<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:series="https://publishpress.com/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Die Eltern deines Auszubildenden sind geschieden &#8211; das solltest du als Ausbilder beachten	</title>
	<atom:link href="https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/</link>
	<description>Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung</description>
	<lastBuildDate>Sat, 08 Jun 2024 00:55:18 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	
	<item>
		<title>
		Von: Heiko Schönefeld		</title>
		<link>https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comment-982</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heiko Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Jun 2024 00:55:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=8015#comment-982</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comment-981&quot;&gt;Melanie M.&lt;/a&gt;.

Hi Melanie,

wenn nur ein Elternteil einen Vertrag unterschreibt, der die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erfordert, ist der Vertrag &quot;schwebend unwirksam&quot;. Da dein Sohn in 3 Wochen volljährig wird, ist das allerdings ein Vorteil, denn ein schwebend unwirksamer Vertrag kann rückwirkend als wirksam erklärt werden. In eurem Fall könnte das durch den Vater geschehen, aber in 3 Wochen auch durch deinen Sohn selbst.

Meiner Einschätzung nach brauchst du dir keine großen Sorgen bezüglich des Theaters vom Kindsvater zu machen. Wenn du selbstständig Entscheidungen triffst, die im besten Interesse des Kindes sind, besonders wenn dein Sohn selbst mit diesen Entscheidungen einverstanden ist, gibt es kaum eine Handhabe für den Vater.

Selbstverständlich können wir hier keine Rechtsberatung ersetzen, es ist nur meine persönliche Meinung. :)

Grüße
Heiko]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comment-981">Melanie M.</a>.</p>
<p>Hi Melanie,</p>
<p>wenn nur ein Elternteil einen Vertrag unterschreibt, der die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erfordert, ist der Vertrag &#8222;schwebend unwirksam&#8220;. Da dein Sohn in 3 Wochen volljährig wird, ist das allerdings ein Vorteil, denn ein schwebend unwirksamer Vertrag kann rückwirkend als wirksam erklärt werden. In eurem Fall könnte das durch den Vater geschehen, aber in 3 Wochen auch durch deinen Sohn selbst.</p>
<p>Meiner Einschätzung nach brauchst du dir keine großen Sorgen bezüglich des Theaters vom Kindsvater zu machen. Wenn du selbstständig Entscheidungen triffst, die im besten Interesse des Kindes sind, besonders wenn dein Sohn selbst mit diesen Entscheidungen einverstanden ist, gibt es kaum eine Handhabe für den Vater.</p>
<p>Selbstverständlich können wir hier keine Rechtsberatung ersetzen, es ist nur meine persönliche Meinung. 🙂</p>
<p>Grüße<br />
Heiko</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Melanie M.		</title>
		<link>https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comment-981</link>

		<dc:creator><![CDATA[Melanie M.]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Jun 2024 23:14:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=8015#comment-981</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, ich habe eine Frage.
Bei uns ist es leider echt so aufgetreten. 
Der Vater meines Sohnes hat ein paar Anträge/ Verträge meines Sohnes nicht unterschrieben. Er wird in 3 Wochen 18. Nun macht der Vater Theater und möchte mich dafür zur Rechenschaft ziehen. Momentan macht mein Sohn ein FSJ, den Vertrag hab nur ich unterschrieben, heißt der Vertrag ist nichtig, auch wenn evtl alles erst nach dem 18 Geburtstag von meinem Sohn geklärt wird?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich habe eine Frage.<br />
Bei uns ist es leider echt so aufgetreten.<br />
Der Vater meines Sohnes hat ein paar Anträge/ Verträge meines Sohnes nicht unterschrieben. Er wird in 3 Wochen 18. Nun macht der Vater Theater und möchte mich dafür zur Rechenschaft ziehen. Momentan macht mein Sohn ein FSJ, den Vertrag hab nur ich unterschrieben, heißt der Vertrag ist nichtig, auch wenn evtl alles erst nach dem 18 Geburtstag von meinem Sohn geklärt wird?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Heiko Schönefeld		</title>
		<link>https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comment-937</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heiko Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Apr 2024 22:09:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=8015#comment-937</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comment-936&quot;&gt;Kim&lt;/a&gt;.

Hallo Kim,

da du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, kannst du allein entscheiden, wo deine Tochter wohnt. Das heißt, bei Umzügen oder wenn es darum geht, den Hauptwohnsitz deiner Tochter zu ändern, brauchst du keine Zustimmung vom Vater. Allerdings ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur ein Teil des gesamten Sorgerechts. Bei anderen großen Entscheidungen, wie zum Beispiel medizinische Eingriffe, die nicht notfallmäßig sind, oder die Anmeldung zu einer Schule, könnte die Unterschrift des Vaters noch erforderlich sein, je nachdem, wie das Sorgerecht im Sorgerechtsbeschluss geregelt ist.

Also, ohne genau zu wissen, um was es geht, ist es schwierig, eine pauschale Antwort zu geben. Bei Dingen, die direkt den Wohnort betreffen, bist du frei zu handeln. Für alles andere, was darüber hinausgeht, schau am besten, was in eurem Sorgerechtsbeschluss steht, oder hol dir rechtlichen Rat, um auf der sicheren Seite zu sein.

