte über schlechte Elternteile, Probleme bei der Kommunikation zwischen den Elternteilen, usw. auf. Ich verstehe das menschlich auch total &#8211; meine Eltern sind selbst geschieden und ich weiß, wie schnell aus Liebe Feindschaft wird. 🙁 Aber rechtlich gesehen ist das irrelevant. Solange beide Elternteile das Sorgerecht haben, müssen beide auch ihr Einverständnis geben.</p>



<p>Im Folgenden möchte ich deshalb auf einige Aussagen meiner Teilnehmer eingehen:</p>



<h4 class="wp-block-heading">&#8222;Die Kammer weiß das doch eh nicht!&#8220;</h4>



<p>Guter Punkt &#8211; die Kammer prüft das wirklich nicht. Muss sie auch nicht, das ist nicht ihr Job. 🙂 </p>



<p>Fakt ist aber, wenn der Vertrag ohne die ausdrückliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters abgeschlossen wird, gilt die fehlende Genehmigung des gesetzlichen Vertreters als Verweigerung. <span id='easy-footnote-2-8015' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#easy-footnote-bottom-2-8015" title="§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung &#8211; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), auf &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html&quot; class=&quot;autohyperlink&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html&lt;/a&gt;; zuletzt abgerufen am 15. August 2021"><sup>2</sup></a></span> Damit ist der Vertrag rein rechtlich eben nichtig. 🙁 </p>



<h4 class="wp-block-heading">&#8222;Der Auszubildende ist doch eh bald 18.&#8220;</h4>



<p>Wenn das andere Elternteil nichts von dem Vertrag mitbekommen hat (was eigentlich unmöglich ist &#8211; siehe Fallstrick 2 🙈), solange der Auszubildende minderjährig ist und der Azubi nun 18 wird, wird keine Genehmigung des fehlenden gesetzlichen Vertreters mehr benötigt. <span id='easy-footnote-3-8015' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#easy-footnote-bottom-3-8015" title="§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung &#8211; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), auf &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html&quot; class=&quot;autohyperlink&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html&lt;/a&gt;; zuletzt abgerufen am 15. August 2021"><sup>3</sup></a></span>



<h4 class="wp-block-heading">&#8222;Was mache ich, wenn ich als Betrieb nicht wusste, dass beide Eltern sorgeberechtigt sind?&#8220;</h4>



<p>§ 109 Widerrufsrecht des anderen Teils (BGB) sieht ein Widerrufsrecht des anderen Vertragspartners vor, bis der Ausbildungsvertrag rechtlich korrekt geschlossen wurde. </p>



<p>Dies gilt allerdings nur, wenn</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>ihr als Betrieb <strong>nicht wusstet, dass der Auszubildende minderjährig ist</strong> &#8211; der Punkt hängt schon daran, dass ihr das Geburtsdatum für den Vertrag braucht</li>



<li><strong>der Auszubildende lügt</strong> &#8211; das wäre im Bereich des Möglichen. In dem Fall könnt ihr den Ausbildungsvertrag widerrufen.</li>
</ul>



<p>Sobald ihr als Ausbildungsbetrieb aber wisst, dass es noch einen weiteren gesetzlichen Vertreter gibt, der seine Zustimmung aber nicht gegeben hat, erlischt euer <meta charset="utf-8">Widerrufsrecht. </p>



<p class="has-black-color has-light-green-cyan-background-color has-text-color has-background"><meta charset="utf-8">💡<strong> Tipp:</strong> Lade die gesetzlichen Vertreter deines künftigen Auszubildenden zur Vertragsunterschrift ein. Erscheint nur ein Elternteil, erkläre die rechtliche Situation und frage direkt, wer die sorgeberechtigt ist. Ich weiß, dass das ein sensibles Thema ist. Aber das Risiko, dass der Ausbildungsvertrag platzt ist einfach zu hoch. </p>



<h4 class="wp-block-heading">&#8222;Können Eltern ihre Kinder nicht mit einer Unterschrift unbeschränkt geschäftsfähig machen?&#8220;</h4>



<p>Diese Möglichkeit ergibt sich für Dienst- oder Arbeitsverhältnisse aus § 113 &#8211; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Allerdings gilt diese Möglichkeit nicht für Ausbildungsverträge!</p>



<h4 class="wp-block-heading">&#8222;Und was mache ich, wenn ein Elternteil die Unterschrift verweigert?&#8220;</h4>



