<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:series="https://publishpress.com/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Was ist, wenn ein Elternteil die Ausbildung nicht erlaubt?	</title>
	<atom:link href="https://ada2go.de/elternteil-erlaubt-die-ausbildung-nicht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://ada2go.de/elternteil-erlaubt-die-ausbildung-nicht/</link>
	<description>Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung</description>
	<lastBuildDate>Sat, 15 Mar 2025 08:18:19 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	
	<item>
		<title>
		Von: Heiko Schönefeld		</title>
		<link>https://ada2go.de/elternteil-erlaubt-die-ausbildung-nicht/#comment-1368</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heiko Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Mar 2025 08:18:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=248741#comment-1368</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ada2go.de/elternteil-erlaubt-die-ausbildung-nicht/#comment-1367&quot;&gt;Ulrike Lautenschläger&lt;/a&gt;.

Hallo Ulrike,

wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, muss sie den Ausbildungsvertrag für das minderjährige Kind unterschreiben. Solange das Kind nicht volljährig ist, kann es den Vertrag nicht allein abschließen.

Falls die Mutter die Unterschrift ohne triftigen Grund verweigert, gibt es folgende Möglichkeiten:

&lt;ul&gt;
	&lt;li&gt;Gespräch suchen vielleicht gibt es Gründe für die Entscheidung. Ein offenes Gespräch könnte helfen.&lt;/li&gt;
	&lt;li&gt;Jugendamt einschalten – Das Jugendamt kann beraten und vermitteln, wenn das Kind durch die Entscheidung benachteiligt wird.&lt;/li&gt;
	&lt;li&gt;Familiengericht anrufen – Falls die Mutter die Ausbildung &lt;strong&gt;grundlos blockiert&lt;/strong&gt;, kann das Familiengericht entscheiden, ob die Zustimmung ersetzt wird.&lt;/li&gt;
	&lt;li&gt;Abwarten bis zur Volljährigkeit – Mit 18 kann das Kind den Vertrag selbst unterschreiben.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;

Wenn die Mutter also &lt;strong&gt;ohne sachlichen Grund&lt;/strong&gt; die Unterschrift verweigert, gibt es durchaus rechtliche Wege, um doch zur Ausbildung zu kommen. Das Jugendamt oder das Familiengericht wären in solchen Fällen die richtigen Anlaufstellen. :-)

&lt;strong&gt;Und falls der Vertrag schon existiert: &lt;/strong&gt;Falls das Kind den Vertrag allein unterschreibt – etwa indem es die Unterschrift der Mutter fälscht –, ist der Vertrag rechtlich unwirksam. Da Minderjährige in der Regel nur mit Zustimmung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters Verträge abschließen dürfen (§ 107 BGB), kann der Vertrag jederzeit angefochten oder widerrufen werden.

Außerdem könnte es für den Arbeitgeber problematisch werden, wenn er das minderjährige Kind ohne die notwendige Zustimmung der Mutter beschäftigt. Falls der Arbeitgeber nicht geprüft hat, ob die Erziehungsberechtigte tatsächlich zugestimmt hat, könnte er sich unter Umständen haftbar machen. In einem solchen Fall wäre die Ausbildung sofort hinfällig, und es könnte rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen geben.

Falls es also bereits zu einer Unterschrift ohne Zustimmung kam, sollte das schnell geklärt werden