Liebe Grüße
Heiko]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comment-936">Kim</a>.</p>
<p>Hallo Kim,</p>
<p>da du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, kannst du allein entscheiden, wo deine Tochter wohnt. Das heißt, bei Umzügen oder wenn es darum geht, den Hauptwohnsitz deiner Tochter zu ändern, brauchst du keine Zustimmung vom Vater. Allerdings ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur ein Teil des gesamten Sorgerechts. Bei anderen großen Entscheidungen, wie zum Beispiel medizinische Eingriffe, die nicht notfallmäßig sind, oder die Anmeldung zu einer Schule, könnte die Unterschrift des Vaters noch erforderlich sein, je nachdem, wie das Sorgerecht im Sorgerechtsbeschluss geregelt ist.</p>
<p>Also, ohne genau zu wissen, um was es geht, ist es schwierig, eine pauschale Antwort zu geben. Bei Dingen, die direkt den Wohnort betreffen, bist du frei zu handeln. Für alles andere, was darüber hinausgeht, schau am besten, was in eurem Sorgerechtsbeschluss steht, oder hol dir rechtlichen Rat, um auf der sicheren Seite zu sein.</p>
<p>Liebe Grüße<br />
Heiko</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kim		</title>
		<link>https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comment-936</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kim]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Apr 2024 21:56:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=8015#comment-936</guid>

					<description><![CDATA[Hi habe dass alleinige Aufhenthalsbestimmungsrecht, braucht meine Tochter unter 18 trotzdem die Unterschrift vom Vater]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hi habe dass alleinige Aufhenthalsbestimmungsrecht, braucht meine Tochter unter 18 trotzdem die Unterschrift vom Vater</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Heiko Schönefeld		</title>
		<link>https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comment-690</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heiko Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Dec 2023 20:57:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=8015#comment-690</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comment-689&quot;&gt;Ralf Kitzing&lt;/a&gt;.

Hallo Ralf,
rein rechtlich gesehen gibt es keine Grundlage für dich in diesem Fall an Informationen vom Ausbildungsbetrieb oder der zuständigen Kammer zu kommen. Allerdings sagt §1605 BGB nicht explizit, dass nur du auskunftspflichtig bist, sondern &quot;[...]Verwandte in gerader Linie sind &lt;strong&gt;&lt;em&gt;einander&lt;/em&gt;&lt;/strong&gt; verpflichtet,[..]&quot; (Link ganz unten). Daraus schließe ich, dass du die Kindsmutter explizit danach fragen kannst und sie zur Auskunft verpflichtet ist (am besten per Einschreiben etc.).

Für eine genaue rechtliche Einschätzung und mögliche Schritte wäre es ratsam, dich an einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Über bestimmte Online-Portale kannst du deinen Fall schildern und gegen eine geringe Gebühr eine bindende Meinung eines Rechtsanwaltes erhalten. Alternativ kannst du auch vor Ort einen Anwalt für Familienrecht suchen und eine Beratung buchen - das kostet so etwa 50-150 Euro (kann vorab geklärt werden).

Weitere Informationen:
&lt;ul&gt;
	&lt;li&gt;&lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1603.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow ugc&quot;&gt;§ 1603 Leistungsfähigkeit BGB&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;
	&lt;li&gt;&lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1605.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow ugc&quot;&gt;§ 1605 Auskunftspflicht BGB&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;

Grüße
Heiko]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comment-689">Ralf Kitzing</a>.</p>
<p>Hallo Ralf,<br />
rein rechtlich gesehen gibt es keine Grundlage für dich in diesem Fall an Informationen vom Ausbildungsbetrieb oder der zuständigen Kammer zu kommen. Allerdings sagt §1605 BGB nicht explizit, dass nur du auskunftspflichtig bist, sondern &#8222;[&#8230;]Verwandte in gerader Linie sind <strong><em>einander</em></strong> verpflichtet,[..]&#8220; (Link ganz unten). Daraus schließe ich, dass du die Kindsmutter explizit danach fragen kannst und sie zur Auskunft verpflichtet ist (am besten per Einschreiben etc.).</p>
<p>Für eine genaue rechtliche Einschätzung und mögliche Schritte wäre es ratsam, dich an einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Über bestimmte Online-Portale kannst du deinen Fall schildern und gegen eine geringe Gebühr eine bindende Meinung eines Rechtsanwaltes erhalten. Alternativ kannst du auch vor Ort einen Anwalt für Familienrecht suchen und eine Beratung buchen &#8211; das kostet so etwa 50-150 Euro (kann vorab geklärt werden).</p>
<p>Weitere Informationen:</p>
<ul>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1603.html" target="_blank" rel="noopener nofollow ugc">§ 1603 Leistungsfähigkeit BGB</a></li>
<li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1605.html" target="_blank" rel="noopener nofollow ugc">§ 1605 Auskunftspflicht BGB</a></li>
</ul>
<p>Grüße<br />
Heiko</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ralf Kitzing		</title>
		<link>https://ada2go.de/ausbildung-eltern-geschieden/#comment-689</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ralf Kitzing]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Dec 2023 16:58:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ada2go.de/?p=8015#comment-689</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Habe ich als unterhaltspflichtiger Vater ohne Sorgerecht die Möglichkeit zu überprüfen, ob mein Kind eine Ausbildung macht bzw. wie lange diese geht oder ob sie bereits abgeschlossen wurde? Schließlich bin ich der Bezahlende und möchte ja irgendwann mal wissen wann ich die Zahlungen einstellen kann. Zu meinem Bedauern wurde der langjährig gute Kontakt zu meinem Kind abrupt abgebrochen und nun überlege ich doch noch das geteilte Sorgerecht zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Habe ich als unterhaltspflichtiger Vater ohne Sorgerecht die Möglichkeit zu überprüfen, ob mein Kind eine Ausbildung macht bzw. wie lange diese geht oder ob sie bereits abgeschlossen wurde? Schließlich bin ich der Bezahlende und möchte ja irgendwann mal wissen wann ich die Zahlungen einstellen kann. Zu meinem Bedauern wurde der langjährig gute Kontakt zu meinem Kind abrupt abgebrochen und nun überlege ich doch noch das geteilte Sorgerecht zu beantragen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