<p>Auch diese Möglichkeit gibt es leider. Sei es, indirekt indem der gesetzliche Vertreter nicht auffindbar ist oder indem er aktiv seine Genehmigung verweigert. In dem Fall kann das Familiengericht hinzugezogen werden, welches die Zustimmung erteilen kann. </p>



<p>Hierfür lege ich aber dem klagenden Elternteil deines Auszubildenden eine umfassende Rechtsberatung ans Herz. Es gibt Fachanwälte, wie beispielsweise <a href="https://www.rechtsanwaelte-lechner.de/rechtsgebiete/familienrecht/" data-type="URL" target="_blank" rel="noopener">www.rechtsanwaelte-lechner.de</a>, die sich auf Scheidungen und Familienrecht spezialisiert haben. Ohne einen Profi an der Seite besteht leider immer das Risiko, dass das Gericht sich gegen die Zustimmung entscheidet. 🙁</p>



<h2 class="wp-block-heading"><meta charset="utf-8">Fallstrick 2: die gesetzlichen Vertreter müssen im Ausbildungsvertrag genannt werden</h2>



<p>Die Kammer ist gemäß § 34 <meta charset="utf-8">Berufbildungsgesetz (BBiG) zum Führen eines Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse verpflichtet. In diesem werden Daten wie</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Vorname, Name, Geburtsdatum und Anschrift des Auszubildenden</li>



<li>Schulabschluss, vorherige Berufsausbildungen etc.</li>



<li>Ausbildungsberuf</li>
</ul>



<p>usw. eingetragen. Erforderlich sind bei minderjährigen Auszubildenden allerdings auch </p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Vorname</li>



<li>Name</li>



<li>und Anschrift </li>
</ul>



<p>der gesetzlichen Vertreter &#8211; sprich wie bei den Unterschriften von allen Sorgeberechtigten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fallstrick 3: die gesetzlichen Vertreter haben Anspruch auf eine Ausführung des unterzeichneten Ausbildungsvertrages</h2>



<p>Auch in dem Fall gilt: Gibt es zwei gesetzliche Vertreter, müssen beide eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift erhalten. Im Falle geschiedener Elternteile ebenfalls &#8211; notfalls nicht persönlich, sondern per Post. <meta charset="utf-8"><span id='easy-footnote-4-8015' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#easy-footnote-bottom-4-8015" title="§ 11 Vertragsniederschrift &#8211; Berufsbildungsgesetz (BBiG), auf &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__11.html&quot; class=&quot;autohyperlink&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__11.html&lt;/a&gt;; zuletzt abgerufen am 15. August 2021"><sup>4</sup></a></span> </p>



<p>Wusste ein Sorgeberechtigter nichts von dem Vertrag, wird er spätestens durch die Zusendung darüber in Kenntnis gesetzt und kann seine Zustimmung entweder geben &#8211; oder widerrufen. <meta charset="utf-8"><span id='easy-footnote-5-8015' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#easy-footnote-bottom-5-8015" title="§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung &#8211; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), auf &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html&quot; class=&quot;autohyperlink&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html&lt;/a&gt;; zuletzt abgerufen am 15. August 2021"><sup>5</sup></a></span>



<p>Händigst du den unterzeichneten Ausbildungsvertrag nicht an beide Sorgeberechtigten aus, kommst du deiner gesetzlichen Verpflichtung aus §11 Berufbildungsgesetz (BBiG) nicht nach.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fallstrick 4: Sonstige Vereinbarungen und Nebenreden</h2>



<p>In vielen Branchen sind Geheimhaltungserklärungen, auch als</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>NDA (Non-Disclosure Agreement)</li>



<li>Geheimhaltungs-, </li>



<li>Vertraulichkeits- oder </li>



<li>Verschwiegenheitsvereinbarungen</li>
</ul>



<p>bekannt, ganz normal. Damit sollen Auszubildende bestätigen, dass sie Stillschweigen über Firmengeheimnisse, Verhandlungen, vertrauliche Unterlagen etc. bewahren.</p>



<p>Auch diese ist bei Auszubildenden unter 18 nichtig, wenn nicht alle gesetzlichen Vertreter diese ebenfalls unterschreiben. Auch hier gelten die bereits unter Fallstrick 1 genannten Paragrafen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>§ 106&nbsp;Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger (BGB)</li>