Grüße
Heiko

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient lediglich der allgemeinen Information und basiert auf meiner Einschätzung der rechtlichen Lage. Für eine verbindliche rechtliche Beratung bitte an einen Anwalt oder die zuständige Kammer (z. B. IHK oder HWK) wenden. 🙂]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ada2go.de/elternteil-erlaubt-die-ausbildung-nicht/#comment-1367">Ulrike Lautenschläger</a>.</p>
<p>Hallo Ulrike,</p>
<p>wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, muss sie den Ausbildungsvertrag für das minderjährige Kind unterschreiben. Solange das Kind nicht volljährig ist, kann es den Vertrag nicht allein abschließen.</p>
<p>Falls die Mutter die Unterschrift ohne triftigen Grund verweigert, gibt es folgende Möglichkeiten:</p>
<ul>
<li>Gespräch suchen vielleicht gibt es Gründe für die Entscheidung. Ein offenes Gespräch könnte helfen.</li>
<li>Jugendamt einschalten – Das Jugendamt kann beraten und vermitteln, wenn das Kind durch die Entscheidung benachteiligt wird.</li>
<li>Familiengericht anrufen – Falls die Mutter die Ausbildung <strong>grundlos blockiert</strong>, kann das Familiengericht entscheiden, ob die Zustimmung ersetzt wird.</li>
<li>Abwarten bis zur Volljährigkeit – Mit 18 kann das Kind den Vertrag selbst unterschreiben.</li>
</ul>
<p>Wenn die Mutter also <strong>ohne sachlichen Grund</strong> die Unterschrift verweigert, gibt es durchaus rechtliche Wege, um doch zur Ausbildung zu kommen. Das Jugendamt oder das Familiengericht wären in solchen Fällen die richtigen Anlaufstellen. 🙂</p>
<p><strong>Und falls der Vertrag schon existiert: </strong>Falls das Kind den Vertrag allein unterschreibt – etwa indem es die Unterschrift der Mutter fälscht –, ist der Vertrag rechtlich unwirksam. Da Minderjährige in der Regel nur mit Zustimmung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters Verträge abschließen dürfen (§ 107 BGB), kann der Vertrag jederzeit angefochten oder widerrufen werden.</p>
<p>Außerdem könnte es für den Arbeitgeber problematisch werden, wenn er das minderjährige Kind ohne die notwendige Zustimmung der Mutter beschäftigt. Falls der Arbeitgeber nicht geprüft hat, ob die Erziehungsberechtigte tatsächlich zugestimmt hat, könnte er sich unter Umständen haftbar machen. In einem solchen Fall wäre die Ausbildung sofort hinfällig, und es könnte rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen geben.</p>
<p>Falls es also bereits zu einer Unterschrift ohne Zustimmung kam, sollte das schnell geklärt werden</p>
<p>Grüße<br />
Heiko</p>
<p>Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient lediglich der allgemeinen Information und basiert auf meiner Einschätzung der rechtlichen Lage. Für eine verbindliche rechtliche Beratung bitte an einen Anwalt oder die zuständige Kammer (z. B. IHK oder HWK) wenden. 🙂</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ulrike Lautenschläger		</title>
		<link>https://ada2go.de/elternteil-erlaubt-die-ausbildung-nicht/#comment-1367</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ulrike Lautenschläger]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Mar 2025 06:50:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=248741#comment-1367</guid>

					<description><![CDATA[Hallo ,was ist wenn es kein gemeinsames Sorgerecht gibt .Nur die Mutter das Sorgerecht hat und das Kind minderjährig ist.Aber eine Ausbildungsstelle hat.Die Mutter diesen Ausbildungs Vertrag nicht unterschreibt 
Was kann das Kind unternehmen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ,was ist wenn es kein gemeinsames Sorgerecht gibt .Nur die Mutter das Sorgerecht hat und das Kind minderjährig ist.Aber eine Ausbildungsstelle hat.Die Mutter diesen Ausbildungs Vertrag nicht unterschreibt<br />
Was kann das Kind unternehmen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Heiko Schönefeld		</title>
		<link>https://ada2go.de/elternteil-erlaubt-die-ausbildung-nicht/#comment-421</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heiko Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Mar 2023 22:20:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=248741#comment-421</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ada2go.de/elternteil-erlaubt-die-ausbildung-nicht/#comment-412&quot;&gt;Nina König&lt;/a&gt;.

Hallo Nina!
Beim geteilten Sorgerecht ist es irrelevant, ob Kontakt besteht oder nicht. Ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag ist nur mit der Zustimmung beider Sorgeberechtigte gültig. So viel zum Rechtlichen.

Jetzt kommt es darauf an, ob kein Kontakt besteht, du aber weißt, wo der zweite Sorgeberechtigte wohnt. Dann kümmerst du dich um die Unterschrift und darfst diese auch ausdrücklich verlangen, denn Sorgeberechtigt zu sein bedeutet nicht nur, dass man Rechte hat, sondern auch Verpflichtungen gegenüber dem Kind.

