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	Kommentare zu: § 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen &#8211; Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)	</title>
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	<description>Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung</description>
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		<title>
		Von: Heiko Schönefeld		</title>
		<link>https://ada2go.de/25-verbot-der-beschaftigung-durch-bestimmte-personen-jugendarbeitsschutzgesetz-jarbschg/#comment-187</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heiko Schönefeld]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Jul 2021 07:03:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://ada2go.de/25-verbot-der-beschaftigung-durch-bestimmte-personen-jugendarbeitsschutzgesetz-jarbschg/#comment-186&quot;&gt;adri&lt;/a&gt;.

Hallo Adri,
rein rechtlich gesehen ist das Beschäftigungsverbot mit Ablauf der fünf Jahre abgelaufen. Das bedeutet: Ja, wenn die fünf Jahre abgelaufen sind, können Jugendliche wieder beschäftigt werden. Wir empfehlen unseren Kunden bei solchen Fragen immer den direkten Kontakt zur zuständigen Kammer. Zwar ist das im ersten Moment immer etwas peinlich, aber nur mit Offenheit kann eine gute Zusammenarbeit entstehen. Wenn die zuständige Kammer später durch Zufall von der Vorgeschichte etwas mitbekommt, ist es halt eher ungut.

Viele Grüße
Heiko]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://ada2go.de/25-verbot-der-beschaftigung-durch-bestimmte-personen-jugendarbeitsschutzgesetz-jarbschg/#comment-186">adri</a>.</p>
<p>Hallo Adri,<br />
rein rechtlich gesehen ist das Beschäftigungsverbot mit Ablauf der fünf Jahre abgelaufen. Das bedeutet: Ja, wenn die fünf Jahre abgelaufen sind, können Jugendliche wieder beschäftigt werden. Wir empfehlen unseren Kunden bei solchen Fragen immer den direkten Kontakt zur zuständigen Kammer. Zwar ist das im ersten Moment immer etwas peinlich, aber nur mit Offenheit kann eine gute Zusammenarbeit entstehen. Wenn die zuständige Kammer später durch Zufall von der Vorgeschichte etwas mitbekommt, ist es halt eher ungut.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Heiko</p>
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		<title>
		Von: adri		</title>
		<link>https://ada2go.de/25-verbot-der-beschaftigung-durch-bestimmte-personen-jugendarbeitsschutzgesetz-jarbschg/#comment-186</link>

		<dc:creator><![CDATA[adri]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jul 2021 20:22:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Darf man nach den 5 Jahren wieder Jugendliche beschäftigen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Darf man nach den 5 Jahren wieder Jugendliche beschäftigen?</p>
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