<li>§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (BGB)</li>



<li>§ 108&nbsp;Vertragsschluss ohne Einwilligung (BGB)</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading"><meta charset="utf-8">Fallstrick 5: Auskünfte an die Eltern während der Ausbildung</h2>



<p>Solange ein Auszubildender minderjährig ist, haben die Eltern jederzeit Anspruch auf Auskunft über Angelegenheit, die durch den Ausbildungsvertrag berührt werden.</p>



<p class="has-black-color has-pale-pink-background-color has-text-color has-background">❗️ <strong>Achtung:</strong> Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie anstrengend das sein kann. Aber es ist ihr Recht, da sie eben bei Vertragspartner sind, solange der Azubi unter 18 ist. 🙂</p>



<p><strong>Was könnten das für <meta charset="utf-8">Angelegenheiten sein?</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wie macht sich der Auszubildende im Betrieb?</li>



<li>Entspricht er den Anforderungen des Berufs?</li>



<li>Ist der Ausbildungsbetrieb zufrieden?</li>



<li>Kommt der Auszubildende seinen Pflichten, die sich aus dem Ausbildungsvertrag ergeben, nach?</li>



<li>Warum gab es gestern einen Rüffel für den Auszubildenden?</li>



<li>Warum ist die Beurteilung so ausgefallen? </li>
</ul>



<p>usw. Das gilt aber nur für die gesetzlichen Vertreter. Sind die Eltern geschieden und nur die Mutter hat beispielsweise das Sorgerecht und hat deshalb den Ausbildungsvertrag alleine unterschrieben, darfst du dem Vater keine Auskünfte erteilen. </p>



<p class="has-black-color has-light-green-cyan-background-color has-text-color has-background"> <meta charset="utf-8">💡<strong> Tipp:</strong> Eine Ausnahme wäre möglich, wenn bei meinem Beispiel der Auszubildende und die Mutter schriftlich für dich festhalten, dass du dem Vater Auskunft geben darfst.</p>



<p>Genauso ist es auch andersrum. Wenn Probleme im Betrieb auftauchen, musst du die gesetzlichen Vertreter deines minderjährigen Auszubildenden informieren. Typische Beispiele sind:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>akute Lernschwierigkeiten durch die sich abzeichnet, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann</li>



<li>der Auszubildende schwänzt die Berufsschule</li>



<li>es besteht der Verdacht durch eine Gesundheitsgefährdung durch Suchtmittel (z. B. Drogen, Alkohol)</li>



<li>wiederholtes</li>



<li>wiederholte Verstöße gegen die Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag (z. B. Zuspätkommen, Ausbildungsnachweisheft/Berichtsheft nicht geführt, Weisungen nicht befolgen, Lernverweigerung usw.)</li>
</ul>



<p class="has-black-color has-pale-pink-background-color has-text-color has-background">❗️ <strong>Wichtig:</strong> Die Auskünfte müssen sich nur auf vertragsrelevante Aspekte beziehen. Wenn dein Auszubildender dir im Vertrauen erzählt, dass er/sie das erste Mal verliebt ist oder Liebeskummer hat, dann ist das für den Berufsausbildungsvertrag normalerweise nicht relevant. Darüber solltest du zum Schutze der Vertrauensbeziehung zwischen dir und deinem Auszubildenden Stillschweigen bewahren &#8211; sofern weder die Gesundheit oder das Leben durch dein Schweigen gefährdet werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fallstrick 6: die Kündigung des Ausbildungsvertrags</h2>



<p>Solange der Auszubildende minderjährig ist, bleibt er gemäß § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet für dich als Ausbilder, dass </p>



<ul class="wp-block-list">
<li>die Kündigung vom Auszubildenden durch seine gesetzlichen Vertreter gemäß § 1629 Vertretung des Kindes &#8211; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfolgen muss.</li>



<li>ihr eure Kündigung als Ausbildungsbetrieb direkt an die Eltern (mit Nennung des Auszubildenden) richten müsst. Gemäß § 131 Wirksamwerden gegenüber nicht voll Geschäftsfähigen &#8211; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die Kündigung ansonsten unwirksam.</li>
</ul>



<p>Im Falle geschiedener Eltern bedeutet dies konkret: Beide Sorgeberechtigten müssen die Kündigung unterschreiben. Ihr müsst als Ausbildungsbetrieb eine Kündigung an beide <meta charset="utf-8">Sorgeberechtigten richten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was gibt es bei volljährigen Auszubildenden zu beachten?</h2>