&lt;strong&gt;Wenn dir die Adresse nicht bekannt ist oder der andere Sorgeberechtigte sich &lt;em&gt;weigert &lt;/em&gt;einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben, gibt es zwei weitere Schritte:&lt;/strong&gt;

1. Zunächst kannst du zum zuständigen Jugendamt, denn nach § 17 SGB VIII ist jedes Jugendamt verpflichtet, die Sorgeberechtigten im Rahmen der Jugendhilfe zu beraten. Es gilt, eine gemeinsame Lösung zu finden. 

Falls das keine Einigung bringt oder wenn es um eine zeitkritische Entscheidung geht und du nicht wochen- oder monatelang warten kannst (z.B. bei einer Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag) ist ein Antrag beim zuständigen Familiengericht zu stellen. Das Gericht kann in einzelnen Fällen die fehlende Unterschrift &quot;ersetzen&quot; und dir etwa die Befugnis geben, alleine den Vertrag zu unterschreiben.
Sollte es öfter vorkommen, dass ein Sorgeberechtigter nicht aufzufinden ist, sich bewusst weigert, wichtige Entscheidungen mitzutragen oder anderweitig das Wohl oder die Zukunft des Kindes gefährdet, kann mit einem Anwalt auch das alleinige Sorgerecht nach § 1671 BGB beantragt werden.

Ich hoffe, das hilft dir, falls nicht, melde dich!

Grüße
Heiko]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ada2go.de/elternteil-erlaubt-die-ausbildung-nicht/#comment-412">Nina König</a>.</p>
<p>Hallo Nina!<br />
Beim geteilten Sorgerecht ist es irrelevant, ob Kontakt besteht oder nicht. Ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag ist nur mit der Zustimmung beider Sorgeberechtigte gültig. So viel zum Rechtlichen.</p>
<p>Jetzt kommt es darauf an, ob kein Kontakt besteht, du aber weißt, wo der zweite Sorgeberechtigte wohnt. Dann kümmerst du dich um die Unterschrift und darfst diese auch ausdrücklich verlangen, denn Sorgeberechtigt zu sein bedeutet nicht nur, dass man Rechte hat, sondern auch Verpflichtungen gegenüber dem Kind.</p>
<p><strong>Wenn dir die Adresse nicht bekannt ist oder der andere Sorgeberechtigte sich <em>weigert </em>einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben, gibt es zwei weitere Schritte:</strong></p>
<p>1. Zunächst kannst du zum zuständigen Jugendamt, denn nach § 17 SGB VIII ist jedes Jugendamt verpflichtet, die Sorgeberechtigten im Rahmen der Jugendhilfe zu beraten. Es gilt, eine gemeinsame Lösung zu finden. </p>
<p>Falls das keine Einigung bringt oder wenn es um eine zeitkritische Entscheidung geht und du nicht wochen- oder monatelang warten kannst (z.B. bei einer Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag) ist ein Antrag beim zuständigen Familiengericht zu stellen. Das Gericht kann in einzelnen Fällen die fehlende Unterschrift &#8222;ersetzen&#8220; und dir etwa die Befugnis geben, alleine den Vertrag zu unterschreiben.<br />
Sollte es öfter vorkommen, dass ein Sorgeberechtigter nicht aufzufinden ist, sich bewusst weigert, wichtige Entscheidungen mitzutragen oder anderweitig das Wohl oder die Zukunft des Kindes gefährdet, kann mit einem Anwalt auch das alleinige Sorgerecht nach § 1671 BGB beantragt werden.</p>
<p>Ich hoffe, das hilft dir, falls nicht, melde dich!</p>
<p>Grüße<br />
Heiko</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Nina König		</title>
		<link>https://ada2go.de/elternteil-erlaubt-die-ausbildung-nicht/#comment-412</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nina König]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Mar 2023 19:53:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=248741#comment-412</guid>

					<description><![CDATA[Was aber tun wenn die Eltern geschieden sind sich Sorgerecht teilen und aber kein Kontakt zum Vater besteht?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was aber tun wenn die Eltern geschieden sind sich Sorgerecht teilen und aber kein Kontakt zum Vater besteht?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