<p>Mit dem 18. Geburtstag gelten Auszubildende als geschäftsfähig.<span id='easy-footnote-6-8015' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#easy-footnote-bottom-6-8015" title="§ 2 Eintritt der Volljährigkeit &#8211; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), auf &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2.html&quot; class=&quot;autohyperlink&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2.html&lt;/a&gt;; zuletzt abgerufen am 15. August 2021"><sup>6</sup></a></span> Ab diesem Moment erlischen die Rechte und Pflichten der Eltern. Dazu gehören beispielsweise</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>es wird keine Unterschrift mehr auf dem Ausbildungsvertrag benötigt</li>



<li>die Eltern haben keinen Anspruch auf Auskunft mehr</li>
</ul>



<p class="has-black-color has-light-green-cyan-background-color has-text-color has-background">💡<strong> Tipp: </strong>Für den Fall, dass die Eltern trotzdem noch anrufen und sich beispielsweise über Noten oder den Ausbildungsverlauf interessieren, empfehle ich dir dringend ein Gespräch mit deinem Auszubildenden. Du bist als Ausbilder ab dem 18. Geburtstag nicht mehr berechtigt, Informationen weiterzugeben. Eine Ausnahme ist, wenn der Auszubildende zustimmt, dass du Anfragen beantworten darfst. Das würde ich allerdings zur Sicherheit schriftlich festhalten.</p>



<p><strong>Ich möchte an der Stelle noch eins betonen:</strong> Es geht mir mit diesem Artikel nicht darum, gegen Eltern zu hetzen. Ich bin selbst Mama und weiß, wie sehr man sich nur das Beste für den eigenen Sprössling wünscht und wie groß die Neugier ist. </p>



<p>Als Ausbilder ist das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinem Auszubildenden allerdings wichtiger als die Befindlichkeiten dessen Eltern. Wenn dein Azubi nicht möchte, dass Informationen weitergegeben werden, ist das sein gutes Recht. Indem du dieses Recht wahrst, stärkst du die Beziehung zwischen euch. Die wiederum ist die Grundlage für eine gelungene Ausbildung. <strong>💜</strong></p>



<hr class="wp-block-separator has-css-opacity is-style-default"/>



<p>Puh, geschafft. 😅 Ich hoffe, ich konnte dir mit diesem Ratgeber einige Praxistipps mit an die Hand geben. Solltest du Fragen haben, schreib mir gern! Ich freue mich immer über deinen Kommentar! 💜</p>
]]></content:encoded>
					
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			<slash:comments>6</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Eigenmächtiger Urlaubsantritt &#8211; fristlose Kündigung okay?</title>
		<link>https://ada2go.de/eigenmaechtiger-urlaubsantritt-fristlose-kuendigung-okay/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Heiko Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Aug 2021 16:51:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausbilder Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Frage: Rechtfertigt ein eigenmächtiger Urlaubsantritt eine fristlose Kündigung? ✔ Was war passiert? ✔ Was war die Konsequenz? ✔ Was sagt das Gericht dazu? ✔]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Rechtfertigt ein eigenmächtiger Urlaubsantritt eine fristlose Kündigung?</h2>
<p><strong>Antwort des LAG Düsseldorf:</strong> Ja.</p>
<p><strong>Aktenzeichen:</strong> 8 Sa 87/18 (vorher: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2017 – 8 Ca 3919/17)</p>
<h2>Was war passiert?</h2>
<ul>
<li>Manchmal liegen Freud und Leid so nahe. Am 21. Juni 2017 bestand eine junge Frau, die berufsbegleitend den Masterstudiengang &#8222;BWL Management&#8220; studierte, ihre Abschlussprüfung. Grund für ein paar freie Tage! Geplant waren ursprünglich Donnerstag und Freitag (22. und<br />
23.06.2017), wodurch sie am Montag, dem 26.06.2017, spätestens 10 Uhr wieder planmäßig auf der Arbeit hätte erscheinen sollen.</li>
<li>Stattdessen erhielt ihr Vorgesetzter am Montag, dem 26.06.2017 um 12.04 Uhr eine E-Mail mit dem Betreff &#8222;Spontan-Urlaub&#8220;, in der sie schrieb, dass sie von Montag bis Freitag auf Mallorca sei &#8211; eine Überraschung ihres Vaters zur bestandenen Prüfung.</li>
<li>Toll für die junge Frau. Schlecht für den Arbeitgeber. Dieser lehnte den verspäteten Urlaubsantrag mit der Begründung ab, dass ihre Anwesenheit im Unternehmen dringend erforderlich sei. Möglich sei aber, dass sie den Freitag der aktuellen Woche, sowie Montag und Dienstag der Folgewoche freibekäme.</li>
</ul>
<p><strong>Das Problem:</strong> Die Mitarbeiterin war bereits seit dem Wochenende auf Mallorca und konnte dementsprechend nicht zur Arbeit erscheinen. Dies wiederum teilte sie ihrem Arbeitgeber einen Tag später per Mail mit.</p>
<h3>Was war die Konsequenz? ⇾ fristgerechte Kündigung</h3>
<ul>
<li>Als die Mitarbeiterin auch am Folgetag ihre Arbeit nicht wieder aufnahm, sprach der Arbeitgeber mit Schreiben vom 11.07.2017 eine <strong>fristgerechte</strong> Kündigung zum 31.08.2017 aus.</li>
<li>Der Betriebsrat wurde vorher angehört.</li>
<li>Die Mitarbeiterin klagte vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf gegen die Kündigung und begründete ihren eigenmächtigen Urlaubsantritt mit der Tatsache, dass sie mit ihrem Vorgesetzten abgesprochen hätte, dass der Urlaub kurzfristig verlängert werden könnte.</li>
</ul>
<h2>Was sagt das Gericht dazu?</h2>
<ul>
<li>Sowohl das Arbeitsgericht Düsseldorf, als auch das LAG Düsseldorf erkannten in dem Vorgehen keine Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin.</li>
<li>Daher ist eine Kündigung rechtmäßig</li>
<li>Eine Abmahnung wäre nicht nötig gewesen.</li>
<li>Nach Auffassung des Gerichts <strong>wäre sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt</strong> gewesen.</li>
<li>Ein Grund hierfür ist, dass die Mitarbeiterin mit ihrem Verhalten ihre Pflicht zur Arbeit verletzt hätte und sie erkennen ließ, dass ihre Prioritäten falsch gesetzt seien.</li>
<li>Zudem sprach ihr Verhalten ab Dienstag dafür, dass sie an dem nicht genehmigten Urlaub festhalten würde.</li>
</ul>
<p>Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigten sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Kündigungsdatum. Ferner ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen und eine Abfindung in Höhe von 4.000 Euro zu zahlen.</p>
<h4><strong>Quellenangaben und Hinweise:</strong></h4>
<ul>
<li>Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts in Düsseldorf: Mallorca-Urlaub geschenkt – Arbeitsverhältnis beendet, auf: <a href="http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/presse/mitteilungen/940_28_18.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/presse/mitteilungen/940_28_18.pdf</a>; abgerufen am 17. Juli 2018, Check: 2021, Datei noch verfügbar</li>
<li>Gemäß § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs Absatz 1 &#8211; Mindesturlaub für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, aber nur, wenn diesen keine dringende betriebliche Belange entgegenstehen.</li>
</ul>
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			</item>
		<item>
		<title>Schadensersatz</title>
		<link>https://ada2go.de/schadensersatz/</link>
					<comments>https://ada2go.de/schadensersatz/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Jan 2018 18:20:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausbilder Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen]]></category>
		<category><![CDATA[S]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=2713</guid>

					<description><![CDATA[<p>Behandelte Themen: Fahrlässigkeit oder Vorsatz ✔ Leichte Fahrlässigkeit ✔ Mittlere Fahrlässigkeit ✔ Grobe Fahrlässigkeit ✔ Vorsatz ✔ Was bedeutet anteilig und voll bei Schadensersatzansprüchen ✔ Darf der Schadensersatz von der Ausbildungsvergütung abgezogen werden? ✔ Was tun, wenn der Auszubildende den Schadensersatz nicht zahlt? ✔</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Huhu</p>
<p>Wenn ich die Frage &#8222;Müssen Auszubildende für Schäden haften?&#8220; stelle, bekomme ich normalerweise zwei Antworten:</p>
<p>Entweder</p>
<ul>
<li>&#8222;Sicher nicht, sie verdienen ja so wenig&#8220; oder</li>
<li>&#8222;Na klar!&#8220;</li>
</ul>
<p>Doch wie immer liegt die Wahrheit in der Mitte. Wo der Gesetzgeber unterscheidet und was du über Schadensersatzansprüche an Auszubildende als (werdender) Ausbilder wissen musst, erfährst du in diesem Artikel.</p>
<h2>Fahrlässigkeit oder Vorsatz? &#8211; Das ist hier die Frage</h2>
<p>Diese Frage beschäftigt nicht nur Ausbilder, Ausbildende und Auszubildende regelmäßig, sondern auch Gerichte. Und genau hier ist die Unterscheidung zu treffen:</p>
<ul>
<li>Ist es leichte Fahrlässigkeit?</li>
<li>Mittlere Fahrlässigkeit?</li>
<li>Grobe Fahrlässigkeit?</li>
<li>Oder Vorsatz?</li>
</ul>
<p>Wo der Unterschied liegt und welche Konsequenzen das auf mögliche Schadensersatzansprüche an Ausbildende hat, zeigt die folgende Übersicht mit jeweils einem passenden Beispiel.</p>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Form</th>
<th>Hinweise</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Leichte Fahrlässigkeit</strong></td>
<td><em>Dein Auszubildender ist Beifahrer im Firmenfahrzeug. Beim Aussteigen öffnet er die Tür unvorsichtig und stößt mit ihr an eine Wand. Dadurch entsteht ein Schaden an der Tür. </em><br />
<em><br />
</em>Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auszubildende gegenüber dem Ausbildenden <span id='easy-footnote-3-2713' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/schadensersatz/#easy-footnote-bottom-3-2713" title="Quelle: DAR 2004 Heft 8, 476 &#8211; 479, Auszug auf: http://www.verwaltungspraxis.jurion.de/ordnungsrecht/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=52322&amp;amp;cHash=387bd539d595d005f5a6907d060c902a; abgerufen am 29. Januar 2018"><sup>3</sup></a></span> nicht. Diese liegt vor, wenn es sich um alltägliche Fehler handelt, die jedem noch so vorsichtigen Arbeitnehmer unterlaufen könnten.</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Mittlere Fahrlässigkeit</strong></td>
<td><em>Dein Auszubildender fährt selbst mit dem Firmenfahrzeug und stellt während der Fahrt einen anderen Radiosender ein. Dadurch ist er abgelenkt, übersieht eine rote Ampel und verursacht einen Auffahrunfall. </em><br />
<em><br />
</em>Sofern eine mittlere Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, wird der Schaden anteilig zwischen dem Ausbildenden und Auszubildenden aufgeteilt. Diese liegt vor, wenn der Auszubildende sich bewusst ist, dass sein Verhalten zu einem<br />
Schaden führen kann, dieser aber nicht unbedingt eintreten muss und er dadurch in dem Moment des Handelns darauf vertraut, dass alles gut ausgehen wird.</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Grobe Fahrlässigkeit</strong></td>
<td><em>Dein Auszubildender fährt selbst mit dem Firmenfahrzeug &#8211; aber ohne Führerschein. Im Rahmen dessen baut er einen Unfall.</em><br />
<em><br />
</em>Sofern ihm eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, muss der Auszubildende für den Schaden im vollen Umfang aufkommen. Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn der Auszubildende die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und unbeachtet lässt, obwohl dies im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen.</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Vorsatz</strong></td>
<td>Führt dein Auszubildender mit Vorsatz und voller Absicht einen Schaden herbei, handelt es sich hierbei um Vorsatz. Auch in diesem Fall muss der Auszubildende (nach dem Beweis seines Vorsatzes) für den Schaden im vollen Umfang aufkommen.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Was bedeutet anteilig und voll bei Schadensersatzansprüchen an Auszubildende?</h3>
<p>Bei diesen beiden Worten gibt es ebenso schnell Missverständnisse:</p>
<ul>
<li>anteilig bedeutet nicht halb.</li>
<li>voll bedeutet nicht die ganze Summe.</li>
</ul>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Wichtig</th>
<th>Hinweise</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>anteilig bedeutet nicht 50/50 Prozent</td>
<td>Die in sol­chen Fällen ge­bo­te­ne &#8222;Auf­tei­lung&#8220; des Scha­dens zwi­schen Ausbildenden und Auszubildenden bedeutet nicht automatisch, dass die Ar­beits­ge­rich­te den Schaden &#8222;Halbe Halbe&#8220; aufteilen. Stattdessen werden alle Umstände in dem vorliegen Fall betrachtet, wodurch es nicht selten zu einer weit­ge­hen­den Ent­las­tung des Auszubildenden kommt. So­gar die hun­dert­pro­zen­ti­ge Ent­las­tung ist nach der Recht­spre­chung ei­ne mögli­che Va­ri­an­te der &#8222;Scha­dens­tei­lung&#8220;. <span id='easy-footnote-5-2713' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/schadensersatz/#easy-footnote-bottom-5-2713" title="Quelle: HENSCHE: Haf­tung des Ar­beit­neh­mers, auf: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html; abgerufen am 29. Januar 2018"><sup>5</sup></a></span><cite> </cite> Um den Auszubildenden finanziell nicht zu überfordern, belaufen sich viele Urteile über einen Schadensersatz in Höhe einer halben bis vollen monatlichen Ausbildungsvergütung.<br />
<strong><br />
Beispiel:</strong> 1 Monat = 600 Euro<br />
<strong>Möglich in diesem Fall:</strong> 300 bis 600 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>voll bedeutet nicht 100 Prozent des Schadens</td>
<td>Denn zum einen machen Ar­beits­ge­rich­te manchmal auch bei gro­ber Fahrlässig­keit Ausnahmen von der vol­len Haf­tung zu­guns­ten des Auszubildenden, z. B. dann, wenn die Höhe der Ausbildungsvergütung in keinem Verhältnis zur Scha­denshöhe steht oder auch wenn der Ausbildende da­zu bei­ge­tra­gen hat, dass der Scha­den so hoch aus­ge­fal­len ist. <span id='easy-footnote-6-2713' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/schadensersatz/#easy-footnote-bottom-6-2713" title="Quelle: HENSCHE: Haf­tung des Ar­beit­neh­mers, auf: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html; abgerufen am 29. Januar 2018"><sup>6</sup></a></span> Um den Auszubildenden finanziell nicht zu überfordern, belaufen sich viele Urteile über einen Schadensersatz in Höhe von höchstens drei monatlichen Ausbildungsvergütung.<br />
<strong><br />
Beispiel:</strong> 1 Monat = 600 Euro<br />
<strong>Möglich in diesem Fall:</strong> maximal 1.800 Euro</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Darf der Schadensersatz von der Ausbildungsvergütung abgezogen werden?</h3>
<p>In den meisten Fällen nicht, da die Ausbildungsvergütung oftmals unter der Pfändungsfreigrenze liegt und dadurch unangreifbar ist. Dieser liegt derzeit (Stand Januar 2018) bei 1.139,99 Euro. <span id='easy-footnote-7-2713' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/schadensersatz/#easy-footnote-bottom-7-2713" title="Quelle: Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei GbR: Pfändungstabelle, auf: &lt;a href=&quot;https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/aktuelle-pfaendungstabelle-und-pfaendungsfreigrenzen/&quot; data-redactor-span=&quot;true&quot;&gt;https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/aktuelle-pfaendungstabelle-und-pfaendungsfreigrenzen/&lt;/a&gt;; abgerufen am 29. Januar 2018"><sup>7</sup></a></span></p>
<p>Ausnahmen gibt es nach Ansicht der derzeitgen Rechtssprechnung bei einer vorsätzlichen Schadensherführung. <span id='easy-footnote-8-2713' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/schadensersatz/#easy-footnote-bottom-8-2713" title="Quelle: IHK Düsseldorf: Haftung des Auszubildenden, auf: &lt;a href=&quot;https://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/Ausbildung/Ausbildung_von_A-Z/Haftung_des_Auszubildenden/2596756#titleInText2&quot; data-redactor-span=&quot;true&quot;&gt;https://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/Ausbildung/Ausbildung_von_A-Z/Haftung_des_Auszubildenden/2596756#titleInText2&lt;/a&gt;; abgerufen am 29. Januar 2018"><sup>8</sup></a></span></p>
<blockquote><p><strong>Ein persönlicher Rat:</strong> Ich würde allerdings strikt davon abraten die Ausbildungsvergütung einfach einzubehalten! Vorallem auch ohne entsprechenden Titel</p></blockquote>
<h2>Was tun, wenn der Auszubildende den Schadensersatz nicht zahlt?</h2>
<p>Zunächst möchte ich natürlich betonen, dass ein junger Mensch mit geringer Ausbildungsvergütung (oder je nach Sachverhalt dann gar keiner mehr, weil du ihn entlassen hast), hohe Raten nur schwer Zahlen kann.</p>
<p>Hast du aber einen entsprechenden Titel vorliegen hast, kannst du ganz unkompliziert einen <a href="https://www.evocate-inkasso.de/elektronischer-gerichtsvollzieherauftrag" data-redactor-span="true" target="_blank" rel="noopener">elektronischen Gerichtsvollzieherauftrag</a> zuzustellen. Hast du zunächst jedoch nur gültige Vereinbarung über eine (auch vom Auszubildenden anerkannte) Ratenzahlung, musst du zunächst einen Mahnbescheid beantragen. Wenn die Frist des Bescheids ohne Widerspruch abläuft, kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der Grundlage für die Bestellung des Gerichtsvollziehers ist.</p>
<p>Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Gerichtsvollzieher, Mahnbescheid und ähnliches sind &#8222;Tipps&#8220; die wir so niemals geben &#8211; aber es soll ja auch ein vollständiger Artikel werden 🙂</p>
<h2>Hat der Ausbildende einen Anspruch auf Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses?</h2>
<p>Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Schadensersatz verlangen, wenn die andere Vertragspartei den Grund für die Auflösung fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. <span id='easy-footnote-9-2713' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/schadensersatz/#easy-footnote-bottom-9-2713" title="Quelle: § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung &#8211; BBiG, auf: &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__23.html&quot; data-redactor-span=&quot;true&quot;&gt;https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__23.html&lt;/a&gt;; abgerufen am 29. Januar 2018"><sup>9</sup></a></span></p>
<p>Dazu gehören z. B. die Kosten für die Neubesetzung des Ausbildungsplatzes</p>
<p>Dies gilt allerdings beispielsweise <strong>nicht </strong><span id='easy-footnote-10-2713' class='easy-footnote-margin-adjust'></span><span class='easy-footnote'><a href="https://ada2go.de/schadensersatz/#easy-footnote-bottom-10-2713" title="Quelle: Haufe: Berufsausbildungsvertrag: sonstige Beendigungsgründe / 4 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, auf: &lt;a href=&quot;https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/berufsausbildungsvertrag-sonstige-beendigungsgruende-4-schadensersatz-bei-vorzeitiger-beendigung-des-berufsausbildungsverhaeltnisses_idesk_PI10413_HI568842.html;&quot; data-redactor-span=&quot;true&quot;&gt;https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/berufsausbildungsvertrag-sonstige-beendigungsgruende-4-schadensersatz-bei-vorzeitiger-beendigung-des-berufsausbildungsverhaeltnisses_idesk_PI10413_HI568842.html&lt;/a&gt;; abgerufen am 29. Januar 2018"><sup>10</sup></a></span>,</p>
<ul>
<li>wenn der Ausbildende anführt, dass die Arbeitsleistung des Auszubildenden unzureichend wäre,</li>
<li>im Falle einer fristgemäßen Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Berufswechsels oder Berufsaufgabe,</li>
<li>einer vorzeitigen Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses während oder zum Ablauf der Probezeit,</li>
<li>wenn ein Aufhebungsvertrag ohne Vorbehalt von Schadensersatzansprüchen abgeschlossen wurde,</li>
<li>oder falls der Anspruch nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wurde.</li>
</ul>
<blockquote><p>Auszubildene dürfen aber auch Fehler machen! Mit diesem Artikel möchte ich nicht anregen, Auszubildende ständig zu Schadensersatz heranzuziehen. Im Gegenteil, er soll lediglich als Information dienen, wo Möglichkeiten und Grenzen sind. Auszubildende sind in erster Linie in der Ausbildung um etwas zu lernen &#8211; und bekanntlich fallen dort Spähne, wo gehobelt wird. Sei dir daher immer deiner Verantwortung als Ausbilder bewusst. Du als Ausbilder hast dafür Sorge zu tragen, dass dein Auszubildender alles lernt &#8211; inklusive persönlicher Schlüsselkompetenzen wie Ordnung, Genauigkeit und Verantwortungsbewusstsein &#8211; das Quell für durchdachtes Handeln im beruflichen Alltag. Darüber hinaus hast du bei der Vergabe von Aufgaben immer dafür zu sorgen, dass kein größeres Risiko besteht. So räumst du Fallen direkt aus.</p>
<p>PS: Und natürlich musst du vor allem, wenn Aufgaben noch neu sind, immer ein Auge auf das Ergebnis haben &#8211; denn dafür bist du als Ausbilder verantwortlich.</p></blockquote>
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